Grüne Minister:innen wollen mehr Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen

Zu sehen ist eine Agri-PV-Anlage, die Bundesregierung plant den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.Foto: Fraunhofer ISE
Anlage der Agri-PV: hier in Baden-Württemberg.
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Umwelt (BMUV) und Landwirtschaft (BMEL) haben sich darauf verständigt, wie bestehende Flächenpotenziale besser für den Ausbau der Photovoltaik genutzt werden können.

Die beteiligten Minister:innen wollen künftig verstärkt auch landwirtschaftliche Flächen und landwirtschaftlich genutzte Moorböden für den Ausbau der Photovoltaik nutzen. Photovoltaik-Anlagen auf diesen Flächen sollen künftig im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) gefördert werden. Diese Verständigung zwischen den Häusern BMWK, BMUV und BMEL wird einfließen in das Osterpaket des BMWK und damit in gesetzliche Regelungen im EEG.

„Wir haben uns vorgenommen, in weniger als neun Jahren 80 % unseres Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Heute sind wir bei knapp über 40 % und der Stromverbrauch wird steigen, d.h. wir müssen den Anteil mehr als verdoppeln“, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. „ Wir legen heute einen Vorschlag vor, der einen maßgeblichen Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik leisten kann. Wir rechnen damit, dass auf landwirtschaftlichen Flächen bis zu 200 Gigawatt zusätzliche PV-Leistung installiert werden kann. Das ist eine enorme Steigerung, heute haben wir knapp 60 Gigawatt. Das bringt den Klimaschutz voran und behält gleichzeitig die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes im Auge.“

Die Details haben Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir in einem Eckpunktepapier festgelegt.

Eckpunkte zum Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen

Sogenannte Agri-PV-Anlagen soll das EEG künftig auf allen Ackerflächen grundsätzlich fördern. Das ermöglicht eine sowohl landwirtschaftliche als auch energetische Nutzung ein und derselben Fläche. Die Förderung mit GAP-Mitteln ist weiterhin möglich, sofern die landwirtschaftliche Nutzung nur bis zu 15 % durch die Stromerzeugung beeinträchtigt ist. Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden sollen aus Gründen des Naturschutzes und des Klimaschutzes ausgenommen sein.

Aufgrund neuer EU-Kriterien gibt es künftig mehr sogenannte „benachteiligte Gebiete“. Hierzu gehören Berggebiete und Gebiete, in welchen die Aufgabe der Landnutzung droht und der ländliche Lebensraum erhalten werden muss. Auf diesen Flächen können PV-Freiflächenanlagen errichtet werden, wenn die Bundesländer diese Flächen – wie bislang – dafür freigeben.

Landwirtschaftlich genutzte Moorböden sollen als neue Flächenkategorie im Erneuerbare-Energien-Gesetz aufgenommen werden. Voraussetzung für die Förderung ist die Wiedervernässung dieser bisher entwässerten Moorböden. Das Ziel ist es, einerseits die Wiedervernässung als Beitrag zum Klimaschutz zu ermöglichen und gleichzeitig die Flächen für PV-Stromerzeugung zu nutzen.

Zusätzlich soll den Kommunen ermöglicht werden, bei allen Freiflächen naturschutzfachliche Kriterien vorzuschreiben. Die Kommunen werden daher ermächtigt, in den Verträgen zur finanziellen Beteiligung dem Anlagenbetreiber vorzugeben, welche konkreten naturschutzfachlichen Anforderungen auf nach dem EEG geförderten oder ungeförderten PV-Freiflächen im Einzelfall einzuhalten sind.

Kritik aus der Photovoltaik-Branche

Nach Ansicht des Branchenverbandes BSW führt die Solarstromerzeugung mittels Agri-PV erfahrungsgemäß zu konstruktiv bedingten Mehrkosten, was eine gezielte Förderung mittels eines jährlich aufwachsenden Auktionsvolumens erforderlich mache. Andernfalls drohe die von der Bundesregierung angestrebte Öffnung der Standortkulisse für diese Nutzungsform weitgehend ins Leere zu laufen.  

Nach Einschätzung der Solarbranche sei es zudem überfällig, die derzeit sehr restriktive Standortkulisse für die Errichtung neuer Solarparks insgesamt und nicht nur für die Agri-PV-Nutzung auszuweiten und zugleich Genehmigungsprozesse für Solarparks zu beschleunigen. Die aktuell sehr weitreichende gesetzliche Beschränkung möglicher Solarpark-Standorte auf Verkehrsrandstreifen, Konversionsflächen und ausgewählte benachteiligte Gebiete sei weder sachgerecht noch zeitgemäß. So sei nicht nachvollziehbar, dass bislang weiterhin keine bundeseinheitliche Öffnung der Photovoltaik-Standorte auf sogenannten „benachteiligten Gebieten“ angestrebt werde. Auch ist es nach BSW-Auffassung nicht zielführend, dass es jeder Kommune selbst überlassen werden solle, Naturschutzkriterien bei der Genehmigung von Solarparks zu definieren. Dadurch drohe es zu einer erheblichen Verzögerung von Genehmigungsprozessen zu kommen.

Das Eckpunktepapier zum Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ist unter diesem Link zu finden.

10.2.2022 | Quelle: BMWK, BSW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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