BEG: Die Zukunft der Förderung von BAFA und KFW

Illustration zu Bundesförderung effiziente Gebäude BEG - Gebäudeenergiegesetz: Links eine Grafik mit der Effizienzskala ab A, rechts das Modell eines Hauses unter einer PudelmützeFoto: exclusive-design / stock.adobe.com
Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ist nach einem abrupten Stopp der Förderung in der Diskussion. Nicht nur die Förderung von Neubauten, sondern auch Zuschüsse für die Sanierung sind zu reformieren. Im Bundestag diskutieren Expert:innen, wie es mit der BEG weitergehen sollte.

Anlass der Anhörung im Bundestag zur BEG-Förderung, der Bundesförderung effiziente Gebäude von KfW und BAFA, war ein Antrag der Union. Darin forderte sie die Regierung auf, „diesen Förderstopp mit sofortiger Wirkung rückgängig zu machen“. Gemeint ist damit die – zunächst – vollständige Bremse für die Förderung von neuen Effizienzhäusern durch die KfW Bank vom 24. Januar 2022. Mit reduzierten Fördersätzen und nur für Effizienzhäuser 40 (EH 40) war die KfW-Föderung noch einmal am 20. April angelaufen. Doch schon nach wenigen Stunden war der Etat von einer Milliarde Euro bereits wieder ausgeschöpft. Dies zeigt, dass für die Förderung neue Konzepte erforderlich sind. Derzeit sind neue EH 40 bei der KfW nur förderfähig, wenn sie auch bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

Anhörung zur BEG-Förderung

Dem Antrag der CDU/CSU folgte eine Anhörung in dieser Woche. Darin ging es auch um die Zukunft der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dort sprach sich Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) dafür aus, die Effizienzanforderungen für die Förderung von Neu- und Altbauten eher niedrig anzusetzen. Der Wärmeschutz bei Neubauten sollte nach GdW-Vorstellungen dem eines EH 55 entsprechen, und die Energie sollte entweder lokal erneuerbar gewonnen oder aus einem Wärmenetz bezogen werden. Dies solle verbunden sein mit einer Förderkomponente „Bezahlbarer Wohnungsbau“ mit Mieten zwischen acht und zehn Euro je Quadratmeter. Und eine zusätzliche Komponente sollte niedrige Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus unterstützen.

Im Gebäudebestand hält Esser ein Ziel für ausreichend, das dem EH 115 bis EH 70 entsprechen sollte. „Hier muss es ein Umdenken weg von den EH-Klassen zur CO2-Betrachtung geben“, so Esser. Würde nur noch EH 55 gefördert, werde zum einen zu viel Geld in zu wenig Projekte gegeben. Zum anderen behindere dies die Ausweitung der Sanierungsrate massiv.

Drei Viertel der BEG-Mittel flossen ins EH 55

Sibylle Braungardt vom Öko-Institut weist darauf hin, dass im Jahr 2020 rund drei Viertel der geförderten Maßnahmen dem Effizienzhausstandard 55 entsprachen. Zielkompatibel sei aber der Effizienzhausstandard 40 oder besser. „Es wird deutlich, dass eine Neujustierung der Förderung mit Fokus auf zielkonforme Maßnahmen notwendig ist“, betont Braungardt. Das Ende der Förderung des EH-55-Standards bei Neubauten sowie des EH-115-Standards in der Sanierung stelle somit einen Schritt in die richtige Richtung dar. „Die Bundesregierung sollte die Förderkulisse im Hinblick auf das Langfristziel konsequent weiterentwickeln, zum Beispiel indem sofort auch keine fossilen Heizanlagen mehr gefördert werden.“

