GEG: Entwurf verspricht laut BNE Aufholjagd bei der Wärmewende

Zu sehen ist ein Neubau. Die Novelle des GEG macht den Gebäudestandard EH-55 ab 2023 zur Pflicht.Foto: Eisenhans / stock.adobe.com
Die Bundesregierung plant mit der GEG-Novelle den Gebäudestandard EH-55 ab 2023 zur Pflicht zu machen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK hat einen Referentenentwurf zur Novelle des GEG vorgelegt. Minister Robert Habeck will die Novelle im Rahmen des Sommerpaketes durchs Parlament bringen.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) begrüßt den Referentenentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus dem Ministerium von Robert Habeck. Der Einsatz von Großwärmepumpen in Fernwärmenetzen kann dadurch deutlich verbessert werden. Außerdem will der Bund den Standard für alle Neubauten verschärfen und EH-55 ab 2023 zur Pflicht machen. Jetzt muss laut BNE auch der Gebäudebestand in den Fokus rücken.

„Auf brutale Weise zeigt sich die Fatalität unserer Abhängigkeit von Öl und Gas insbesondere Gebäudesektor. Seit Jahren stagniert der Erneuerbaren-Anteil in Deutschlands Kellern bei rund 15 %. Es ist daher ein enormer Fortschritt, dass die energetischen Vorgaben endlich verschärft und der Markt in Richtung Klimaneutralität gelenkt wird. Das neue GEG muss der Start für eine große Aufholjagd sein. Nachbarn wie Dänemark und die Niederlande zeigen längst, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung geht. Übersetzt macht die Novelle jedem klar: Öl- und Gasheizungen waren gestern. Um bis 2023 hin zu 65 Prozent erneuerbaren Energien im Betrieb zu kommen, gehört Wärmepumpen die Zukunft“, sagt BNE-Geschäftsführer Robert Busch zu dem vorliegende Referentenentwurf zur Novelle des GEG.

Wärmepumpe im GEG-Referentenentwurf zentral

Ausdrücklich begrüßt der BNE, dass die derzeitige Benachteiligung von Großwärmepumpen endet. Bislang erhält Fernwärme aus KWK-Anlagen gegenüber grüner Fernwärme durch den Primärenergiefaktor eine massive Bevorzugung. Das verhindert in der Praxis oft den Umstieg auf Großwärmepumpen, da sich der Primärenergiefaktor des Gesamtwärmenetzes dadurch verschlechtert. Der BNE hatte vorgeschlagen, den Primärenergiefaktor für den netzbezogenen Strom zum Betreiben einer Großwärmepumpe von 1,8 auf 1,2 zu senken. Dies soll nun mit der GEG-Novelle geschehen.

GEG-Novelle in drei Schritten

„Neben dem Neubau muss jetzt mehr Bewegung in den Gebäudebestand kommen. Die Förderkulisse muss strikt auf Sanierungen mit Wärmepumpen zugeschnitten werden“, so Busch. „Dazu gehört ein sofortiger Förderstopp für fossile Heizungen ohne Wenn und Aber. Neueste Wärmepumpen schaffen höhere Vorlauftemperaturen und sind damit bestens für die Sanierung geeignet. Einen Stromanschluss hat jedes Haus; daher gibt es auch keine Entschuldigungen mehr, sich für eine fossile Heizung zu entscheiden“, unterstreicht Busch.

Neben der laufenden GEG-Novelle müssen laut BNE rasch weitere Maßnahmen folgen, damit die Aufholjagd auch tatsächlich gelingt. Die Ampel-Koalition hatte im März ein Nutzungsgebot neu eingebauter Heizung von 65 Prozent erneuerbarer Energien angekündigt. Auch das beschlossene Austauschprogramm für Gasheizungen und die Wärmepumpen-Offensive müsse man noch gesetzlich regeln. Dafür braucht es vor allem eine Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Die Bundesregierung plant das GEG in drei Schritten zu novellieren. Nach der aktuell laufenden Novelle, soll das Nutzungsgebot neu eingebauter Heizung von 65 Prozent erneuerbarer Energien im Herbst folgen. 2023 soll dann eine umfassende Neustrukturierung des GEG erfolgen.

Die BNE-Stellungnahme zur aktuellen Novelle des GEG ist unter diesem Link zu finden.

10.5.2022 | Quelle: BNE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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