Rheinland-Pfalz erhöht Photovoltaik-Obergrenze für Freiflächenanlagen auf 200 MW

Zu sehen ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in Rheinland-Pfalz. Das Land hat die Landesverordnung für PV-Freiflächenanlagen geändert.Foto: Trianel
Der 15 Kilometer nordöstlich von Trier gelegene PV-Solarpark Schleich hat eine Leistung von 8 MW.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hat die Landesverordnung zur Flächennutzung erweitert und lässt jetzt 200 MW Leistung pro Jahr für die Freiflächen-PV zu.

Wenn man die im Koalitionsvertrag der Ampel festgeschriebene vollständige Klimaneutralität im Korridor 2035 bis 2040 erreichen will, sind laut der rheinland-pfälzischen Klimaschutzstaatssekretärin Katrin Eder neben Solaranlagen auf Dächern auch Freiflächen-PV wichtig. „Solaranlagen auf Freiflächen sind in Rheinland-Pfalz die kosteneffizienteste Möglichkeit, erneuerbare Energie zu erzeugen“, so Eder. „Bei unserem Ziel, 2030 den Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen zu decken, spielen PV-Freiflächenanlagen eine entscheidende Rolle.“ Daher stellt der Ministerrat mit der Verlängerung und Erweiterung der Landesverordnung für PV-Freiflächenanlagen entscheidende Weichen für den beschleunigten Ausbau der Solarenergie in Rheinland-Pfalz. Die bisherige Verordnung, die die Ausschreibungsteilnahme von Photovoltaik-Anlagen auf Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) regelt, hat man entsprechend geändert.

Landesverordnung für PV-Freiflächenanlagen will Flächenkonkurrenz vermeiden

Die seit drei Jahren gültige Landesverordnung für PV-Freiflächenanlagen hat das Ziel, den Ausbau der Solarenergie in der Freifläche zu steuern. Dabei will man eine schädliche Flächenkonkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung und den Belangen des Artenschutzes möglichst vermeiden. Daher hat die Landesregierung die PV-Nutzung zunächst auf ertragsschwache Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten begrenzt. Zudem hat sie eine Obergrenze von jährlich 50 MW für die Ausschreibungsteilnahme festgeschrieben.

„Nach drei Jahren können wir feststellen, dass dieser Rahmen jeweils frühzeitig ausgeschöpft wurde“, sagte die Staatssekretärin. „Wenn wir unser Ausbauziel einer Verdreifachung der Solarleistung im Land erreichen wollen, reicht das bisherige Volumen nicht aus.“ Daher hat das MKUEM die Photovoltaik-Obergrenze nunmehr auf 200 MW pro Jahr erweitert. Zudem hat man auch ertragsschwache Ackerlandflächen in benachteiligten Gebieten in die Verordnung aufgenommen, die nunmehr unbefristet gelten soll.

15.12.2021 | Quelle: MKUEM | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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