Martin Pehnt, Geschäftsführer des Instituts für Energie- und Umweltforschung (IFEU) Heidelberg, fordert: „Die Gebäudeförderung muss sich auf die Erfordernisse der Wärmewende ausrichten.“ Dabei ist die Bundesförderung effiziente Gebäude für ihn ein „Kerninstrument der Wärmewende“. Ebenso wie Braungardt will er die BEG auf Gebäudesanierung ausgerichtet sehen. Pehnt geht nicht weiter auf die Gebäudestandards ein. Er regt aber einheitliche Fördersätze von 30 oder 35 Prozent für alle Einzelmaßnahmen an. So sei nicht klar belegbar, „warum beispielsweise ein EE-Wärmeerzeuger eine höhere Förderung erhält als eine Wärmedämmung, die ihrerseits Türöffner für EE-Wärme ist.“ Und für geförderte Wärmepumpen solle es einen Qualitätsnachweis für Installateure bei der Inbetriebnahme geben sowie eine Überprüfung nach einem Jahr.

Öltauschbonus beim BAFA soll weg

„Der Öltauschbonus ist nicht mehr erforderlich“, erklärt Pehnt. CO2-Preis, Ölkesselverbot, zukünftig die 65-Prozent-EE-Regel sowie die Grundförderung seien ein ausreichender Anreiz. „Stattdessen sollte dieser Bonus gewährt werden für Gebäude, in denen der Einbau einer EE-Heizung schwierig ist“, schlägt Pehnt vor. Er nennt hier als Beispiele Gebäude mit Einzelöfen, Gasetagenheizungen oder Nachtspeicherheizungen. Hier sei ein „Problemgebäude-Bonus“ vorstellbar. Zudem spricht sich Pehnt auch für einen Sozial-Bonus aus, der Mieten begrenzt.

Offen ist, welche der Anregungen die Bundesregierung und die Fraktionen aufgreifen. KfW-Direktor Detlev W. Kalischer kündigt das geplante Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ an. Es soll im Januar 2023 starten. Hierfür würden die Förderanforderungen aus der Stufe 2 (Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40) weiterentwickelt und ein Fokus auf die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus gelegt.

Neue Förderkriterien für die KfW?

Pehnt kritisiert, grundsätzlich seien eine Analyse der sogenannten „grauen Energie/Emissionen“ im Neubau und eine Lebenszyklusbetrachtung durchaus sinnvoll. Doch das vorgesehene Verfahren solle nach dem derzeitigen Diskussionsstand eine Verrechnung zwischen den Phasen Herstellung/Entsorgung und Betrieb erlauben. „Uns erschließt sich bei den gewählten Werten nicht der zusätzliche Beitrag zum Klimaschutz, falls zugleich die EH-40-Nebenanforderung fallen gelassen wird. Vereinfacht gesagt: Auch ein neu errichtetes Holzhaus darf keine Heizung mit fossilen Brennstoffen verwenden.“

Egal, wie die Regierung die Förderkriterien letztlich formuliert, so ist die finanzielle Ausstattung der BEG-Förderung wesentlich. Henning Ellermann von der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) erklärt, um Planungssicherheit herzustellen, sei eine überjährig auskömmliche Förderung der BEG in Höhe von mindestens 20 Milliarden Euro pro Jahr sicherzustellen. Dabei fordern einige der Expert:innen wie Ellermann und Pehnt, Förderung und Ordnungsrecht seien besser zu verzahnen.

Verbräuche reduzieren und erneuerbare Energien ausbauen

„Die öffentliche Förderung muss aufgestockt und auf den Gebäudebestand fokussiert werden“, fordert Franz Michel vom Deutschen Mieterbund. Es seien pro Jahr mindestens 25 Milliarden Euro, davon 10 Milliarden Euro für vermietete Wohneinheiten, für die warmmietenneutrale Sanierung des Gebäudebestands bereitzustellen. „Für bezahlbares Wohnen und den Klimaschutz müssen die Energieverbräuche in Gebäuden drastisch reduziert und eine Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien sichergestellt werden.“

29.4.2022 | Autor: Andreas Witt
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