Ein Verein nur für Balkon-Solaranlagen
In erster Linie habe man die Region Freiburg im Blick, sagt Sebastian Müller, der Initiator des Vereins Balkon.Solar. Da es aber einen vergleichbaren Verein für Balkon-Solaranlagen bisher andernorts nicht gebe, sei eine Ausweitung der Aktivität durchaus denkbar. Der Verein sieht sich als Ratgeber für Mieter:innen, die an ihrem Balkon oder andernorts am Haus einzelne Solarmodule anbringen wollen. Ihr Ziel ist es, den Strom über eine Außensteckdose ins Hausnetz einzuspeisen, um den eigenen Strombezug zu senken. Zur Frage, ob man eher einen normkonformen Anschluss oder aber die Variante „Guerilla PV“ im rechtlichen Graubereich empfehle, will der Verein sich bewusst nicht äußern. Sondern er will den Interessenten nur die Informationen für eine eigene Entscheidung liefern.
Dass sich ein solcher Verein zuerst in Freiburg gründet, überrascht nicht. Denn seit September 2019 unterstützt die Stadt Freiburg einen Haushalt, der ein Modul gemäß VDE-Norm mit Wieland-Stecker anschließt, mit einem Förder-Zuschuss von 200 Euro. 147 Module habe die Stadt seither gefördert, teilt sie auf Anfrage mit. Aber vermutlich verzichten manche Bürger:innen auch auf die Förderung, da diese oft gerade ausreicht, um die Mehrkosten für die Installation der speziellen Steckdose zu decken.
So dürfte die wirkliche Zahl an Balkonmodulen höher liegen als die offizielle. Zumal auch Vereinsgründer Müller sagt, es seien Zweifel berechtigt, ob eine Anmeldung von Balkonanlagen beim Verteilnetzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wirklich zwingend ist. „Die Pflichten gelten nur für ortsfeste Anlagen“, sagt er. Ob eine Anlage, die am Balkongeländer befestigt ist und sich beim Auszug problemlos mitnehmen lässt, ortsfest ist, sei eine Frage der Interpretation.
Die Stecker-Frage bei Balkon-Solaranlagen
Auch die Frage über welche Art von Stecker man einspeist, müsse jeder für sich selbst beantworten. Formal ist zwar ein Wieland-Stecker nötig, doch zum Teil werden die Module auch mit Schuko-Stecker verkauft. Der nächste Punkt ist der Stromzähler. Ein alter Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre sei nicht zulässig. Doch dieses Thema stelle sich immer seltener, weil immer mehr elektronische Zähler verbaut werden. Wer einen Zweirichtungszähler hat, müsse beim örtlichen Netzbetreiber oft unterschreiben, dass er auf eine Vergütung der eingespeisten Kilowattstunden nach dem EEG verzichtet. Denn die Mengen sind so gering, dass der Aufwand einer Abrechnung unverhältnismäßig wäre.
Aus Gründen der Sicherheit sollten in jedem Fall die Sicherungen im betreffenden Stromkreis eine Stufe kleiner dimensioniert werden. „Wenn ein Elektriker den Anschluss vornimmt, ersetzt er die 16 Ampere durch 12 Ampere“, sagt Müller. Das sei auch bei Anschluss der Anlage in Eigenregie unbedingt ratsam.
Hürden beim Betrieb
Eine mögliche Hürde können Vermieter sein oder auch Eigentümergemeinschaften. „Aufstellen auf dem Balkon darf man auf jeden Fall“, sagt Müller. Ob man die Module ebenso unbekümmert auch am Geländer aufhängen darf wie einen Balkonkasten, sei noch unklar. Aber da die Hauseigentümer nach seinen Erfahrungen immer seltener ein Problem mit den Modulen hätten, spiele das Thema eine immer geringere Rolle.
Neben der Information über Steckermodule müht der Verein sich zusammen mit weiteren Freiburger Akteuren auch um das Thema Upcycling von Altmodulen. Gemeinsam mit Rolf Behringer vom Verein Solare Zukunft habe man schon mehrere Workshop abgehalten. In denen bastelten die Teilnehmer:innen aus 20 Jahre alten Solarpanelen neue Balkonsolargeräte.
Die Alt-Module stammten teils von Bürgersolaranlagen. Die haben deren Betreiber aufgrund von Dachsanierungen abgebaut. Oder sie sind aufgrund der auslaufenden EEG-Förderung nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Das Interesse sei so groß, dass man weitere Altmodule suche, sagt Müller.
23.11.2021 | Autor: Bernward Janzing
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