Energiepaket: Ampel konkretisiert Koalitionsvertrag

Symbolbild für das Energiepaket der Ampelkoalition: Einfamilienhaus mit PudelmützeFoto: exclusive-design / stock.adobe.com
Mit dem Energiepaket will die Ampel Stichtage für Gebäudestandards und Heizungssanierungen vorziehen.
Mit dem gestern im Koalitionsausschuss beschlossenen Energiepaket formulieren die Partei- und Fraktionssspitzen der Regierungsparteien einige Ziele für den Wärmesektor konkreter. Neben den Nachrichten zum Energiegeld von 300 Euro und der Steuerentlastung für Sprit gingen zwei Festlegungen der gestrigen Vereinbarung zu Gebäudestandards und Heizungssanierungen in den Hauptnachrichten fast unter:

Im gestern beschlossenen Papier des Koalitionsausschusses heißt es jetzt: „Mit einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes noch in diesem Jahr wollen wir im Neubau ab dem 1. Januar 2023 den Effizienzstandard 55 verbindlich festlegen.“ Im Koalitionsvertrag von Anfang Dezember 2021 waren die Vorgaben wesentlich schwächer formuliert. Zwar einigte sich die Ampel damals darauf, den Neubaustandard an das Effizienzhaus 40 (EH 40) anzugleichen, allerdings erst zum 1. Januar 2025.

Neue Stichtage und Standards im GEG

Für Sanierungen an Bestandsgebäuden soll es zwar auf der Ebene der Gebäudestandards keine Veränderungen gegenüber dem Koalitionsvertrag geben. Hier bleibt es bei der Ansage von EH 70 ab 1. Januar 2024. Allerdings will die Koalition die angekündigte Regenerativquote für Heizungssanierungen um ein Jahr vorziehen. Bereits ab 1.1.2024, nicht erst Anfang 2025, soll jede neu eingebaute Heizungsanlage zu 65 Prozent regenerativ betrieben werden. Wörtlich heißt es jetzt: „Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.“ Bemerkenswert ist in diesem Satz allerdings das Wort „möglichst“, das im Wortlauf des Koalitionsvertrages nicht enthalten ist.

Um das Ziel zu erreichen, kündigt die Koalition eine „Wärmepumpen-Offensive“ an. Außerdem wolle sie „im Bundesprogramm effiziente Gebäude (BEG) das Gaskesselaustauschprogramm optimieren“. Was das genau heißt, bleibt allerdings abzuwarten – bislang fördert die BEG ausdrücklich Gasheizungen in sogenannten „Hybridanlagen“.

Kommunale Wärmeplanung bundesweit

Dafür wird die Koalition jetzt allerdings wesentlich konkreter in ihren Aussagen zu Fernwärmenetzen und kommunaler Wärmeplanung. Letzteres will die Koalition nun offenbar auf Bundesebene gesetzgeberisch zur kommunalen Pflichtaufgabe machen. Der Koalitionsausschuss schreibt: „Wir werden eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung einführen und als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung verankern.“ Im Koalitionsvertrag hatte es dazu lediglich geheißen, die Bundesregierung werde sich „für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen“.

Das bereits im Koalitionsvertrag genannte Ziel von 50 Prozent klimaneutraler Wärme bis 2030 bekräftig der Koalitionsausschuss in diesem Zusammenhang und bezieht die Quote nun noch konkreter auf die Fernwärmenetze. Forcieren will er kurzfristig die Abwärmenutzung.

Dem gegenüber stehen die gestrigen Beschlüsse der Koalition zur zumindest kurzfristigen Subventionierung des Energieverbrauchs.

25.3.2022 | Autor: Guido Bröer
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