Erweiterte Studie: Energy Sharing könnte Strompreise senken

Zu sehen ist eine Veranstaltung des Bündnisses Bürgerenergie, die Organisation veranstaltet am 30. Juni die Lange Nacht der Bürgerenergie.Bündnis Bürgerenergie e.V. / Jörg Farys
Im deutschen Energierecht sind bisher die gemeinschaftliche Eigenversorgung und das Recht auf Energy Sharing für Bürgerenergiegemeinschaften nicht enthalten.
Gemeinsame Ökostrom-Anlagen, die im Prinzip Energy Sharing betrieben werden, könnten Stromkosten senken, besagt eine nun erweiterte Studie des IÖW. Doch es gibt keine Regelung dafür.

Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) hat in einer erweiterten Studie das Potenzial von „Energy Sharing“ in Deutschland untersucht und dabei auch berücksichtigt, wie es die Strompreise senken könnte. Die Veröffentlichung ähnelt auf den ersten Blick dem Papier, das bereits Mitte April veröffentlicht wurde. Allerdings sind nun einige Themen dazugekommen, wie die Projektleiterin Astrid Aretz bei erklärt. Die neue Studie berücksichtigt Stromverbrauch und -erzeugung innerhalb der EE-Gemeinschaft, eine Netzsimulation, die Regionale Akzeptanz durch Energy Sharing und eine Ökonomische Analyse des Energy Sharings. Zudem hat das Autorenteam das Fazit und die Empfehlungen erweitert.

Auftraggeber war das Bündnis Bürgerenergie (BBEn). Dieses hatte zuvor in einem Konzeptpapier beschreiben, wie ein solches Energy Sharing ausehen könnte. Die Idee des Energy Sharing ist sowohl im EU-Recht als auch im Koalitionsvertrag der aktuellen deutschen Regierung vorgesehen. Grundidee ist, dass sich Bürger:innen zu Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften zusammenschließen, um selbst Strom zu erzeugen und über das Verteilnetz gemeinsam zu nutzen. Laut Studie könnten durch ein solches Energy Sharing 90 Prozent der Haushalte in Deutschland ihre Strompreise senken. Die Studie steht hier zum Download bereit. Die neuen Themen sind ab dem Kapitel 7 zu finden.

Das IÖW bewertete das Potenzial des Energy Sharing in drei Dimensionen. Diese sind der Ausbau erneuerbarer Energien, die Teilhabe von Bürger:innen sowie der volkswirtschaftliche Nutzen und die Auswirkung auf die Stromkosten. Laut Studie wäre es demnach möglich, 90 Prozent aller Haushalte in Deutschland mit vergünstigtem Energy-Sharing-Strom zu versorgen und so die Strompreise zu senken. Wenn Verbraucher:innen pro Person 100 bis 200 Euro in die Gemeinschaftsanlagen investieren könnten, kämen in Summe 6,5 bis 12,8 Milliarden Euro für den Ausbau erneuerbarer Energien zusammen. Das Autorenteam geht davon aus, dass die privaten Investitionen mindestens zwölf Prozent zu den Kosten für die gemeinsamen Ökostrom-Anlagen beisteuern.

Die verbrauchsnahe Erzeugung würde zudem die Stromnetze entlasten. Das gelte insbesondere dann, wenn es zugleich einen Anreiz für Lastverschiebungen gebe.

Mehr Akzeptanz und hohes Investitionspotenzial mit Energy Sharing

Energy Sharing soll mehr Bürgerbeteiligung und Unabhängigkeit von Energieimporten schaffen. „Der Krieg Russlands in der Ukraine hat uns allen vor Augen geführt, wie wichtig eine unabhängigere Energieversorgung ist. Energy Sharing kann der entscheidende Baustein sein, um den Menschen die Möglichkeit zu einer selbstbestimmten Energieversorgung zu bieten“, ergänzt Katharina Habersbrunner, Vorständin im Bündnis Bürgerenergie.

„Die Menschen müssen von neuen Solar- und Windanlagen in ihrer Region profitieren“, sagt Energieexpertin Astrid Aretz vom IÖW. Das schaffe hohe Akzeptanz. Diese Akzeptanz und Investitionsbereitschaft sind laut BBEn wiederum nötig, um die hohen Zubauraten für erneuerbare Energien zu realisieren. Felix Schäfer, Vorstand der Bürgerwerke, ergänzt wiederum, dass Energy Sharing auch Menschen eine Beteiligungsmöglichkeit biete, die kein eigenes Dach besitzen.

Regelung für Energy Sharing ist laut EU-Recht seit Mitte 2021 überfällig

Die Europäische Union hat Energy Sharing bereits 2019 im Artikel 22 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, kurz RED) verankert. Die Umsetzungsfrist lief bis Mitte 2021. Die neue Bundesregierung hat sich folgerichtig die Umsetzung von Energy Sharing in den Koalitionsvertrag geschrieben. Der regulatorische Rahmen müsse jetzt geschaffen werden, fordert das BBEn. Nur so könnten sich die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bilden und wirtschaftlich arbeiten. Diese sollten das Stromnetz nutzen können und einen finanziellen Vorteil erhalten, wenn sie selbst erzeugten Strom aus „ihrer“ Anlage zeitgleich und regional verbrauchen.

03.05.2022 | Quelle: IÖW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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