KfW-Förderung: Neue Konditionen für BEG – Grünes Licht für Altanträge

Symbolbild für BEG-Förderung der KfW: Grüner Kochtopf mit EuroscheinenFoto: Tatjana Balzer / stock.adobe.com
Fördertopf der KfW ist wieder gefüllt – BEG-Anträge werden bewilligt.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat heute eine kurzfristige Fortsetzung der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW in Aussicht gestellt. 24.000 Anträge, die bis zum Förderstopp am 26. Januar eingegangen sind, wird die KfW ab sofort bearbeiten. Kurzfristig soll die Förderbank auch neue Anträge annehmen, allerdings zu geänderten Konditionen, die Habeck wie folgt ankündigt:

• Die BEG-Förderung der KfW für Effizienzhaus 55 (EH 55) entfällt für Neubauten.

• In der Sanierung gebe es weiterhin Förderung für EH 55, betonte der Minister. Ob dies im Umkehrschluss bedeutet, dass EH 70, EH 85 und EH 100 aus der Förderung herausfallen, blieb zunächst offen. Jedenfalls deutete Habeck auch für die Sanierungsförderung einige geänderte Bedingungen an.

• Im Neubau soll EH 40 als Mindestwert für Förderungen gelten. Die „Fördersummen“ würden hier reduziert, so Habeck. Ob der Minister damit die Förderhöchstbeträge pro Wohneinheit oder den Prozentsatz der Tilgungszuschüsse meint, hat er nicht beantwortet.

1 Milliarde für EH 40 bis Ende 2022

Auf jeden Fall soll die EH-40-Neubauförderung zunächst bis zum Jahresende 2022 befristet sein. Und die Bundesregierung will diesen Förderbereich im laufenden Jahr mit 1 Milliarde Euro deckeln. Damit will sie einen erneuten Run zum Jahresende zu vermeiden.

Die modifizierte Förderrichtlinie BEG WG mit den obigen Änderungen möchte Habeck kurzfristig bekannt geben, ohne sich allerdings auf einen Termin festzulegen. Wörtlich versprach er heute in der Pressekonferenz: „Das wird nicht sehr lange dauern. Wir reden über Tage und Wochen und nicht über Monate”

Neue Förderung für „klimafreundliches Bauen“

Etwas mehr Zeit wolle sich sein Ministerium für das im Koalitionsprogramm angekündigte Förderprogramm „klimafreundliches Bauen“ nehmen, kündigt Habeck an. Dieses soll offenbar zum 1. Januar 2023 die bisherige BEG-Neubauförderung ablösen. Die neue Förderung soll neben den reinen Energiestandards auch weitere klimarelevante Aspekte des Bauens betrachten und honorieren.

KfW bearbeitet jetzt die 24.000 BEG-Anträge

Ab sofort werde die KfW die Bearbeitung der 24.000 beim Förderstopp am 24. Januar auf Eis gelegten Anträge wieder aufnehmen. Alle förderfähigen Anträge soll die KfW zu den bisherigen Konditionen der BEG-Förderung bewilligen. Das Finanzministerium will dafür 5,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF, bislang Energie und Klimafonds – EKF) zur Verfügung stellen.

Habeck geht davon aus, dass damit zwar beim EH 55 Mitnahmeeffekte von 2 bis 3 Milliarden Euro finanziert würden. Zugleich würden aber durch den Förderstopp am 24. Januar immerhin geschätzte 7 bis 10 Milliarden Euro für den Steuerzahler eingespart werden.

KfW-Förderstopp: „Kein politisches Glanzstück“

Der Minister rechtfertigte die heute präsentierte Lösung als „die bestmögliche Entscheidung bei einem Programm, das völlig aus dem Ruder gelaufen ist.” Zugleich entschuldigte er sich bei den Betroffenen für die Art und Weise des Förderstopps vom 24. Januar. Habeck sagte: „Der Abbruch war kein politisches Glanzstück, das muss man eindeutig zugeben.“ Allerdings habe man Anfang Januar allenfalls ahnen können, mit welchem exponentiellen Tempo die Antragsflut steigen würde. Dies sei erst ungefähr um den 19. Januar herum deutlich geworden. An dem Tag lehnte der Finanzminister den Antrag des BMWK auf weitere 14 Milliarden zur Finanzierung der BEG-Antragsflut ab. „Vom 19. bis 24. Januar hätte man klüger und vorausschauender agieren können“, gab Habeck zu.

Von EH 55 auf EH 40 umplanen!

Den jetzt gefundenen Kompromiss nannte Habeck „eine großzügige Regelung nach hinten und strengere, effizientere Regelung nach vorne. Für diejenigen, die sich jetzt wahrscheinlich sehr ärgern, dass sie einen Tag oder eine Woche zu spät waren mit der Antragstellung, gibt es die Perspektive, dass sie mit einer veränderten Förderkulisse weitergefördert werden.“ BEG-Anträge für Neubauten müssten nun zwar von EH 55 auf EH 40 umgeschrieben und Gebäude entsprechend umgeplant werden. Aber genau dies sei im Sinne des Klimaschutzes und der effizienten Verwendung von Steuergeldern auch sinnvoll.

1.2.2022 | Autor: Guido Bröer
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