Solarpflicht für Wohngebäude in Baden-Württemberg ist gestartet

Zu sehen sind drei Handwerker beim Installieren einer Photovoltaik-Anlage. Die Verbraucherzentrale hat ein Positionspapier zur Solarpflicht vorgelegt.Foto: Elenathewise / stock.adobe.com
Die Solarpflicht für neue Wohngebäude in Baden-Württemberg ist am 1. Mai 2022 in Kraft getreten. Mindestens 60 Prozent der Dächfläche sollen von einer Solaranlage belegt werden.

In Baden-Württemberg müssen seit dem 1. Mai 2022 neue Wohngebäude mit einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage ausgestattet sein. Damit ist nach neuen Nichtwohngebäuden und Parkplätzen die nächste Stufe der Solarpflicht des Landes in Kraft getreten. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung hin.

Solar Cluster Baden-Württemberg: Photovoltaik-Anlage rechtzeitig bestellen

Laut Gesetz muss die Photovoltaik-Anlage bei allen neuen Bauanträgen für Wohngebäude 60 Prozent der Dachfläche belegen. Geschäftsführer Franz Pöter rät, die Dachfläche möglichst auszunutzen und größer als verlangt zu bauen. So könnten Hauseigentümer den günstigen Solarstrom auch für die zunehmend nachgefragten Wärmepumpen und E-Autos nutzen.

Außerdem rät Pöter, die Wartezeiten ab Bestellung einer Solaranlage einzuplanen. Die Kombination aus hoher Nachfrage und die Schwierigkeiten in den Lieferketten führen zu Verzögerungen.

Knackpunkt: Solarpflicht nur für geeignete Dächer

Damit die Solarpflicht in Baden-Württemberg greift, muss die Dachfläche für die Photovoltaik geeignet sein. Das heißt vor allem: ausreichend Sonne. Das trifft laut Solarcluster auf unverschattete oder nur geringfügig verschattete Dachflächen zu, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Zudem müsse mindestens eine der Einzeldachflächen eine zusammenhängende Fläche von 20 Quadratmetern oder mehr haben.

Als nicht geeignet gelten Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen. Auch Gebäude mit einer Raumnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern stuft das Gesetz als nicht geeignet ein.

Solarpflicht lässt sich auch mit Solarthermie oder PV-Anlage in der direkten Umgebung erfüllen

Alternativ lässt sich das Gesetz auch mit einer Solarthermie-Anlage erfüllen, die das Brauchwasser erwärmt und die Heizung unterstützt.

Zudem ist es auch erlaubt, eine geforderte Photovoltaik-Anlage in unmittelbarer räumlicher Umgebung zu bauen. Das kann zum Beispiel eine Fläche vor dem Haus sein. Auch die Verpachtung der Dachfläche an Dritte ist möglich, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben. Sie können den Strom an die Nutzer:innen im Gebäude verkaufen oder gegen EEG-Vergütung ins Netz speisen.

Bei extrem hohen Kosten ist in Baden-Württemberg auch eine kleinere PV-Anlage erlaubt

Laut Solar Cluster muss man derzeit mit Kosten um 1.400 bis 1.600 Euro pro kW rechnen. Eine typische 10-kW-Anlage für ein Einfamilienhaus, die der Solarpflicht in Baden-Württemberg Genüge tut, würde somit etwa 15.000 Euro kosten.

Überschreiten die Kosten der Anlage den Schwellenwert von 20 Prozent der Gebäudebaukosten, ist laut Gesetz Verkleinerung der Anlage möglich, bis die Prozentschwelle unterschritten ist. Das werde laut Solar Cluster allerdings eine sehr seltene Ausnahme sein. Normalerweise koste die PV-Anlage im Verhältnis zu den Gesamtkosten deutlich weniger. Im obigen Beispiel wäre der Schwellenwert erst überschritten, wenn das dazugehörige Haus weniger als 75.000 Euro kostet.

Vielmehr würde es sich lohnen, auf größere Anlagen zu setzen, so das Solar Cluster, sowohl in Bezug auf Versorgungssicherheit als auch auf den Klimaschutz. „Am besten ist es, beide Dachseiten mit möglichst vielen Solarmodulen zu belegen“, rät Franz Pöter vom Solar Cluster. „Gerade Ost-West-Dachflächen liefern über den ganzen Tag günstigen Strom. Wer dann ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe hat, kann sie mit mehr Solarstrom versorgen als nur mit einer nach Süden orientierten Anlage.“

Die Solarpflicht in Baden-Württemberg gilt seit Januar bereits für neue Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen. Am 1. Januar 2023 sind Anlagen dann auch bei grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden zu installieren. Der originale Text der Solarpflicht ist hier zu finden.

Weitere Solarpflichten gibt es zum Beispiel in Bonn und Hamburg. Die geplante neue Gebäuderichtlinie der EU könnte indirekt eine Solarpflicht für ganz Europa bedeuten.

02.05.2022 | Quelle: Solar Cluster BW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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