Naturverträgliche Gestaltung von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten
In ihrem gemeinsamen Eckpunktepapier „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“ haben sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter anderem darauf verständigt, dass Landschaftsschutzgebiete bei der Ausweisung von Gebieten für die Windenergie vollumfänglich betrachtet werden sollen. Bis zur Erreichung der Flächenziele sollen Windenergieanlagen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten auch außerhalb von für die Windenergie ausgewiesenen Gebieten zulässig sein, hiervon sollen aber Natura-2000-Flächen und UNESCO-Welterbe-Flächen ausgenommen sein.
Knapp ein Drittel der Fläche Deutschlands sind Landschaftsschutzgebiete. Das sind rund 10 Millionen Hektar. Ihr Anteil an den Flächen der Länder ist dabei sehr unterschiedlich und liegt zwischen neun und rund 42 Prozent.
Die neue KNE Publikation „Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten“ aus der Reihe „Ausgangspunkte“ geht auf Grundfragen ein, die sich bei der Flächenauswahl und beim Ausbau der Windenergie in Landschaftsschutzgebieten aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen und Gesetzgebungsverfahren stellen:
- Welchen Umfang und welche Bedeutung haben Landschaftsschutzgebiete?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten bieten die jeweiligen Schutzverordnungen. Was ist der Spielraum hinsichtlich der Erschließung für Windenergie?
- Nach welchen Vorgaben richtet sich die naturverträgliche Gestaltung von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten, insbesondere, wenn Natura-2000-Gebiete freizuhalten und zu schützen sind?
Die „Ausgangspunkte“-Ausgaben verzichten auf eine umfangreiche wissenschaftliche Untersetzung. Im Mittelpunkt stehen die wesentlichen Fakten, rechtlichen Vorgaben und politischen Geschichtspunkte, die zum Verständnis in der Sache beitragen.
9.5.2022 | Quelle: KNE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH