EEG: Bundesrat fordert höhere Einspeisevergütung für Photovoltaik

Photovoltaik auf Einfamilienhaus: Der Bundesrat fordert höhere Einspeisevergütung für PV auf dem DachFoto: Guido Bröer
Für Photovoltaik auf dem Dach fordert der Bundesrat eine höhere Einspeisevergütung.
Mit der Stellungnahme des Bundesrates zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhalten die Politiker:innen in der Ampelkoalition Rückenwind, die das Gesetz in Teilen anders reformieren wollen. Die Länder sprechen sich für eine stärkere und vereinfachte Unterstützung der Photovoltaik aus. Zudem wollen sie Auflagen für Bürgerenergieprojeke reduzieren.

Beim Beschluss zur EEG-Novelle stellt der Bundesrat klar: Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Strom ist zu gering. „Es ist unstreitig, dass die Einspeisevergütung für Gebäude-PV-Anlagen (PV=Photovoltaik) infolge einer ausschließlich mengengesteuerten Vergütungsdegression nicht mehr kostendeckend und deswegen auf kostendeckendes Niveau anzupassen ist.“ So heißt es im Beschluss des Bundesrates. Damit wenden sich die Länder gegen den vorliegenden Vorschlag der Bundesregierung zur Vergütung von Solarstrom. Der sieht eine neue Zweiteilung zwischen Photovoltaik-Anlagen vor, deren Strom auch dem Eigenverbrauch dient oder deren Strom komplett ins Stromnetz fließt. Bei den Eigenverbrauchsanlagen will die Regierung die Vergütung laut Gesetzentwurf nur sehr geringfügig anheben. Deutlich mehr Geld soll es für Einspeiseanlagen geben. Das wird aktuell von Branchenverbänden kritisiert.

Bundesrat bei EEG-Novelle gegen PV-Vergütungssplit

Auch der Bundesratsbeschluss richtet sich gegen beides. Für Eigenverbrauchsanlagen soll es im neuen EEG wieder höhere Vergütungen geben. Die Länder halten aber auch die Unterscheidung zwischen Einspeise- und Eigenverbrauchsanlagen nicht für zielführend. „Im Gegenteil“, sagt der Beschluss: „ein solcher Vergütungssplit wäre geeignet, neue Hemmnisse und Fehlanreize zu schaffen, somit den angestrebten PV-Ausbau im Gebäudebereich zu bremsen und die Akteursvielfalt zu beschränken. Die in der Gesetzesbegründung dargelegten Argumente für die Einführung eines gesplitteten Einspeistarifs überzeugen nicht und gehen auf nachteilige Auswirkungen eines solchen gar nicht ein.“

In welchem Maß die Einsprüche des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Geltung kommen, ist noch nicht absehbar. Allerdings hatte auch schon Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nach einem Branchentreffen eingeräumt, über die Vergütungshöhe für Solarstrom sei angesichts von höheren Rohstoffpreisen noch einmal nachzudenken. Das Thema ist ebenso in den Bundestagsfraktionen präsent. Dies machen Nina Scheer von der SPD und Kathrin Uhlig von Bündnis 90/Die Grünen gegenüber den Solarthemen deutlich.

Mieterstrom liberalisieren

Wichtig ist den Ländern, Hemmnisse für den Photovoltaik-Ausbau ab- und möglichst keine neuen aufzubauen. Daher wollen sie auch die Regelungen für den Mieterstrom liberalisieren. So wollen sie die maximale Anlagengröße für Mieterstromanlagen nicht mehr auf 100 Kilowatt begrenzt sehen. Dies stelle „ein Hemmnis zur Erschließung von flächenschonenden und verbrauchsnahen PV-Potenzialen dar.“ Weiterhin erklärt der Bundesrats-Beschluss: „Aufgrund der Begrenzung auf 100 Kilowatt werden Mieterstromanlagen unnötig klein dimensioniert, obwohl viele Gebäudedächer deutlich mehr Platz bieten.“ Manche Investitionen würden deswegen gar ganz unterlassen, weil sie sich als kleine Anlagen nicht wirtschaftlich betreiben ließen. Und außerdem sei die Größenbeschränkung ein erhebliches Hemmnis für innovative Quartierslösungen.

