Patentverletzung bei Photovoltaik-Wechselrichtern: Fraunhofer ISE einigt sich außergerichtlich

Zu sehen ist Dr.-Ing. Heribert Schmidt vom Fraunhofer ISE, der die HERIC-Topologie entwickelt hat.Foto: Fraunhofer ISE
Dr.-Ing. Heribert Schmidt vom Fraunhofer ISE ist der Erfinder der patentierten HERIC-Schaltung für hocheffiziente Wechselrichter.
Das Fraunhofer ISE hat in bislang sieben Patentverletzungsverfahren mit führenden Wechselrichterherstellern außergerichtliche Einigungen erzielt. Die verklagten Unternehmen aus China, Taiwan und Deutschland hatten das Patent auf die 2002 am Institut erfundene HERIC-Topologie verletzt.

Die HERIC-Topologie und das dazugehörige Verfahren setzt man in einphasigen Wechselrichtern insbesondere im unteren Leistungsbereich wie bei Geräten für Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern ein. HERIC steht für “Highly Efficient and Reliable Inverter Concept”. Die von Heribert Schmidt und Kollegen aus dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE entwickelte Topologie ermöglicht mit geringem Mehraufwand gegenüber dem Stand der Technik sehr hohe Wirkungsgrade von bis zu 99 Prozent bei gleichzeitig geringen Störemissionen. Neben der höheren Energieausbeute sorgt dies für eine Reduktion des thermischen Stresses für die Bauteile, kleinere Kühlkörper und eine längere Lebensdauer.

HERIC-Topologie weit verbreitet

Das Fraunhofer ISE schätzt, dass über 80 Prozent aller einphasigen Wechselrichter weltweit auf der HERIC-Topologie beruhen. Eine Vielzahl von Herstellern nutzte ohne Zustimmung der Fraunhofer-Gesellschaft die Schaltung oder das Verfahren – entweder als Original-Schaltung oder in abgewandelten Versionen, die aber dennoch das Patent verletzen. Letzteres hat das Landgericht München I bestätigt.

„Die Verletzung von IP-Rechten der Fraunhofer-Gesellschaft lohnt sich daher für Verletzer nicht. IP aus Deutschland steckt in vielen Produkten der Photovoltaik-Branche, und nicht selten werden die Patente darauf verletzt. Wir sind bereit, gegen Patentverletzungen vorzugehen“, sagt Andreas Bett, Institutsleiter des Fraunhofer ISE.

Die verklagten Unternehmen haben laut Fraunhofer-Gesellschaft die in Europa und den USA durch Patente geschützte HERIC-Topologie ohne Zustimmung verwendet. Mit allen Unternehmen hat die Forschungseinrichtung eigenen Angaben zufolge außergerichtliche Einigungen erzielt, die unter anderem eine entgeltliche Lizenzierung der HERIC-Topologie umfassen. Durch die Einigungen konnten die verklagten Unternehmen ein drohendes Verkaufsverbot ihrer Produkte abwenden.

Die Fraunhofer-Gesellschaft teilt mit, dass sie großen Wert auf die Beachtung ihrer IP-Rechte legt. Sie sieht sich hierzu auch ihren redlichen Lizenznehmern gegenüber verpflichtet. Wie die Verletzungsverfahren gezeigt haben, hätte es sich für die betroffenen Unternehmen auch wirtschaftlich gelohnt, sich frühzeitig um eine Lizenz zu kümmern, so die Forschungseinrichtung.

8.2.2022 | Quelle: Fraunhofer ISE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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