Wie der Windkraft-Ausbau wieder flott werden soll

Vordergrund rechts: Sonnenblume, Hintergrund links WindenergieanlageFoto: Guido Bröer
Für ihre Offensive bei den erneuerbaren Energien will die Ampel-Koalition der Windbran­che das Terrain ebnen. Das Branchenecho ist überwiegend positiv.

Für den Windkraft-Ausbau haben die Ampelparteien eine ganze Reihe von Versprechen in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Nicht alles ist im Kapitel zum Klimaschutz zu finden. Beispielsweise kündigt die Koalition unter dem Stichwort „Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung“ eine bundeseinheitliche Artenschutzprüfung an. „Wir wollen die Rechtssicherheit im Artenschutzrecht durch bundeseinheitliche gesetzliche Standardisierung (insbesondere Sig­nifi­kanz­schwellen) erhöhen, ohne das Schutzniveau insgesamt abzusenken“.

Helfen soll auch, dass künftig der Ausbau erneuerbarer Energien ebenso wie elektrifizierte Bahntrassen „im öffentlichen Interesse liegen“ und „der öffentlichen Sicherheit dienen“ sollen. Diese Formulierungen hatten bereits in der Präambel eines EEG-Entwurfes der Großen Koalition gestanden. Unionsab­ge­ord­neten hatten sie aber seinerzeit kurz vor der entscheidenden Bundestagssitzung wegverhandelt.

Mehr Tempo in Planungsverfahren

Die Regierung will das Tempo der Planungsverfahren erhöhen. Der Koalitionsvertrag formuliert dazu das Ziel einer allgemeinen Halbierung der Verfahrensdauer. Dafür soll den lokalen und regionalen Planungsbehörden auch externe Unterstützung zuteil werden. Der SPD-Fraktionsvorsitzende im NRW-Landtag, Thomas Kutschaty, der an den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene direkt beteiligt war, sagt: „Planungs- und Genehmigungsbehörden müssen personell aufgestockt werden. Und wir können uns vorstellen, übergeordnete Stellen zu schaffen, die solche Genehmigungsverfahren machen.“ Außerdem will sich die Ampel dafür einsetzen, „dass die Zulassungsbehörden durch den Einsatz externer Projektteams wirksam entlastet werden.“

Bundesweit will die Ampelkoalition das Ziel festschreiben, dass jedes Bundesland zwei Prozent seiner Landesfläche für die Windenergie-Nutzung ausweisen muss. Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesverbandes Windenergie (BWE), der dies gern über das Raumordnungsgesetz geregelt hätte, strebt die Koalition eine Definition des Flächenziels über das Baugesetzbuch des Bundes an.

Damit allein sei die Aufgabe des Bundesgesetzgebers freilich nicht getan, betont Torsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht. „Wir müssen die gesamte Breite des Windenergierechts ändern“. So formulierte es der Jurist am Tag nach Vorstellung des Koalitionsvertrages auf den NRW-Windenergietagen in Bad Driburg. „Der Hebel, um die Verfahren zu beschleunigen, ist, die Genehmigungen so rechtssicher zu machen, dass sie am Ende nicht angefochten werden können.“

Frühzeitige Mitwirkungspflicht

Das will die Koalition unter anderem durch eine frühzeitige „Mitwirkungspflicht für die anerkannten Naturschutzverbände und für die betroffene Öffentlichkeit“ erreichen. Kutschaty sagt: „Wenn wir früh beteiligen, muss auch früh mitgewirkt werden.“ Spätere Verfahrensschleifen will die Koalition damit verhindern. Und sie will die Umsetzungsfristen für Genehmigungen klarstellen – nicht nur im Windbereich.

Etwas offen lässt die Koalition, wie sie die Windenergienutzung gleichmäßiger über Deutschland verteilen will. Der Koalitionsvertrag verspricht aber ein solches Ziel. „Wir werden sicherstellen, dass auch in weniger windhöffigen Regionen der Windenergieausbau deutlich voran kommt, damit in ganz Deutschland auch verbrauchsnah Onshore-Windenergie zur Verfügung steht.“

BWE-Präsident Hermann Albers lobte in einem „Policy Briefing“ die neue Koalition. Sie habe sich die noch nicht umgesetzte zwei Jahre alte To-Do-Liste von Ex-Minister Altmaier „nochmal angeschaut“. So heißt es jetzt im Koalitionsvertrag klar: „Wir wollen die Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren kurzfristig reduzieren.“ Bei der Ausweisung von Tiefflugkorridoren sei der Windenergieausbau verstärkt zu berücksichtigen. Und zum Repowering: „Wo bereits Windparks stehen, muss es ohne großen Genehmigungsaufwand möglich sein, alte Windenergieanlagen durch neue zu ersetzen.“

21.12.2021 | Autor: Guido Bröer
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