Photovoltaikforum veröffentlicht Impulspapier für Photovoltaik-Kleinanlagen
Der Handlungsbedarf sei für Photovoltaik-Kleinanlagen bis 30 kW besonders dringlich, heißt es in dem Impulspapier. Durch zuletzt steigende Preise und die gleichzeitig sinkende EEG-Vergütung sei deren wirtschaftlicher Betrieb gefährdet. Zudem würden zahlreiche bürokratische Hürden den Ausbau hemmen. Dem Handwerk fehle eine Langfristperspektive. So würde zu wenig in den Aufbau entsprechender Kapazitäten investiert. Dieser kritische Zyklus müsse umgehend durchbrochen werden.
Im Dezember hatte auch das Öko-Institut eine Empfehlung vorgelegt, um die Wirtschaftlichkeit von PV-Dachanlagen zu verbessern. Diese fokussierte sich allerdings auf die Einspeisevergütung.
Das Impulspapier des Photovoltaikforums enthält im Wesentlichen drei Empfehlungen für ein „100-Tage-Programm“.
1. Netzanmeldung für Photovoltaik-Kleinanlagen bis 30 kW vereinfachen
Die ohnehin knappen Fachkräfte würden zu viel Zeit für die Netzanmeldung aufwenden müssen. Das Impulspapier rät, im §8 des EEG die Grenze für die Vereinfachte Anmeldung von 10,8 auf 30 kW zu erhöhen. Auch die zur Anmeldung und Fertigstellung mindestens erforderlichen Informationen müssten im EEG definiert werden. Hier könne man auf die Formblätter aus der VDE-AR-N 4105 verweisen.
Heute bestünden dagegen manche Netzbetreiber trotz der existierenden VDE aus „unternehmerischen“ Entscheidungen auf eigene, teils umständliche Anmeldeprozesse. Laut dem Papier des Photovoltaikforums sollen Netzbetreiber zwar eigene Portale anbieten können. Sie dürften diese aber nicht zur Bedingung machen oder deren Nutzer:innen bei der Anmeldung bevorzugen.
Perspektivisch plädieren die Unterzeichnenden für eine einfache, digitalisierte Anmeldung über das Portal des Marktstammdatenregisters der BNetzA. An dieses sollten sich die Netzbetreiber andocken können. So könne man den gesamten Anmeldeprozess in einem übergreifenden Portal digitalisieren.
Mit der vereinfachten Anmeldung könnten PV-Kleinanlagen bereits vier Wochen nach dem erfolgten Anschlussbegehren errichtet werden. Die oft lange Wartezeit auf eine Einspeisezusage würde entfallen. So könnten Installationen können besser geplant und getaktet werden. Das senke die Kosten. Auch Netzbetreiber würden profitieren, indem sie Ressourcen für die Prüfung größerer Anlagen schaffen würden. Indem man die Anmeldung auf konzessionierte Installationsbetriebe beschränke, vermeide man, die Kontrolle über die Anmeldungen zu verlieren.
2. Höhere EEG-Vergütung für einen wirtschaftlichen Betrieb
Angesichts steigender Rohstoffpreise, einer abflachenden Lernkurve in der Technologie und des Fachkräftemangels sei eine monatlich sinkende EEG-Vergütung nicht mehr sinnvoll.
Um den wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlage zu sichern, schlagen die Unterzeichnenden die folgenden Vergütungssätze vor:
- < 5 kWp → 15 ct/kWh
- < 10 kWp → 10 ct/kWh
- < 30 kWp → 9 ct/kWh
- > 30 kWp → 8 ct/kWh
Ziel der EEG-Vergütung solle es sein, dass sich eine durchschnittliche Anlage bei Volleinspeisung nach 15 Jahren amortisiere. Das schaffe Investitionssicherheit – Betreiber:innen müssten so nicht mehr auf steigende Strompreise wetten. So generiere man ein stabiles Wachstum, das wiederum Voraussetzung für den Aufbau weiterer Installationskapazitäten sei. Zudem würden geeignete Dächer so besser ausgenutzt, statt auf kleinere Anlagen mit Eigenstromoptimierung zu setzen. Die jeweils gültigen Vergütungssätze müssten jährlich überprüft und ggf. angepasst werden.
3. Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen reduziert den Aufwand für Betreiber:innen
In den meisten Fällen rechne sich eine PV-Anlage nur, wenn man mit den Netto-Preisen für Einkauf und Installation kalkuliere. Um die Umsatzsteuer zurück zu erhalten, müssen die Betreiber jedoch eine separate Steuernummer beantragen. Für die meist privaten Betreiber von PV-Kleinanlagen sei das ein erheblicher Aufwand. Um zu verhindern, dass Anlagen dadurch nicht gebaut würden, solle man lieber die Errichtung von PV-Kleinanlagen bis 30 kW im Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreien. Dabei könne man sich an den Steuerbefreiungen für medizinische Behandlungen oder kulturelle Einrichtungen im Umsatzsteuergesetz orientieren.
Die Steuereinnahmen würden darunter nicht leiden, erklären die Unterzeichnenden. Schließlich entscheide sich die Mehrzahl der Betreiber:innen auch heute, die Umsatzsteuererstattung in Anspruch zu nehmen – wenn auch mit mehr Aufwand. Auch für die Finanzämter spare man so Arbeit. Für Anlagen bis 30 kW solle es zudem eine Ertragssteuerbefreiung geben, heißt es in dem Impulspapier.
07.01.2022 | Quelle: Photovoltaikforum | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH