IÖW: Energy Sharing hat großes Potenzial

Grafik zeigt Deutschlandkarte mit vielen grünen Punkten, die für mögliche Standorte des Energy Sharing stehenGrafik: IÖW
An Standorten für das Energy Sharing fehlt es nicht.
Laut Koalitionsvertrag will die Regierung die Bedingungen für "Energy Sharing" verbessern. Einen Plan gibt es noch nicht - aber das IÖW hat eine Potenzialanalyse erstellt.

Das Bündnis Bürgerenergie hat mit dem Energy-Sharing-Konzept einen Vorschlag geliefert, wie sich erneuerbare Energien schneller ausbauen ließen. Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) hat nun das Potenzial untersucht, das in dem Konzept steckt.

In ganz Deutschland gibt es der Untersuchung des IÖW zufolge geeignete Standorte, sodass sich mehr als 90 Prozent der Menschen in „Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften“ zusammenschließen könnten.

Die Idee von Energy Sharing ist einfach. Menschen erzeugen regional ihren eigenen Wind- und Solarstrom. Diesen nutzen sie in einem Umkreis von 25 Kilometern rund um die Erzeugungsanlage.

Bis zu 42 Prozent des im aktuellen Plan der Regierung bis 2030 vorgesehenen Ausbaus der erneuerbaren Energien könnten so die Bürgerinnen und Bürger selbst übernehmen. Dafür müsste man das Modell politisch fördern und den Marktrahmen entsprechend anpassen.

„Wir erleben derzeit, dass sich die teilweise fehlende Akzeptanz für den Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie zu einem Bremsklotz entwickelt“, sagt Studienautorin Astrid Aretz vom IÖW. „Wir überzeugt, dass dies ins Gegenteil gewendet werden kann.“ Indem Menschen an der Energiewende selbst teilhaben könnten, würden sie zu einer tragenden Säule für den Ausbau erneuerbarer Energien. Laut IÖW könnte ein Investitionsvolumen von bis zu 6,5 Milliarden Euro durch Energy-Sharing-Konzepte entstehen.  

Deutschland muss europäisches Recht zur Förderung von Bürgerenergie umsetzen

Deutschland sieht Konzepte für das Energy Sharing bislang nicht vor. Dabei gibt es auf europäischer Ebene bereits seit 2018 einen entsprechenden Vorstoß, den Deutschland bislang allerdings noch nicht umgesetzt hat. Das Bündnis Bürgerenergie hat zu diesem Thema im vorigen Sommer ein Rechtsgutachten erstellen lassen.

„Damit Energy Sharing im öffentlichen Stromnetz wirtschaftlich möglich ist, muss der gesetzliche Rahmen nun zügig an das geltende EU-Recht angepasst werden“, fordert Co-Autor Jan Wiesenthal. Dann könnten sich Erzeugungs- und Verbrauchsgemeinschaften bilden, die gemeinsam in Anlagen investieren. „Die Gemeinschaften sollten eine angemessene Vergütung erhalten, wenn sie ihren Verbrauch zeitlich und räumlich an die fluktuierende Erzeugung von Wind- und Solarstrom anpassen. Von einem solchen netzdienlichen Verhalten würde das gesamte Energiesystem profitieren“, erklärt Wiesenthal.

Das IÖW gibt in einem aktuellen Politikbriefing Empfehlungen für eine schnelle Verbreitung von Energy Sharing in Deutschland. Dabei geht es vor allem um finanzielle Anreize. Dazu gehören geringere Stromnebenkosten oder eine Prämienzahlung. Auch sollte es für Stromverbrauchende unkompliziert möglich sein, in eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft zu wechseln. Die Politikempfehlung ist im Rahmen einer Potenzialanalyse im Auftrag des Bündnisses Bürgerenergie entstanden.

12.4.2022 | Quelle: IÖW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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