Osterpaket EEG samt Nachschlag vor der Sommerpause
Was das Bundeskabinett als „Osterpaket“ zur Änderung des EEG und weiterer Gesetze Anfang April beschlossen hat, das soll der Bundestag in der ersten Juliwoche verabschieden. Die per Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze stehen sogar schon eine Woche früher an. An diesem ambitionierten Zeitplan der Ampelkoalition scheint sich nach Solarthemen-Recherchen bislang noch nichts geändert zu haben.
Und auch nicht an dem – mit Ausnahme des Tankrabatts – erstaunlich geräuschlosen Arbeitsstil der Ampelkoalition in der Energiepolitik. Der steht im deutlichen Gegensatz zu Vorgängerregierungen, bei denen das Geplänkel unter Koalitionspartnern in vergleichbaren Phasen früherer EEG-Novellen stets hohe Wellen schlug.
Meinungsverschiedenheiten zum EEG im Osterpaket bleiben im Hinterzimmer
Dabei gibt es auch in der Ampel verschiedene Meinungen: etwa in der Frage der Vergütungshöhe (vgl. Solarthemen 550). Hier zeigen SPD und Grüne für Forderungen der Branchenverbände erwartungsgemäß ein offeneres Ohr als Politiker:innen der FDP. Potenzieller Zündstoff ließe sich bei Bedarf auch in den geplanten Neuregelungen des gestern im Bundekabinett beschlossenen Entwurfs zum neuen Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) aus dem Wirtschaftsministerium finden (Solarthemen+plus vom 11.6.2022). Immerhin will der grüne Minister Habeck damit Regelungskompetenzen der Bundesländer für Mindestabstände bei der Windkraft aushebeln, für deren Einführung in der letzten Legislaturperiode an vorderster Front Christian Lindners FDP-Landesverband NRW über Bande gekämpft hat.
Doch geschickt ermöglicht es Habeck nun Ländern wie Bayern oder NRW, gesichtswahrend aus ihrer überkommenen Windkraft-Verhinderungsecke herauszukommen, in die sie sich über Jahre manövriert hatten. Denn wenn der Minister seinen Ansatz durchsetzt, dann werden diese Länder ihre Abstandsregelungen de facto außer Kraft setzen müssen. Andernfalls würden sie jegliche Steuerungsmöglichkeit zu Windkraftflächen aus der Hand geben.
Schnelles Gesetz, verzögerte Wirkung?
Im Gegensatz zum beachtlichen Tempo, mit dem die Koalition ihre Energiegesetzgebung vorantreibt, könnte gleichwohl die Wirkung dieses Schachzugs zu spät einsetzen. Denn die Flächenvorgabe für die Länder soll erst in zwei Stufen wirksam werden: 2026 und 2032. Bis das 2-Prozent-Ziel greift, werden also mindestens zwei weitere Bundesregierungen zu wählen sein.
Ähnliches gilt für die Photovoltaik, deren viel beschworene „Entfesselung“ durchaus wörtlich zu nehmen wäre. Die PV will die Ampel zwar über Ausschreibungsmengen und Vergütungshöhen mit dem EEG-Osterpaket in neue Dimensionen katapultieren. Doch vieles könnte beim Solarstrom von selbst laufen, wenn die Bundesregierung ihre Hausaufgaben aus der EU-Richtlinie RED II von 2018 konsequenter erledigen würde. Aber beispielsweise lässt Habeck das Konstrukt der Personenidentität beim Eigenverbrauch im Kern bestehen. Damit drohen Energiegemeinschaften und neue Geschäftsmodelle weiterhin mit unnötigem Aufwand wie Energieversorger belastet zu werden. Zudem werden Prosumer durch die geplante Unterscheidung zum Volleinspeiser benachteiligt. Einige Energiepolitiker:innen der Koalition haben solche Webfehler des Gesetzespakets durchaus erkannt. Ob sie daran aber – so geräuschlos wie bisher – etwas ändern können, wird sich in Kürze zeigen.
16.6.2022 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH