Memodo veröffentlicht Leitfaden für Wallboxen und Ladesäulen
Der Anbieter Memodo hat einen Leitfaden für Wallboxen und Ladesäulen veröffentlicht. Dieser gibt Empfehlungen für unterschiedliche Anwendungsfälle. Dazu gehört das E-Autoladen im privaten, halb-öffentlichen und öffentlichen Bereich. In erster Linie richte sich der Leitfaden an Installateure, er sei aber auch eine hilfreiche Zusammenfassung für Endkunden und E-Mobility-Interessierte, erklärt das Unternehmen.
„Das Wichtigste, was sich Installateur und Kunde vor dem Kauf einer Wallbox überlegen müssen, ist der Standort, also wo soll die Ladestation stehen“, findet Ludwig Kollmannsberger, Memodo Produktmanager Ladestationen. „Und natürlich, wie soll der Strom genutzt werden. Nur für das private Laden, für das Laden des Firmenwagens zuhause oder für das Laden im öffentlichen Raum“.
Private Wallbox mit festem Kabel, öffentliche mit Buchse
Memodo empfiehlt zum Beispiel, bei privaten Ladepunkten auf ein fest an der Wallbox installiertes Kabel zu setzen. Das macht das Laden einfacher. Bei halb-öffentlichen Ladepunkten (also zum Beispiel auf Firmenparkplätzen oder in der Garage eines Mehrfamilienhauses) und öffentlichen Ladepunkten würden Kabel dagegen häufig gestohlen oder beschädigt. Hier empfiehlt der Anbieter daher den Anschluss über eine Buchse. Das Kabel müssen die Nutzer:innen dann selbst dabei haben.
Wer Kilowattstunden verkauft, braucht geeichte Zähler
Auch bei der Wahl der Messtechnik ist es entscheidend, wo und wie die Wallbox genutzt werden soll. Für Einfamilienhäuser reicht eine einfache, digitale Messung, denn sie dient lediglich der Information. Die nächste Stufe sind Zähler, die der MID-Vorschrift (Measurement Instruments Directive) genügen. Sie können im privaten oder halböffentlichen Raum zum Einsatz kommen, wenn der Strom nicht auf kWh-Basis abgerechnet wird. Das ist zum Beispiel auf Firmenparkplätzen der Fall, sofern das kostenlose Laden nicht als geldwerter Vorteil zählt. Auch auf Kundenparkplätzen ist ein MID-Zähler möglich, wenn Kunden dort kostenlos laden können. Sobald eine kWh-genaue Abrechnung gewünscht oder nach Ladesäulenverordnung vorgeschrieben ist, führt kein Weg an den mess- und eichrechtskonformen Energiezählern (ME-Zähler) vorbei.
RFID-Karten und Handy-Zahlung an Ladesäulen haben sich bewährt
Wer mit welcher Zugangskontrolle und welchem Bezahlverfahren laden kann, war zuletzt auch Gegenstand politischer Diskussionen. Auch hier gibt es verschiedene technische Möglichkeiten je nach Anwendung. Privat kann ein Schlüsselschalter genutzt werden. Weit verbreitet und von privaten bis zu öffentlichen Ladesäulen praktisch bewährt sind dagegen RFID-Karten. Sie können leicht weitergegeben werden (z.B. an Familienmitglieder) und lassen sich bei halb-öffentlichen Ladepunkten zum Beispiel in die Zimmerkarte eines Hotels integrieren. Systeme mit RFID-Karten können sehr unterschiedlich sein. Die Karten können nur für einen Ladepunkt gelten oder für ein ganzes Netz. Sie können den Ladevorgang einfach nur freischalten (z.B. bei Kundenparkplätzen) oder den Nutzer identifizieren, um individuell abrechnen zu können.
Für bestimmte Ladepunkte, zum Beispiel auf Supermarktparkplätzen oder in Parkhäusern, schreibt die Ladesäulenverordnung allerdings vor, dass ein sogenanntes Ad-hoc-Laden möglich sein muss. Dass heißt, hier müssen alle jederzeit laden können. Sofern das Laden Geld kostet, muss dort eine Bezahlung per Karte (ab Anfang 2023) oder online möglich sein. Hierfür empfiehlt Memodo eine Bezahlfunktion über das Smartphone. Das kann mit einer App oder einen QR-Code für eine Webseite realisiert werden.
Weitere Themen des Leitfadens sind Sicherheit, Kommunikation sowie Planung und Genehmigung von Ladepunkten. Der Leitfaden hat 36 Seiten und kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
30.11.2021 | Quelle: Memodo | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH