Die Linke zum Osterpaket: Weg vom Unbundling, Bürgerenergie für viele

Portrait von Gesine LötzschFoto: DBT / Inga Haar
Gesine Lötzsch ist stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion von Die Linke und leitet dort den Arbeitskreis II, der auch für Wirtschaft und Umwelt zuständig ist.
Kurz vor Start der Diskussion des Parlaments für das Osterpaket mit der EEG-Novelle von Robert Habeck hat auch die Fraktion Die Linke erste Änderungswünsche reklamiert.

Das Osterpaket sei in den Fraktionen angekommen, zumindest zum größten Teil, erklärt Gesine Lötzsch, die in der Bundestagsfraktion von Die Linke für das EEG zuständig ist. „Auf das Sommerpaket warten wir als Opposition noch.“

Linke: Standortkommunen von EEG-Novelle profitieren lassen

„Wir würden gern Standortkommunen mehr finanzielle Anreize geben“, nennt Lötzsch einen wesentlichen Ansatzpunkt ihrer Fraktion bei der EEG-Novelle. Außerdem: „Aus unserer Sicht muss der gesamte Bereich der Abgaben und Entgelte überarbeitet werden und bei der Speicherung von Energie sind zu viele Leerstellen.“

Auch eine stärkere Vergesellschaftung im Energieleitungssystem sei aus Sicht der Bundestagsfraktion von Die Linke unerlässlich, so Lötzsch. Darüber hinaus wolle die Linke das Unbundling-Prinzip in der Europäischen Union ändern. Die strikte Trennung von Erzeugung, Verteilung und Nutzung im Energiebereich verhindere die zur Energiewende notwendige Sektorenkopplung, verursache enorme volkswirtschaftliche Zusatzkosten und führe zu Parallelinvestitionen.

Fördern mit Contracts for Difference

Konkret würde Die Linke auch bei den Einspeisevergütungen ansetzen wollen. Sie strebe an, „das System der Förderung umzustellen auf eine anpassbare Förderung mit Contracts for Difference“, sagt Lötzsch. Es sei nur dann ein Ausgleich zur zahlen, wenn der Strompreis die vereinbarte Vergütung beim Verkauf nicht erreiche. Andererseits seien Zusatzeinnahmen bei höheren Preisen den StromverbraucherInnen gutzuschreiben.

Allerdings hält Die Linke offenbar die im Gesetzentwurf geplante Regelung für Bürgerenergieprojekte für richtig. Hier sieht die Regierung vor, dass sich Investoren je fünf Jahre vor und nach einem solchen Projekt nicht an einem ähnlichen beteiligt haben dürfen. „Wir sind der Meinung, dass es bei Bürgerenergie wichtig ist, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger beteiligen können“, erläutert Lötzsch, „aber eben auch, dass nicht einige wenige BürgerInnen, die es sich leisten können, unbegrenzt und überproportional in Bürgerenergie investieren und somit Regularien umgehen. Deshalb ist dies ein richtiger Ansatz, der aber auch noch eine finanzielle Obergrenze beinhalten sollte.“

4.5..2022 | Autor: Andreas Witt
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