Kleinwindkraftanlagen in Niedersachsen genehmigungsfrei
Auf diese „Frohe Botschaft“ weist das Kleinwindkraft-Portal hin. Festgeschrieben ist die Neuerung für Kleinwindkraftanlagen in Niedersachsen in einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Diese hatte der Landtag bereits im November 2021 beschlossen. Dabei ergänzte das Parlament die sogenannten verfahrensfreien Baumaßnahmen nach § 60, die im Anhang des Gesetzes aufgeführt sind.
Dort heißt es nun:
„Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten, wenn die Baugebiete durch Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB festgesetzt sind, und im Außenbereich
a) auf baulichen Anlagen bis 2 m Gesamthöhe der Windenergieanlage gemessen ab dem Schnittpunkt der Windenergieanlage mit der Außenfläche der baulichen Anlage und
b) im Übrigen bis zu 15 m Gesamthöhe der Windenergieanlage gemessen ab der Geländeoberfläche,
außer an oder in der Nähe von Kultur- und Naturdenkmalen.“
Mit der Gesamthöhe sei die höchste Flügelspitze über Grund gemeint, erläutert das Kleinwindkraft-Portal.
Kleine Windanlagen zur Selbstversorgung seien optisch unauffällig. Sie würden von den Anwohnern oft gar nicht wahrgenommen, heißt es auf dem Kleinwindkraft-Portal. Daher mache es Sinn, in manchen Fällen auf eine Baugenehmigung zu verzichten. Windenergieanlagen auf baulichen Anlagen würden in der Praxis dagegen kaum eine Rolle spielen. Die Windverhältnisse direkt am Gebäude seien zu schlecht.
Kleinwind interessant für Privatleute und Kleingewerbe
Die Anlagengröße bis 15 Meter sei vor allem für private und kleingewerbliche Betreiber interessant. Mit 6 Metern Rotordurchmesser könne man zum Beispiel eine Nennleistung von 6 kW erreichen. Bei mittleren Windgeschwindigkeiten von 4 bis 5 Metern pro Sekunde könne man damit 4.500 bis 9.000 kWh Windstrom ernten. Für größere Verbraucher, zum Beispiel große Landwirtschaftsbetriebe, sei daher trotz Genehmigungsverfahren eine größere Anlage interessanter.
Niedersachsen hat gutes Potenzial für Kleinwindkraftanlagen
Die Landesregierung aus SPD und CDU gehe mit gutem Beispiel voran, lobt das Kleinwindkraft-Portal. Diese Entbürokratisierung für kleine Windanlagen fördere den lokalen Klimaschutz durch Windenergie. Besonders lobt das Portal die Unterstützung der niedersächsischen CDU. Anders sei es in Nordrhein-Westfalen: Dort habe das CDU-geführte Bauministerium eine „beispielllos destruktive Regelung gegen Kleinwindanlagen“ beschlossen.
Eine ähnliche Regelung für bis zu 15 Meter hohe Kleinwindkraft-Anlagen gebe es bereits in Hamburg. Doch in dem dicht besiedelten Stadtstaat gebe es nur wenige geeignete Standorte.
Niedersachsen sei dagegen das flächenmäßig zweitgrößte Bundesland. Zudem habe es das höchste regionale Windenergiepotenzial in Deutschland. Das liege an der offenen Landschaft und der Nähe zur Küste.
03.01.2022 | Quelle: Kleinwindkraft-Portal | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH