BEE: Energiewirtschaftsgesetz und Gasspeichergesetz nachbessern

Zu sehen ist ein Gasspeicher, das Gasspeichergesetz soll Mindestfüllstände sichern.Foto: 63ru78 / stock.adobe.com
Die vom BMWK vorgelegten Entwürfe des Energiewirtschaftsgesetzes und des Gasspeichergesetzes erfordern aus Sicht des Branchenverbandes BEE noch einige Änderungen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und einen Entwurf für das Gasspeichergesetz vorgelegt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat dazu Stellungnahmen eingereicht.

Der BEE begrüßt die Änderungen im EnWG, die zu einer besseren Transparenz und Kommunikation zwischen Netzbetreibern dienen. Gleichzeitig bestehe aber Änderungsbedarf, insbesondere für den Szenariorahmen. „Für das Erreichen der Klimaziele müssen verschiedene Pfade berücksichtigt werden. Es fehlt aber ein Pfad, der die Abhängigkeit von Energieimporten stark begrenzt bis löst. Gerade vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs wird deutlich, dass Versorgungssicherheit und Klimaziele mit heimischen erneuerbaren Energien erreicht werden müssen, um Energiesouveränität zu erlangen“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter.

Der BEE habe in seiner Strommarktstudie bereits gezeigt, dass das Erreichen der Klimaziele auch bei einem Kohleausstieg bis 2030 und dem in diesem Jahr zu vollendenden Atomausstieg unter Ausnutzung der regionalen Potentiale der erneuerbaren Energien möglich ist. „Ein entsprechendes Szenario muss daher nicht nur größere Mengen an erneuerbaren Energien aus heimischer Produktion enthalten und die Rolle der flexibel steuerbaren Bioenergie im Stromsektor stärken, sondern auch einen starken Ausbau der notwendigen Flexibilitäten im Erzeuger-, Verbraucher- und Speicherbereich beinhalten“, sagt Peter.

Gasspeichergesetz: Mindestfüllstände marktgerecht sichern

Auch den Entwurf des Gasspeichergesetzes des BMWK sieht der BEE kritisch. „Gasspeicher sind von zentraler Bedeutung für die Energiewende und das Erreichen der Klimaziele. Sie stellen beispielsweise dringend benötigte Flexibilitätsoptionen für den Stromsektor bereit. Hier ist es kontraproduktiv, wenn die Aufgabe zur Einhaltung der Mindestfüllstände den Gasspeicherbetreibern zufällt. Statt den Akteuren, welche direkt mit Gas handeln und dieses in die Gasspeicher einspeichern“, sagt Peter. Ein optimaler Rahmen sähe vor, dass der Marktgebietsverantwortliche die Mindestfüllstände sichert. Dafür könne er die neu eingeführten „Strategic Storage Based Options“ (SSBO) und „unterbrechbare Speicherkapazitäten“ der Gasspeichernutzer nutzen.  Über diesen Weg wäre das politische Ziel von Mindestfüllständen erreichbar, ohne tiefe Eingriffe in die Verträge zwischen Gasspeicherbetreiber und Gasspeichernutzer zu erzwingen.

Die BEE-Stellungnahmen zum Gasspeichergesetz und zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung“ sind unter den nebenstehenden Links zu finden.

24.3.2022 | Quelle: BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen