Bundestag beschließt erste Gesetze aus dem Osterpaket

Zu sehen ist der Deutsche Bundestag. Verbände fordern nach der Bundestagswahl schnelles Handels für Klimaschutz und Energiewende.Foto: Jogerken / stock.adobe.com
Der Netzausbau soll schneller vorangehen und Verbraucher:innen sollen mehr Schutz vor Preissteigerungen erhalten.

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag ersten Änderungen des Energierechtes aus dem sogenannten Osterpaket zugestimmt. Dabei ging es um Änderungen an mehreren Gesetzen, u.a. dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind damit wichtige Teile des im April im Kabinett verabschiedeten Osterpakets final vom Bundestag verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.

Osterpaket, Teil 1: Stromnetze schneller ausbauen

Ein Aspekt aus dem Osterpaket, den der Bundestag nun abgenickt hat, ist der schnellere Ausbau der Stromnetze. Dazu soll es einen aktuelleren Bundesbedarfsplan geben. Auch die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Stromnetze sollen schneller und effizienter werden. Projekte sollen sich stärker bündeln lassen.

Neben dem EnWG gab es auch Änderungen am Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG). Erhöhen Netzbetreiber die Kapazität bestehender Leitungen durch eine sogenannte Zubeseilung, soll hierfür künftig keine Bundesfachplanung mehr nötig sein. Das verkürze die Genehmigungsverfahren erheblich, freut sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Das Projektmanagement soll laut BMWK zudem stärker an der Genehmigung mitwirken können. Das soll helfen, die Projekte trotz der Personalknappheit in den Behörden schneller zu genehmigen. Bei bestimmten Projekten soll es möglich werden, parallel zum Genehmigungsverfahren bereits mit dem Bau zu beginnen.

Für die Verteilnetze erlaube der Rechtsrahmen nun eine stärker vorausschauende und integrierte Netzplanung. Die Prozesse für den Netzanschluss würden einfacher und digitaler, so das BMWK.

„Damit ist eine wichtige Etappe geschafft, die vor allem den Ausbau der Stromnetze beschleunigt“, sagt Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck.

BDEW begrüßt „überragendes öffentliches Interesse“ für Leitungsbau

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt besonders, dass neben dem Übertragungsnetz nun auch der Ausbau der Hochspannungsleitungen (110 kV) im „überragenden öffentlichen Interesse“ steht. Das würde zu deutlich schnellerem Ausbau führen. Am liebsten wäre es dem Verband allerdings gewesen, wenn die Regelung für noch mehr Netzebenen gelten würde.

Die Einordnung als von überragendem öffentlichen Interesse gelte auch für Wasserstoffleitungen, lobt der BDEW. Allerdings ist dies bis Ende 2025 befristet. Hier plädiert der Verband für eine Verlängerung.

Laut BDEW ermöglicht es die EnWG-Novelle auch, Strom aus erneuerbaren Energien regional zu nutzen, der bisher wegen Netzengpässen abgeregelt werden musste. Das soll mit zuschaltbaren Lasten geschehen. Nun sei noch mehr Technologieoffenheit gefordert. Außerdem müsse die Regelung auch für Verteilnetze gelten.

Osterpaket, Teil 2: BNetzA beobachtet Energielieferanten genauer

Das zweite Element ist der Verbraucherschutz angesichts der Lage auf den Energiemärkten. Dafür gibt es Änderungen im Recht der Endkundenbelieferung und im Kartellrecht. Die Bundesregierung will damit Verbraucher:innen besser vor überhöhten Preisen schützen. Das nun im Bundestag beschlossene Gesetz aus dem Osterpaket trennt dazu die Ersatzversorgung von der Grundversorgung mit Strom und Gas. Auch die preisliche Kopplung beider Elemente entfällt somit. Das soll außerdem Rechtsstreitigkeiten vermeiden, wie es sie jüngst gegeben habe.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll für ihre Aufsicht über die Energielieferanten zudem mehr Möglichkeiten bekommen. Will sich ein Energielieferunternehmen aus dem Markt zurückziehen, muss es dieses künftig drei Monate vorher ankündigen – und zwar gegenüber der BNetzA ebenso wie gegenüber den Kund:innen.

„Ad-hoc Kündigungen wie wir sie im letzten Winter leider erlebt haben, haben einige Verbraucherinnen und Verbraucher kalt erwischt und stark verunsichert. Dem schieben wir jetzt einen Riegel vor. So etwas kann es künftig nicht mehr geben“, sagt Habeck.

Osterpaket, Teil 3: Kartellamt schaut Raffinerien und Kraftstoffhandel auf die Finger

Der dritte Teil der beschlossenen Änderungen betrifft das Wettbewerbsrecht. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe des Bundeskartellamtes (MTS-K) soll künftig Raffinerien und den Kraftstoffhandel genauer überwachen dürfen. Das Bundeskartellamt erhält zudem Daten zu den an Tankstellen verkauften Kraftstoffmengen im Tagesverlauf. Die bereits bestehende verschärfte „Preismissbrauchsaufsicht“ des Kartellamtes für den Energiesektor soll weitere fünf Jahre gelten. Das soll künftig auch die Fernwärme einschließen.

Das Osterpaket beinhaltet noch weitere Änderungen im Energierecht. Anfang April hatte das Kabinett einen rund 600 Seiten umfassenden Entwurf an den Bundestag übermittelt. Mehr Details über die Inhalte und die bisherige Diskussion zum Osterpaket lesen Sie in den Solarthemen (S+).

27.6.2022 | Quelle: BMWK, BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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