BDEW: Unklare Regelungen zum Artenschutz bei Windenergieausbau nachbessern

Zu sehen ist eine Windenergieanlage. Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes enthält laut BDEW unklare Regelungen bezüglich des Artenschutzes.MNStudio / stock.adobe.com
Am heutigen Freitag findet im Bundestagsausschuss für Klima und Energie die Anhörung zum Windkraftausbau statt. Der BDEW kritisiert problematische Regelungen beim Artenschutz in der geplanten Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes.

Am heutigen Freitag findet im Bundestagsausschuss für Klima und Energie die Anhörung zum Wind-an-Land-Gesetz statt. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, die als Sachverständige zu der Anhörung geladen ist, erklärt hierzu: „Es ist gut, dass die Bundesregierung nun unsere langjährige Forderung nach einem verbindlichen Flächenziel umsetzt und für die Flächenausweisung endlich klare Ziel-Vorgaben an die Länder macht. Der Ausbau der Windenergie an Land ist in den letzten Jahren ins Stocken geraten. 2021 blieb es bei knapp zwei Gigawatt (GW) Windenergiezubau, trotz leichtem Aufwärtstrend. Gleichzeitig wurden die Ausbauziele erhöht. Um diese erreichen zu können, brauchen wir mindestens einen Zubau von neun bis zehn GW pro Jahr, also eine massive Beschleunigung.“ Laut Andreae seien aber neben fehlenden Flächen problematische Regelungen beim Artenschutz in der geplanten Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und viel zu langen Genehmigungsverfahren ein wesentlicher Hemmschuh für den Ausbau der Windenergie an Land.

Die Vorgabe klarer Ziele für die einzelnen Länder schaffe nun eine wichtige und dringend benötigte Grundlage, um mit dem Ausbau weiter voranzukommen. Allerdings lässt das Gesetz den Ländern nach Ansicht des BDEW noch zu viel zeitlichen Spielraum. „Diesen haben wir nicht, denn die Anlagen müssen ja auch noch gebaut werden. Wir brauchen die notwendigen Flächen deutlich schneller. Sinnvoll wäre es, das Zwei-Prozent-Ziel ohne Zwischenziel mit einer kurzen Frist bis spätestens 2025 umzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass die Flächen dann auch tatsächlich bebaubar sind“, so Andreae.

Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes deutlich nachbessern

Zudem müsse man die Standorte, die man heute schon hätte, besser nutzen. Ein wichtiger Hebel, um kurzfristig mehr Windenergie ans Netz zu bekommen, sind Erleichterungen beim Repowering. So sollten vor allem alle aktuell genutzten Standorte auch weiterhin für Windenergie zur Verfügung stehen. „Klar ist, mehr Flächen sind nur die halbe Miete. Wir brauchen genauso dringend bessere Regelungen zum Artenschutz. Unklare Regelungen im Arten- beziehungsweise im Naturschutz sind ein Haupthindernis für den Windausbau“, so Andreae. Daher müssten die Bundestagsabgeordneten den Vorschlag zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) noch deutlich nachbessern.

24.6.2022 | Quelle: BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen