Ausbau der Offshore-Windenergie: BNetzA startet Ausschreibung
Die neue Ausschreibung ist ein planmäßiger Schritt für den Ausbau der Offshore-Windenergie bis 2030. Das Prinzip ist dabei immer gleich: Wer einen Windpark auf der ausgeschriebenen Fläche mit der geringsten Förderung pro kWh umsetzen kann, erhält den Zuschlag. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 980 MW. Der Höchstwert für Gebote beträgt 6,4 ct/kWh. In der Ausschreibung von 2021 erfolgten alle Zuschläge ohne Förderung.
Zweite Ausschreibung für Offshore-Windenergie im „zentralen Modell“
Zum zweiten Mal erfolgt die Ausschreibung im sogenannten zentralen Modell. Das heißt, es werden nicht nur die Förderung und die Netzanbindungskapazität ausgeschrieben, sondern zugleich auch das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planfeststellung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen.
Wegen der Umstellung des Verfahrens kann es vorkommen, dass andere Unternehmen bereits Windparks auf der ausgeschriebenen Fläche geplant hatten. In diesem Fall haben sie ein gesetzliches Recht, in das bezuschlagte Gebot einzutreten. Solche Eintrittsrechte gab es in der vorigen Runde für zwei der bezuschlagten Flächen.
BSH legt Eignungsflächen für Ausbau der Offshore-Windenergie fest
Grundlage der Ausschreibungen ist die förmliche Eignungsfeststellung der Flächen. Diese ist das Ergebnis umfassender Voruntersuchungen, die das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im Auftrag der Bundesnetzagentur durchgeführt hat. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie untersuchte dafür die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die Fläche. Die Ergebnisse der Untersuchungen veröffentlicht das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie auf seiner Internetseite. Die Kosten der Voruntersuchungen werden nach dem Zuschlag auf den erfolgreichen Bieter umgelegt.
Ende 2021 teilte das Bundwirtschaftsministerium mit, dass im nächsten Flächenentwicklungsplan zusätzliche 3 GW für die Offshorewindenergie zur Verfügung stehen sollen. https://www.solarserver.de/2021/12/20/flaechenentwicklungsplan-fuer-offshore-windenergie-habeck-kuendigt-3-gw-zusaetzlich-an/ . Dessen finale Fassung will das BSH allerdings erst Ende 2022 oder Anfang 2023 vorstellen.
Gebote für die Ausschreibung bis 1. September möglich
Gebote sind bis zum 1. September 2022 an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten. Nach Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens erhalten die Bietenden eine Nachricht von der Bundesnetzagentur. Diese veröffentlicht zudem die Ausschreibungsergebnisse auf ihrer Webseite.
Im gesamten Jahr 2021 sind vor der deutschen Küste keine neuen Offshore-Windparks in Betrieb gegangen.
25.2.2022 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH