Klima-Expertenrat legt Bericht vor – DUH klagt für wirksames Gebäude-Programm

Mensch mit Tablet - Grafik symbolisiert weniger CO2 - Symbolbild für Klimaschutz durch DigitalisierungGrafik: Tierney /stock.adobe.com
Der Expertenrat für Klimafragen bestätigt: Gebäude und Verkehr emittierten 2021 zu viel. Die DUH reichte nun eine Klage gegen die Bundesregierung ein.

Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) hat heute seinen jährlichen Bericht vorgelegt. Darin prüfen die Fachleute zunächst die vom Umweltbundesamt erstellte Berechnung der Treibhausgasemissionen für das vorige Jahr. An den Daten gab es keine Kritik. Der Expertenrat bestätigte somit, dass die Emissionswerte für den Verkehrs- und den Gebäudesektor zu hoch ausfielen. Nun müssen die zuständigen Ministerien binnen drei Monaten Sofortprogramme für diese Sektoren vorlegen. Für die Gebäude wurde das Klimaschutz-Ziel nun zum zweiten Mal in Folge verfehlt. Das im vorigen Jahr vorgelegte Sofortprogramm kritisierte der Expertenrat zudem als unzureichend.

Der Expertenrat betont, dass die Treibhausgas-Emissionen prozentual betrachtet seit 1990 nicht mehr so stark gestiegen sind wie von 2020 auf 2021. Das lasse sich nur zu rund 60 Prozent mit dem Wirtschaftswachstum erklären. Zugleich sei aber auch die Emissionsintensität erstmals seit 2013 wieder gestiegen. Diese hatte seit 1990 substanziell zur Senkung der Emissionen beigetragen.

Die direkten Vergleiche zwischen Jahren seien wegen vieler Sondereffekte schwer zu bewerten, räumt der Expertenrat ein. Im Gebäudesektor hätten Effekte der Lagerhaltung und die Witterung eine große Rolle gespielt. Im Verkehr dämpften vermutlich die Corona-Maßnahmen die Emissionen – ohne die Pandemie wäre dieser Sektor also noch weiter über das Ziel hinausgeschossen.

Expertenrat drängt auf Weiterentwicklung des Klimaschutz-Gesetzes

Der Expertenrat rät zu einer Weiterentwicklung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Es müsse besser mit dem europäischen Emissionshandel, den europäischen Klimazielen und dem Brennstoffemissionshandelsgesetz verzahnt werden. Zudem sollte die Definition der Zielüberschreitung, also der Auslösemechanismus für ein Sofortprogramm, besser definiert werden. Zurzeit sei er anfällig für die oben genannten Einmaleffekte. Zudem beziehe er sich ausschließlich auf die Vergangenheit. Selbst wenn bereits klar absehbar ist, dass ein Klimaschutz-Ziel überschritten wird, muss die Regierung bisher nicht einschreiten, kritisiert der Expertenrat.

Die Deutsche Umwelthilfe hat anlässlich des Berichtes heute eine Klage gegen das Bundesbauministerium eingereicht. Davon erhofft sich die Organisation, dass das neue Sofortprogramm „nicht genauso unzureichend und damit gesetzeswidrig wird wie das aus dem Vorjahr“. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, sagt: „Die zuständigen Ministerien von Geywitz und Habeck sehen tatenlos zu, wie die Klimaschuld im Gebäudesektor von Tag zu Tag wächst“. Die DUH fordert daher in der Klage vor allem ordnungsrechtliche Instrumente für den Klimaschutz im Gebäude-Bestand sowie den konsequenten Ausstieg aus der fossilen Wärmeversorgung. Auch im Osterpaket hätte man die Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor schmerzlich vermisst.

Rechtsanwalt: Nicht-Einhalten der gesetzlichen Ziele ist ein Gesetzesverstoß

Rechtsanwalt Remo Klinger erklärt: „Dass es im Jahr 2020 zu einer Überschreitung der Treibhausgasmengen im Gebäudebereich gekommen ist, war ein Gesetzesverstoß. Danach war ein Sofortprogramm aufzustellen, das geeignet ist, zukünftige Überschreitungen zu verhindern. Dazu taugt das Sofortprogramm nicht, womit der nächste Gesetzesverstoß vorliegt. Die jetzt durch den Expertenrat bestätigte Überschreitung der Treibhausgasmengen im Jahr 2021 ist ein weiterer Gesetzesverstoß, der gerichtliche Abhilfe erforderlich macht.“

13.4.2022 | Quelle: ERK, DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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