Studie benennt Reformvorschläge zur Beschleunigung des Windenergieausbaus

Zu sehen ist ein Windpark. Stiftung Umweltenergierecht hat Reformvorschläge zur Beschleunigung des Windenergieausbaus unterbreitet.Foto: elxeneize / stock.adobe.com
Die Bundesregierung will in Kürze Maßnahmen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus auf den Weg bringen. Doch worauf soll sie sich konzentrieren?

Zahlreiche Reformvorschläge zur Beschleunigung des Windenergieausbaus liegen mittlerweile auf dem Tisch. Mit dem angekündigten Oster- und Sommerpaket steigt die Regierung jetzt in die Umsetzungsphase ein. Auf was soll sich der Gesetzgeber jetzt konzentrieren? Eine neue Würzburger Studie der Stiftung Umweltenergierecht zum Genehmigungsrecht von Windenergie-Anlagen will Orientierungshilfe im Dickicht der Reformdiskussionen geben. Denn das Prüfprogramm bei der Genehmigung von Windenergie-Anlagen ist lang und komplex. Es reicht vom Immissions- und Denkmalschutzrecht über das Natur- und Artenschutzrecht bis hin zum Bau-, Straßen- und Luftverkehrsrecht. Was lässt sich hier vereinfachen und entschlacken?

Eine zentrale Frage im Rahmen der Genehmigung einer Windenergie-Anlage ist die Vereinbarkeit mit dem Artenschutzrecht. Hier geht es um die Frage, wann das Tötungsrisiko durch Anlagen „signifikant erhöht“ wird. Wie hoch ist aber – quasi als Vorfrage hierfür – das sogenannte Grundrisiko, dem Tiere ohnehin immer ausgesetzt sind und wie lässt sich dieses bestimmen? Zu diesen Fragen liefert das Recht bisher keine ausreichenden Antworten.

Beschleunigung des Windenergieausbaus braucht stimmiges Gesamtkonzept

Dies ist nur eines von zahlreichen Beispielen, die zeigen, wo Hemmnisse die Beschleunigung des Windenergieausbaus behindern. Aber zugleich sind Stellschrauben vorhanden, die zur Vereinfachung und Beschleunigung gedreht werden könnten. „Mit unserer Studie wollen wir Orientierung für den Gesetzgeber geben und aufzeigen, welche Optionen und Werkzeuge es gibt und wo sich Reformen lohnen oder eher nicht“, beschreibt Frank Sailer, Forschungsgebietsleiter, das Ziel der Studie. Zentral ist dabei, dass nicht nur Einzelmaßnahmen umgesetzt werden, sondern ein stimmiges Gesamtkonzept vorliegt. Dafür brauche es einen konsistenten Rechtsrahmen.

Die Forscher:innen haben verschiedene Anknüpfungspunkte für Reformvorschläge identifiziert. Auf diese sollte sich der Gesetzgeber bei der Umsetzung jetzt konzentrieren. So sollte zum einen der Prüfungsumfang bei der Genehmigung von Windenergie-Anlagen an verschiedenen Stellen klargestellt und – wo möglich – reduziert werden. Das gilt in besonderem Maße etwa für die hohen artenschutzrechtlichen Prüfanforderungen. Zudem könnten die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorgaben aus dem Prüfprogramm entfallen. Im Gegensatz zu den bauplanungsrechtlichen Abständen (zum Beispiel 10H-Regelung) liegt die Gesetzgebungskompetenz hier bei den Bundesländern.

Noch wichtiger erscheint es aber, die Prüfungsmaßstäbe in den verschiedenen Fachgesetzen klar und einheitlich zu regeln und damit zugleich objektiv nachprüfbar zu machen. Hier fehlt es aktuell an vielen Stellen an der notwendigen Rechtsicherheit für Vorhabenträger, Behörden und Gerichten. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, nennt konkrete Beispiele: „Unbestimmte Rechtsbegriffe im Artenschutzrecht wie das ‚fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen‘ gilt es ebenso gesetzlich zu konkretisieren wie die Voraussetzungen einer Ausnahmeerteilung“.

Windenergieausbau priorisieren

Daneben sollte der Windenergieausbau gegenüber anderen öffentlichen Belangen priorisiert werden. „Damit ist gemeint, dass die Windenergie beispielsweise in einem Konfliktfall mit dem Landschafts- oder Denkmalschutz gestärkt wird“, erklärt Maximilian Schmidt, Mitautor der neuen Studie. Eine solche Wertentscheidung zur besseren Durchsetzungskraft der Windenergie sollte bereits stärker auf Gesetzesebene getroffen werden und nicht wie bislang allein den Behörden im Vollzug überlassen werden.

Schließlich geht die Studie auf Verbesserungspotenzial auf Ebene des Verfahrens und des Rechtsschutzes sowie beim Repowering ein und betont die Bedeutung von außerrechtlichen Faktoren, wie eine ausreichende Personalausstattung von Behörden und Gerichten und der Sicherung der Akzeptanz.

Die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 25 „Reformansätze zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen“ ist unter diesem Link zu finden.

29.1.2022 | Quelle: Stiftung Umweltenergierecht | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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