EEG 2023: Wo sind die Freiflächen für die Photovoltaik?

Freiflächen-Photovoltaik aus der Vogelperspektive - was bringt das EEG 2023?Foto: Vic/stock.adobe.com
Was bringt das EEG 2023 für die Photovoltaik-Freiflächen?
Die Ampelkoalition will die Pho­to­voltaik deutlich ausbauen. Damit stellt sich die Frage, welche Flächen dafür zur Verfügung stehen. Die Regierung hat bislang nur wenige neue Flächenpotenziale ins Auge gefasst. Verbände und Bundes­län­der wollen mehr. Noch ist aber offen, welche Optionen der Bundestag ins novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) aufnehmen will.

Die Bundesregierung will einen deutlichen Ausbau der Photovoltaik erreichen. Allerdings hat sie sich bislang im Entwurf des EEG 2023 nicht von einzelnen Paragrafen trennen können, die für die Installation eine Barriere darstellen können und durchaus Relevanz für die Verfügbarkeit von Freiflächen haben. So soll weiterhin gelten, dass die Leistung solarer Freiflächenanlagen zusammengerechnet wird, wenn sie sich in einer Gemeinde befinden, sich in einem Abstand von weniger als 24 Monaten errichtet wurden und weniger als zwei Kilometer voneinander entfernt sind.

Auch sonst soll sich nicht viel an den für die Photovoltaik zur Verfügung stehenden Flächen ändern. Einführen will die Regierung eine neue generelle Einschränkung. Tabu sind künftig fast immer Flächen, die einmal Moorböden waren, entwässert wurden und landwirtschaftlich genutzt werden. Andererseits dürfen Betreiber künftig wohl Anlagen auf ehemaligen Moorböden installieren, wenn sie diese wieder vernässen.

Neue Flächenkulisse für PV

Neu kommen als reguläre Flächen außerdem Ackerflächen hinzu, wenn diese für die speziellen Agri-PV-Anlagen vorgesehen sind. Neu sind ebenso künstliche oder erheblich veränderte Gewässer im Sinn des § 3 Nummer 5 des Wasserhaushaltsgesetzes.

Die Regularien im EEG zu potenziellen PV-Flächen oder Verbotszonen haben sich über die Jahre hinweg entwickelt. Meist hat der Gesetzgeber auf Konflikte reagiert. So waren Ackerflächen einige Jahre für PV-Anlagen zugänglich. Doch in den solaren Boom-Phasen nahm das Interesse an diesen Flächen sehr stark zu. Daher hat man sie größtenteils aus dem Kanon der potenziellen PV-Areale gestrichen. Und während dies auch heute noch nachvollziehbar ist, haben sich andere Einschränkungen inzwischen überlebt. Solche sind aber auch im EEG 2023 noch vorgesehen. So gab es vor etwas mehr als zehn Jahren eine Phase, in der vor allem Landwirte Gebäude errichteten, nur um sie mit Solarmodulen bestücken und die Vergütung für Gebäude-PV-Anlagen kassieren zu können. Mittlerweile sind die Marktprämien aber deutlich geringer. Es ist daher nicht mehr lohnenswert, Gebäude, die man ansonsten nicht braucht, nur für eine PV-Anlage zu bauen.

Bundesrat will mehr Freiflächen für Photovoltaik

Einige Verbände und auch der Bundesrat fordern zudem, die Freiflächen für Photovoltaik im EEG 2023 zu erweitern. So wendet sich der BDEW gegen eine „lediglich vorsichtige Öffnung der Flächenkulisse”. PV sollte nach Meinung des Verbandes in bestimmten Gebieten unter Berücksichtigung der Schutzzwecke grundsätzlich zulässig sein. Er lehnt „europarechtlich nicht geforderte pauschale Ausschlüsse von Flächen” ab. Benachteiligte Flächen will der BDEW in allen Bundesländern umfangreich für PV öffnen. Und neben Autobahnen und Schienenwegen solle der Gesetzgeber den Erlaubnis-Korridor für PV-Anlagen von 200 auf 500 Meter ausweiten. Zudem solle dies auch bei Bundesstraßen und perspektivisch entlang von Landstraßen gelten.

Das sieht auch der Bundesrat ähnlich. Er erklärt: „Nicht nachvollziehbar ist, warum die nach dem EEG förderfähige Flächenkulisse bislang nicht auch auf Flächen längs von Bundes- und Landesstraßen erweitert wurde.” Denn auch diese Flächen seien infrastrukturell bereits vorgeprägt.

Zu enges Flächen-Korsett im EEG 2023?

Der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisiert, die Regierung wolle zwar die „benachteiligten Gebiete” berücksichtigen. Sie löse aber das „bestehende Standortkorsett” nicht auf, da der Verordnungsvorbehalt der Bundesländer unverändert bestehen bleibt. Die Pläne, im EEG 2023 künftig auf entwässerten Moorböden im Falle einer Wiedervernässung eine Förderung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen zu ermöglichen biete keine greifbare Perspektive. Denn die Umsetzungsbedingungen seien hier bislang genauso unklar wie die damit verbundenen Beeinträchtigungen für die Solarstromerzeugung.

Kritik kommt vom Bundesrat an den Regelungen zur Nutzung der PV auf Gewässern. Ein Mindestabstand vom Ufer von 50 Metern und die Vorschrift, maximal 15 Prozent der Gewässeroberfläche dürfe bedeckt sein, bedeute zu große Einschränkungen. Der Bundesrat formuliert: „Schon die Beschränkung der Flächenkulisse auf künstliche und erheblich veränderte Gewässer wirkt deutlich einschränkend auf diese innovative Form der PV-Nutzung.”

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem zu prüfen, ob die in § 35 Absatz 1 Nummer 8 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehenen Ausnahmen für die Nutzung solarer Strahlungsenergie erweitert werden könn­te. Die Länder wollen, dass die Auf­stellung von kleinen PV-Anlagen, die vorwiegend der Eigenversorgung von Wohngebäuden dienen, auch im Garten neben den Gebäuden zulässig sein soll. Das ist bislang nur sehr eingeschränkt und nicht auf allen Flächen möglich.

Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert, kleine gebäudenahe Solaranlagen den Gebäudeanlagen gleichzustellen.

17.6.2022 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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