EU-Umweltrat: Batterieverordnung und Aus für Verbrenner
Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Bundesklimaschutzminister Robert Habeck repräsentieren Deutschland gemeinsam im EU-Umweltrat. Habeck ließ sich am Donnerstag von seinem Staatssekretär Sven Giegold vertreten. Die Umweltministerinnen und -minister der EU-Mitgliedsstaaten beschlossen einstimmig die Ratsposition zur EU-Batterieverordnung.
Batterien in Geräten sollen sich leichter austauschen lassen.
Für Industriebatterien und sogenannte Allzweck-Gerätebatterien soll es Mindestanforderungen an Haltbarkeit und Leistung geben. Batterien in Geräten und „leichten Verkehrsmitteln“ (LMT-Batterien), wie zum Beispiel E-Bikes, sollen sich zudem leichter austauschen lassen. Die Sammelquoten für Gerätebatterien sollen laut Entwurf bis 2030 schrittweise auf 70 Prozent und für LMT-Batterien auf 54 Prozent steigen.
Batterieverordnung definiert erstmals Vorschriften entlang der Lieferkette
Völliges Neuland ist die Definition der unternehmerischen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette. Das werte Umweltaspekte in den Lieferketten auf und habe Signalwirkung für spätere Regelungen, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums. Zum Nachweis soll es einen „Batteriepass“ geben – der erste Digitale Produktpass der EU. Dieser soll zum Beispiel einen CO2-Fußabdruck von sogenannten Traktionsbatterien (von E-Fahrzeugen) und Industriebatterien enthalten.
Ab 2031 will die EU für Batterien von E-Fahrzeugen und in der Industrie zudem einen Mindestanteil recycelter Rohstoffe vorschreiben. Dieser soll sich auf Blei, Kobalt, Lithium und Nickel beziehen.
Der einstimmige Beschluss des EU-Umweltrates ist einer von vielen Schritten auf dem Weg zu einer Batterieverordnung. Das EU-Parlament hatte seine Position bereits in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit festgelegt. Als nächstes steht die finale Einigung zwischen den Mitgliedstaaten, dem EU-Parlament und der EU-Kommission an. Die Batterieverordnung soll nach Inkrafttreten die bisherige Batterie-Richtlinie der EU von 2006 ersetzen.
Die Batterie- und Rohstoffhersteller stellen sich bereits auf die neuen Vorschriften ein. So kündigten Rock Tech Lithium und Northvolt kündigten für ihre geplanten Fabriken in Deutschland an, spätestens 2030 zur Hälfte recycelte Rohstoffe einsetzen zu wollen.
Fit for 55: EU plant Verbrenner-Aus ab 2035
Auch das 2021 von der EU-Kommission vorgelegte Klimaschutzpaket „Fit-for-55“ war Thema im EU-Umweltrat. Darin schlägt die Kommission unter anderem strengere CO2-Flotten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vor. Die CO2-Emissionen von Neuwagen müssen demnach bis 2030 um 55 Prozent sinken. Ab 2035 soll es für Autos mit Verbrennungsmotor in der EU keine Neuzulassung mehr geben. Mit E-Fuels betriebene Verbrennungsmotoren dürfte es dann nur noch dort geben, wo die Flottengrenzwerte nicht greifen.
Die Bundesregierung befürworte den Vorschlag der EU-Kommission mit all seinen Ausgestaltungselementen, heißt es vom Bundesumweltministerium.
Emissionshandel: erstmal nur reden
Der EU-weite Emissionshandel (Emissions Trade System, kurz ETS) für Wärme und Verkehr („ETS-2“) und der nötige soziale Ausgleich waren ebenfalls Thema. Allerdings gab es hierzu nur eine sogenannte Orientierungsaussprache ohne das Ziel, Beschlüsse zu fassen. Frankreich als aktueller Inhaber der Ratspräsidentschaft hat sich eine Einigung über viele neue Klimaschutz-Vorschriften bis Ende Juni 2022 vorgenommen. Die Bundesregierung plädiert für diese Ausdehnung des Emissionshandels, der in ähnlicher Form in Deutschland bereits gilt.
18.3.2022 | Quelle: BMUV | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH