Smart-Meter-Rollout: BSI nimmt Marktverfügbarkeitserklärung zurück

Zu sehen ist eine symbolische Darstellung für die Rücknahme der Marktverfügbarkeitserklärung zum Smart-Meter-Rollout durch das BSI.Foto: @BillionPhotos.com / stock.adobe.com
Nachdem das Oberverwaltungsgericht NRW im Eilverfahren im Jahr 2021 die Marktverfügbarkeitserklärung zum Smart-Meter-Rollout bereits als „voraussichtlich rechtswidrig“ bezeichnet hatte, nimmt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) diese nun zurück.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nimmt die Marktverfügbarkeitserklärung für intelligente Messsysteme aus dem Jahr 2020 für die gesamte Branche zurück, mit der der Smart-Meter-Rollout Anfang 2020 offiziell begonnen hatte. Dies hat die Behörde am 20. Mai bekannt gegeben. Sie kommt damit einer gerichtlichen Klärung, die die BBH-Gruppe für eine Vielzahl von Mandanten angestrebt hat, zuvor.

Denn kurz vor der mündlichen Verhandlung am 25. Mai vor dem Verwaltungsgericht Köln hat das BSI seine Marktverfügbarkeitserklärung zurückgenommen. Gegen die Marktverfügbarkeitserklärung zum Smart-Meter-Rollout hatte BBH für rund 50 Mandanten geklagt und bekam im Eilverfahren Recht. Das OVG NRW bezeichnete im März 2021 die Marktverfügbarkeitserklärung als „voraussichtlich rechtswidrig“. Die Systeme erfüllen nicht die technischen und inhaltlichen Voraussetzungen, die das Messstellenbetriebsgesetz vorgibt, so die Argumentation von BBH. Durch die Aufhebung der Allgemeinverfügung werden die Gerichtsverfahren nun formal beendet.

„Unsere Prozesskostengemeinschaft hat damit alle Ziele erreicht: Der Weg ist frei für eine rechtskonforme, zeitgerechte und an der vollen Funktionsfähigkeit ausgerichteten Marktverfügbarkeitserklärung – für alle Unternehmen und alle Kundinnen und Kunden“, sagt BBH-Partner Jost Eder, der zusammen mit Florian Wagner die Verfahren begleitet.

BDEW: Schnell neue Marktverfügbarkeitserklärung zum Smart-Meter-Rollout vorlegen

Der Branchenverband BDEW sieht in den intelligenten Messsystemen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. „Die Entscheidung des OVG Münster bezog sich sowohl auf die Rechtslage als auch auf den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Marktverfügbarkeitserklärung im Januar 2020. Seitdem haben sich sowohl der Rechtsrahmen geändert als auch die Gerätetechnik deutlich weiterentwickelt. Im Urteil als fehlend bemängelte Funktionen sind nun verfügbar. Einer neuen Marktverfügbarkeitserklärung steht daher nichts im Wege“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Das BSI hat die Rücknahme der Marktverfügbarkeitserklärung zugleich mit der Feststellung verbunden, dass die weitere Nutzung und der weitere Einbau der jetzt verwendeten Smart-Meter-Gateways nicht mit Gefahren verbunden sind. Beides ist daher weiter möglich. Die Grundlagen dafür waren im letzten Jahr mit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes geschaffen worden.

„Damit der Rollout weiter vorankommen kann, sollte das BSI jedoch möglichst schnell eine neue rechtssichere Marktverfügbarkeitserklärung vorlegen. Die Energiewirtschaft möchte den Rollout so schnell wie möglich fortsetzen und für Letztverbraucher und auch ungesteuerte EEG-Anlagen bis 25 kW mit hohem Tempo voranbringen“, so Andreae.

23.5.2022 | Quelle: BBH-Gruppe, BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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