Nicht einverstanden ist der Bundesrat auch mit der Beschränkung des Mieterstrommodells auf reine Wohngebäude. „So können beispielsweise vermietete Gewerbegebäude nicht an diesem Modell partizipieren“, sagen die Länder. Mieter in Gebäuden, in denen weniger als 40 Prozent der Gebäudefläche dem Wohnen dient, würden diskriminiert. „Diese Gruppen können unverschuldet nicht von vergünstigten Strombezugskosten durch das Mieterstrommodell profitieren und sind somit gegenüber Mietern von reinen Wohngebäuden schlechter gestellt. Eine solche Diskriminierung mindert die Akzeptanz der Energiewende.“

Bundesrat: Mehr Flächen für die Photovoltaik nach EEG-Novelle

Ein weiterer Ansatzpunkt für Kritik der Länder sind die Flächen, die für Photovoltaik-Anlagen nach der EEG-Novelle zur Verfügung stehen sollen. Hier reichen dem Bundesrat die Regelungen im Vorschlag zur EEG-Novelle nicht aus . Er regt an, die bislang nur neben Autobahnen und Schienen zugelassenen Flächenstreifen auf Bundes- und Landesstraßen auszudehnen. „Nicht nachvollziehbar ist, warum die nach dem EEG förderfähige Flächenkulisse bislang nicht auch auf Flächen längs von Bundes- und Landesstraßen erweitert wurde. Denn auch diese Flächen sind infrastrukturell bereits vorgeprägt und Lärm- und Abgasbelastungen ausgesetzt.“

Photovoltaikanlagen im eigenen Garten ermöglichen

Potenzial sehen die Länder auch in gebäudenahen Anlagen. „Neben dem Ausbau von Dachanlagen“, so der Bundesrat, „gewinnen auch weitere Anwendungsfälle an Bedeutung, wie zum Beispiel die Installation von Photovoltaik auf Carports oder im eigenen Garten. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn eine Installation auf dem Hausdach nicht möglich ist.“ Der Bundesrat bedauert, „dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen eine rechtssichere Errichtung von gebäudeunabhängigen PV-Anlagen im direkten Umfeld eines Wohngebäudes nicht immer ermöglichen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, klare gesetzliche Regelung zu schaffen, welche den Ausbau von PV-Anlagen in direkter räumlicher Nähe auf dem eigenen Grundstück ermöglichen.“

Als nicht ausreichend betrachten die Ländern zudem die in der EEG-Novelle bislang vorgesehenen Regelungen für Agri-, Floating- und Parkplatz-Photovoltaik-Anlagen. Neben einer weniger restriktiven Beschränkung des Ausbaus fordert der Bundesrat insbesondere einen Zuschlag auch für Floating- und Parkplatz-PV-Anlagen. Diese seien sonst in Ausschreibungen gegenüber einfachen Freiflächen-PV-Anlagen nicht konkurrenzfähig.

Der Bundesrat äußert sich in seiner umfangreichen Stellungnahme auch zu anderen Punkten. So fordert er eine bessere Förderung für Biogas und erweiterte Zuschläge für Windkraftanlagen sowie eine stärkere finanzielle Beteiligung von Kommunen.

Weniger Restriktionen für Bürgerenergie

Von Bedeutung sind den Ländern allerdings auch deutlich vereinfachte Bedingungen für Bürgerenergieprojekte. Sie sind der Auffassung, dass der Regierungsvorschlag zur EEG-Novelle die in der Europäischen Union vorhandenen Freiräume nicht ausreichend nutzt. Einerseits wollen die Länder auch größere Bürgerenergieprojekte von der Teilnahme an Ausschreibungen befreien. Andererseits wollen sie den Kreis derjenigen, die sich an einem Bürgerenergieprojekt beteiligen können, weniger restriktiv definieren, als die bislang im Gesetzentwurf der Fall ist. So soll u.a. auch kommunalen Gesellschaften die Beteiligung an Bürgerenergieprojekten möglich sein.

Und auch auf Ebene der einzelnen Mitglieder soll es weniger Beschränkungen geben. „In § 22b Absatz 1 Nummer 3, Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 5 ist nicht erklärlich, warum Bürgerenergiegesellschaften sowie deren stimmberechtigte Mitglieder oder Anteilseigner – die juristische Personen des Privatrechts sind – und die mit diesen jeweils verbundenen Unternehmen, nicht mehr als ein Wind- und ein Solarfreiflächenprojekt in fünf Jahren umsetzen dürfen.“ Angesichts der verschärften Definition einer Bürgerenergiegesellschaft sollte es keinerlei Beschränkung auf Projekte pro Technologie und einen festgelegten Zeitraum für Bürgerenergieesellschaften geben, so der Bundesrat. Die neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission vom 27. Januar 2022 stünden dem nicht entgegen.

27.5.2022 | Autor: Andreas Witt
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