BEG-Förderung: Bis zu 50 Prozent Zuschuss für Photovoltaik und PV-Speicher

Zu sehen ist ein Hausdach mit Photovoltaik-Anlage. Bei einer energetischen Sanierung fördert der Bund mit der BEG-Förderung auch die Photovoltaik und den PV-Speicher.Foto: Alessandro2802 / www.stock.adobe.com
Wer sein Haus zu einem Effizienzhaus saniert oder ein solches neu baut, kann die BEG-Förderung auch für die Photovoltaik-Anlage und den PV-Speicher in Anspruch nehmen. Das ist aber nur bei Verzicht auf die EEG-Einspeisevergütung möglich. Fachleute sollten im Einzelfall prüfen, welche Förderung höher ist.

Wer im Zuge einer umfassenden energetischen Sanierung eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach errichten lässt, kann dafür einen staatlichen Zuschuss im Rahmen der BEG-Förderung von bis zu 50 Prozent erhalten. Gelder in demselben Umfang gibt es auch für Solarstromspeicher. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Grundlage ist die im Juli vergangenen Jahres in Kraft getretene zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit ihr ist für Solaranlagen eine bislang nur wenig bekannte attraktive Alternative zur Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstanden. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten aber auf Folgendes achten: Nutzen sie die Bundesförderung, müssen sie im Gegenzug auf die EEG-Einspeisevergütung verzichten. Experten sollten im Einzelfall prüfen, welche Förderung lukrativer ist, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau.

Bedingung für die BEG-Förderung der Photovoltaik-Anlage ist, dass nach der Sanierung ein bestimmter energetischer Standard des Wohngebäudes erreicht wird. Je höher der sogenannte Effizienzhausstandard ist, desto mehr Fördergeld winkt. Einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Wärmedämmung, ein Fenstertausch oder eine neue Heizung reichen in der Regel nicht aus.

Für mittelgroße Hausdachanlage 10.000 Euro Zuschuss möglich

Ein Beispiel zeigt, wie viel Zuschuss maximal möglich ist: Sanieren Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihren Altbau auf den energiesparendsten Standard Effizienzhaus 40, erhalten sie einen BEG-Zuschuss von 45 Prozent der Gesamtinvestition bei maximal förderfähigen Kosten von 120.000 Euro. Die Förderung erhöht sich auf 50 Prozent und 150.000 Euro förderfähige Kosten, wenn Beheizung und Kühlung des Gebäudes zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dies ist in Gebäuden dieser Effizienzklasse ohnehin meist der Fall. Für eine Photovoltaik-Anlage mit zwölf Kilowatt installierter Leistung, die aktuell rund 20.000 Euro kostet, sind 10.000 Euro Zuschuss möglich. Dies gilt, solange die maximal möglichen förderfähigen Kosten nicht überschritten werden.

„Nutzen die Eigentümer die BEG-Förderung, fällt dadurch jedoch die monatliche Einspeisevergütung durch das EEG weg“, erklärt Dieter Bindel vom Gebäudeenergieberaterverband GIH. „Die Einspeisevergütung trug bislang zu einem Teil der Refinanzierung der Solarstromanlage bei. Den Anteil, den Anlageneigentümer nicht mit großem Gewinn selbst verbrauchen können, speisen sie in das Stromnetz ein und erhalten dafür vom Netzbetreiber eine Vergütung.“ Da die Einspeisevergütung für Neuanlagen aber immer weiter sinkt, nimmt die Bedeutung der Einspeisevergütung kontinuierlich ab. Derzeit ist sie nicht einmal mehr kostendeckend.

Faustregel: BEG-Förderung lohnt sich eher bei hohem Photovoltaik-Eigenverbrauch

Eine Förderung der Photovoltaik-Anlage über die BEG-Förderung als Alternative ist aber nicht immer automatisch gewinnbringender. Das ist erst dann der Fall, wenn der Zuschuss höher ausfällt als die voraussichtliche EEG-Vergütung aus dem eingespeisten überschüssigen Solarstrom. Als Faustregel gilt: Je höher der Solarstrom-Eigenverbrauch, umso niedriger ist die Summe der EEG-Vergütung. Desto eher lohnt sich dann die BEG-Förderung.

Eine zusätzliche Einnahmequelle neben der BEG-Förderung könnte künftig die direkte Vermarktung des Solarstroms sein. Was sie nicht selbst verbrauchen, verkaufen die Besitzer der Solarstromanlage an Direktvermarkter. Das können Firmen sein, inzwischen steigen aber auch immer mehr Stadtwerke in den Markt ein. Für kleine Anlagen lohnt sich dieses Absatzmodell aktuell jedoch noch nicht. Das könnte sich aber je nach Marktgeschehen bald ändern. Dann gäbe es neben dem lukrativen Eigenverbrauch und dem staatlichen BEG-Zuschuss eine dritte Säule der Refinanzierung.

Weitere Informationen zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen über die Bundesförderung BEG sind unter diesem Link zu finden.

Achtung! Am 24. Januar 2022 hat die Bundesregierung die BEG-Förderung der KfW aufgrund der hohen Nachfrage unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung gestoppt. Dies betrifft auch mitgeförderte Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Die Förderung von Einzelmaßnahmen durch das BAFA läuft unterdessen weiter. Details dazu finden sich in einem Solarthemen-Bericht vom 24.1.2022.

Ab dem 22. Februar 2022 nimmt die KfW wieder Anträge für Effizienzhaus-Sanierungen an. Photovoltaikanlagen samt Batteriespeicher können hier zu unveränderten Konditionen mitgefördert werden. Auch die Förderung von EH-40-Gebäuden im Neubau-Bereich will das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz möglichst bald fortsetzen. Der Termin und die genauen Konditionen sind hier allerdings noch unklar. Details dazu finden sich in einem Solathemen-Bericht vom 17.2.2022.

10.1.2022 (zuletzt aktualisiert am 21.2.2022) | Quelle: Zukunft Altbau/Solarthemen | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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