BEG: KFW-Förderung startet nächste Woche wieder
Gestern stand auf der Tagesordnung des Haushaltsausschusses eine Verpflichtungsermächtigung für weitere 9,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es geht dabei um den bei der KfW Bank angesiedelten Programm-Teil zur Förderung von Effizienzgebäuden im Neubau und in der Sanierung. Die Bundesregierung hatte diese Verpflichtungsermächtigung beantragt, und der Haushaltsausschuss hat sie zur Kenntnis genommen. Formal muss diese Verpflichtungsermächtigung noch Bundesfinanzminister Christian Lindner unterschreiben. Eine Verpflichtungsermächtigung erlaubt der Bundesverwaltung, finanzielle Verpflichtungen einzugehen, also die Haushaltsmittel zu nutzen und Auszahlungen vorzunehmen.
KfW bewilligt BEG-Altanträge für Neubau und Sanierung
Mit der Verpflichtungsermächtigung kann die KfW nun die bis zum Ablauf des 23. Januar 2022 (24:00 Uhr) eingegangenen Anträge im Rahmen der BEG bearbeiten und bewilligen, sofern diese förderfähig sind. Die KfW Bank bittet allerdings um Geduld, da eine sehr große Zahl von Anträgen aufgelaufen ist und sie diese erst nach und nach bearbeiten kann. „Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen“, so die KfW. Sie bittet darum, von Anfragen zu den Anträgen abzusehen. Diese könne sie derzeit nicht beantworten.
Auch für neue Anträge wird die KfW aufgrund der freigegebenen Finanzmittel die Sanierungsförderung in der kommenden Woche wieder aufnehmen. Ab der kommenden Woche sollen auch neue Anträge wieder gestellt werden können. Das BMWK will die Förderbedingungen für die Sanierung von Gebäuden zunächst unverändert lassen. Für Neubauten werden zunächst keine Förderanträge gestellt werden können.
Habeck kündigt neues Programm „Klimafreundlich Bauen“ an
Für die Zukunft will die Regierung die Gebäudeförderung allerdings insgesamt neu ausrichten. Es geht ihr darum, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude aufzusetzen. Das sieht auch der Koalitionsvertrag bereits vor. Konkret will die Regierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude im Laufe des Jahres 2022 überarbeiten.
EH-40-Förderung für Neubau 2022
Daneben arbeitet das BMWK gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnungsbau, Stadtentwicklung und Bauwesen an einem befristeten Neubau-Förderprogramm für das Effizienzhaus 40 (EH 40) mit geänderten Bedingungen. Dabei soll die Förderung für das EH 40 bis Ende 2022 laufen, aber zugleich auf eine Milliarde Euro gedeckelt sein. Zu den konkreten Bedingungen laufen derzeit noch Gespräche in der Regierung. Minister Robert Habeck will das Konzept aber offenbar zeitnah präsentieren. Spätestens ab 1. Januar 2023 soll dann in Nachfolge der EH55/EH40-Neubauförderung ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ starten.
17.2.2022 | Autor: Andreas Witt
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