Ampel will kommunale Wärmeplanung bundesweit

Symbolbild für kommunale Wärmeplanung: Fernwärmerohre warten im Dorf Breitenholz am Schönbuch auf ihre Verlegung.Foto: Guido Bröer
Auch für kleine Kommunen kann systematische kommunale Wärmeplanung ergeben, dass ein Wärmenetz der beste Weg zur Wärmewende ist.
Die Parteien der Bundesregierung haben sich im Koalitionsausschuss unter anderem geeinigt, eine kommunale Wärmeplanung bundesweit einführen zu wollen. Der Beschluss ist Teil der energiepolitischen Reaktionen auf den Ukraine-Krieg.

Breit kommuniziert haben die Medien nach der Sitzung des Koalitionsausschusses am 23. März vor allem die Beschlüsse zur Subventionierung der hohen Energiepreise. In dem Papier, auf das sich der Koalitionsausschuss am 23. März 2022 verständigt hat, nimmt das Gremium aber auch strategische Themen in Visier. Dazu zählt die kommunale Wärmeplanung, die die Ampel bundesweit einführen will. Wörtlich heißt es im Koalitionspapier: „Wir werden eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung einführen und als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung verankern.“ Im Koalitionsvertrag hatte sich die Ampel Ende 2021 lediglich darauf verständigt, die Bundesregierung werde sich „für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen“. Das klingt nun deutlich konkreter.

Bislang ist kommunale Wärmeplanung nur in Baden-Württemberg Pflichtaufgabe und dies auch nur für Kommunen über 20.000 Einwohner. Kleinere Gemeinden erhalten dort Förderungen, wenn sie sich freiwillig dieser Aufgabe stellen.

Abwärme und Erneuerbare als Ziel für kommunale Wärmeplanung

Auch das bereits im Koalitionsvertrag genannte Ziel von 50 Prozent klimaneutraler Wärme bis 2030 hat der Koalitionsausschuss in diesem Zusammenhang bekräftigt. Dabei bezieht er diese Quote nun noch konkreter auf die Fernwärmenetze. Kurzfristig forcieren will die Koalition in Reaktion auf den Krieg die Abwärmenutzung. Die konkreten Instrumente dazu bleiben allerdings im Beschlusspapier ungenannt.

Der Fernwärmeverband AGFW fordert von der Bundesregierung eine Pflicht für Industriebetriebe zur Erstellung eines Wärmenutzungskonzeptes. Die Politik müsse damit ein gesetzlichen Wärmenutzungsgebot verbinden.

Neben den Abwärmepotenzialen sind auf der Angebotsseite auch Erneuerbare Wärmequellen wie Solarthermie, Geothermie, regionale Biomasse regelmäßig als Teil einer kommunalen Wärmeplanung zu prüfen. Hinzu kommen außerdem Wind- und Solarstrompotenziale, die im Zuge der Sektorenkopplung einzubeziehen sind. Die andere, ebenso wichtige Seite einer kommunalen Wärmeplanung ist die Verbrauchsseite.

Zur gründlichen Einarbeitung in das Thema empfiehlt sich dafür der Handlungsleitfaden kommunale Wärmeplanung des Landes Baden-Württemberg. Er bietet auch für Kommunen in anderen Bundesländern nützliche Informationen.

9.4.2022 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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