Geänderter Klimafonds geht am Donnerstag in den Bundestag
Am Donnerstag (übermorgen) soll sich der Bundestag in erster Lesung mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf (20/1598) der Bundesregierung befassen, wie der Informationsdienst „heute im bundestag (hib)“ berichtet. Bei dem Energie- und Klimafonds (EKF) handelt es sich um ein Sondervermögen des Bundes, aus dem dieser aktuelle klimaschutzpolitische Programmausgaben finanziert. Mehreren Ministerien bewirtschaften den Fonds gemeinsam, wobei das BMWK den größten Anteil hat.
Der Fonds soll zudem künftig Klima- und Transformationsfonds (KTF) heißen. Aus dem „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Energie- und Klimafonds‘ (EKFG)“ wird somit das „Gesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens ‚Klima- und Transformationsfonds‘ (Klima- und Transformationsfondsgesetz – KTFG).
Klimafonds erlaubt bis zu 60 Milliarden Euro Kreditaufnahmen
Die Weiterentwicklung des Fonds soll laut Bundesregierung dazu dienen, den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu begegnen. Der Fonds beinhaltet die Möglichkeit, Kredite über 60 Milliarden Euro aufzunehmen. Die Bundesregierung will diese nach eigenen Angaben nutzen, um Investitionen in Zukunftsbereichen zur Überwindung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der pandemiebedingt verringerten Investitionstätigkeit anzustoßen.
Klimafonds soll Energetische Gebäudesanierung und Wegfall der EEG-Umlage finanzieren
Konkret sieht der Entwurf den neuen Paragrafen 2a vor. Dieser beschreibt, wofür die Regierung die 60 Milliarden Euro nutzen darf. Genannt sind unter anderem die „Förderung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ und die „Förderung von Investitionen zum Ausbau einer Infrastruktur einer kohlendioxidneutralen Energieversorgung.“ Auch die „Stärkung der Nachfrage privater Verbraucherinnen und Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage“ soll aus dem geänderten Fonds gegenfinanziert werden.
Zudem sieht der Entwurf vor, den Paragraf 2 („Zweck des Sondervermögens“) zu erweitern. Künftig soll das Sondervermögen auch für zusätzliche Programmausgaben genutzt werden dürfen, um das Bundes-Klimaschutzgesetz umzusetzen. Fördern darf die Regierung „insbesondere Maßnahmen, die geeignet sind, die Transformation Deutschland zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft voranzutreiben“. Auch internationale Klimaschutzmaßnahmen sind im Gesetzesentwurf als förderfähig genannt. Wie bisher sollen aus dem Fonds energieintensive Unternehmen Zuschüsse erhalten können, um „emissionshandelsbedingte Erhöhungen von Strompreisen auszugleichen“.
Die Bundesregierung hat den Entwurf als „besonders eilbedürftig“ in den Bundesrat eingebracht. Dessen Stellungnahme steht noch aus.
03.05.2022 | Quelle: heute im bundestag (hib) 206 / 2022 | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH