EEG-Osterpaket lässt noch Luft nach oben

Symbolbild für Osterpaket der Bundesregierung: Bunte Ostereier im Nest.Foto: gudrun / Stock.adobe.com
Die Bundesregierung hat ihr Versprechen wahr gemacht, pünktlich zum Osterfest ein Paket von energiepolitischen Gesetzentwürfen vorzulegen. Um damit eine Entfesselung der erneuerbaren Energien zu erreichen, müsste das Parlament aber noch nachbessern.

„Symbolpolitik“ hat einen zweifelhaften Ruf. Doch sage niemand Symbole seien nicht wichtig in der Politik! So gesehen hat die Ampelkoalition mit dem Kabinettsbeschluss über ihr Osterpaket zu EEG und Co. in der vergangenen Woche einige wichtige Pflöcke eingerammt. Dies sind vor allem die verschobenen Meilensteine für erneuerbare Stromerzeugung. Bis 2030 soll Deutschland über die Mittel verfügen, 600 Terawattstunden (TWh) Regenerativstrom im Lande zu erzeugen – 80 Prozent des nunmehr regierungsseitig auf 750 TWh höhergeschätzten Eigenbedarfs.

Bedeutung der EEG-Umlage

Neben diesen Zielvorgaben setzt die Bundesregierung vor allem ein weiteres symbolisches Zeichen, das freilich von ihrer Vorgängerin bereits vorbereitet worden ist: Sie bezahlt die EEG-Umlage aus Steuergeld und ersetzt somit das Verursacherprinzip in der Energiewende durch das Solidarprinzip.

Wer diesen Bruch mit einem der grundlegenden – freilich über zwei Jahrzehnte schon ausgehöhlten – Prinzipien des EEG nicht wirklich als sinnvoll empfindet und wer ihn auch als politisch geschenkt ansieht angesichts von Börsenstrompreisen, die die nunmehr vom Steuerzahler zu berappenden Differenzkosten der Erneuerbaren Energien aktuell auf die Größe einer Fußnote schrumpfen lassen, der mag die faktische Abschaffung der EEG-Umlage dennoch als zielführend ansehen. Und zwar insofern, als mit der EEG-Umlage qua Osterpaket ein wesentlicher Teil des bürokratischen Überbaus der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland entfallen könnte.

In der Tat hat die Bundesregierung aus ihrem EEG-Entwurf lange Passagen von Paragraphen mit Bezug zur EEG-Umlage gestrichen. Freilich tauchen diese an anderer Stelle im mehr als 600 Seiten starken Gesetzespaket teilweise wieder auf. Und so ist äußerst fraglich, ob vom Osterpaket die vielbeschworene Entfesselung der erneuerbaren Energien von den Stricken der Bürokratie ausgeht, die auch für eine Repopularisierung der Energiewende so wichtig wäre.

Erneuerbare für die Sicherheit

Hoffnung macht trotz der unverminderten Paragraphenflut vor allem der neue Grundsatz in der Präambel des EEG, der angesichts des Krieges in der Ukraine eine akute Lesart bekommen hat: „Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“ Nach Einschätzung von Jurist:innen könnte dieser Satz tatsächlich viele Hemmnisse der Energiewende beseitigen.
Schuldig bleibt die Bundesregierung freilich mit ihrem Osterpaket manches, was ihr die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) der EU längst an Hausaufgaben auferlegt hat. Namentlich beim Prosuming und dem Energy Sharing durchschlägt das Osterpaket den Knoten nicht. Und so wäre es Aufgabe des Bundestages hier im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die Fesseln zumindest noch etwas weiter zu lockern.

14.4.2022 | Autor: Guido Bröer
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