EEG-Ausschreibungen: Solarstrom teurer, kaum Gebote für Biomasse

Biogasanlage vor blauem HimmelFoto: Konrad Steininger, www.stock.adobe.com
In der Ausschreibung zum 1. März sind die Zuschlagswerte für PV-Anlagen wieder gestiegen. Bei Biomasse-Anlagen blieb das Volumen weit hinter der Ausschreibung zurück.

Die Bundesnetzagentur hat heute die erfolgreichen Gebote der technologiespezifischen Ausschreibungen nach dem EEG für Solarenergie des ersten Segments und Biomasseanlagen vom Gebotstermin 1. März 2022 bekanntgegeben.

Zuschlagswert für Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments steigt

Zu den Solaranlagen des ersten Segments gehören Freiflächenanlagen und Solaranlagen, die auf, an oder in baulichen Anlagen errichtet werden, sofern diese weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind. Obwohl das Ausschreibungsvolumen deutlich gestiegen ist, war die Auktion erneut überzeichnet. Einem ausgeschriebenen Volumen von 1.108 MW standen 209 Gebote mit 1.116 MW gegenüber. Zuschläge gab es für 201 Gebote mit einem Umfang von 1.084.

Im Länderranking liegt Bayern mit 106 Zuschlägen und insgesamt 488 MW weit vorne. Dort gab es auch die meisten Zuschläge für Acker- und Grünlandflächen (366 MW, 66 Zuschläge). Es folgen Rheinland-Pfalz (223 MW, 19 Gebote), Mecklenburg-Vorpommern (67 MW, 10 Zuschläge) und das Saarland (66 MW, 16 Zuschläge).

Die Zuschlagswerte liegen zwischen 4,05 ct/kWh und 5,55 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,19 ct/kWh. Im Vergleich zur vorigen Runde (5,00 ct/kWh) ist er also gestiegen.

Acht Gebote schloss die Bundesnetzagentur aufgrund von Formfehlern vom Verfahren aus.

EEG-Ausschreibungen für Biomasseanlagen deutlich unterzeichnet

Zum 1. März 2022 schrieb die Bundesnetzagentur ein Volumen von 275 MW für Biomasseanlagen aus. Es gingen 76 Gebote mit einem Volumen von 81 MW ein. Diese Runde war damit erneut sehr deutlich unterzeichnet.

Dadurch griff erneut das Zuschlagsverfahren, das §39d des EEG 2021 für unterzeichnete Ausschreibungen festlegt. Ziel soll sein, auch bei unterzeichneten Ausschreibungen eine Art Wettbewerb zu simulieren. Dazu separiert die Bundesnetzagentur die Gebote von Neu- und Bestandsanlagen. Es lagen in diesem Fall fünf Gebote für Neuanlagen mit 15 MW und 71 Gebote für Bestandsanlagen mit 66 MW vor. Ein Gebot schloss die BNetzA aufgrund von Formfehlern vom Verfahren aus. Von den zugelassenen Geboten wurden jeweils 80 Prozent bezuschlagt. Somit waren insgesamt 56 Gebote mit einem Volumen von 68 MW erfolgreich. Durch das spezielle Zuschlagsverfahren des EEG 2021 sinkt also bei ohnehin unterzeichneten Ausschreibungen die bezuschlagte Menge noch weiter.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 12,18 ct/kWh und 18,00 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 15,75 ct/kWh und ist gegenüber den Vorrunden deutlich gefallen.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments findet am 1. Juni 2022 statt. Für Biomasseanlagen ist der nächste Ausschreibungstermin der 1. September 2022.

12.4.2022 | Quelle: BNetzA | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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