DUH fordert Feinstaub-Filter für Holzöfen

Eine Hand legt ein Holzscheit in einen Holzofen - Symbobild für Biomasse, Holzfeuerung, FeinstaubFoto: guruXOX / stock.adobe.com
Gemütlich und umstritten: Holzöfen sorgen wegen mangelnder Effizienz und hoher Partikelemissionen immer wieder für Streit.
Über sogenannte Bürgeranträge will die DUH Kommunen dazu bewegen, eine Filterpflicht für Holzöfen einzuführen. Doch die Resonanz ist bescheiden.

In insgesamt 338 Kommunen habe die DUH gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern Anträge gestellt, Holzöfen nur noch mit Feinstaub-Filter zuzulassen. Der Verband fürchtet, dass wegen des Krieges in der Ukraine mehr Menschen mit Holz heizen und so die Feinstaub-Belastung steigt. Die Bundesregierung und die Kommunen müssten daher durch eine Filterpflicht für Holzöfen für bessere Luft sorgen, schreibt die DUH in einer Pressemitteilung.

„Bürgeranträge“ für Feinstaub-Filter

Im Zuge der Aktion „Kein Ofen ohne Filter“ hatte die DUH Musterschreiben an die Gemeinden vorbereitet, die Bürger:innen mit kleinen Anpassungen nutzen konnten. Die Schreiben fordern, dass Feinstaub-Filter sowohl für alle neuen Holzöfen als für Holzöfen im Bestand zur Pflicht werden. Die DUH verweist dabei auf 53.000 vorzeitige Todesfälle jährlich durch Feinstaubbelastung. Außerdem würden die schwarzen Rußpartikel die Klimaerwärmung verstärken.

Kommunen sind grundsätzlich gehalten, sich mit solchen Bürgeranträgen zu befassen. Die meisten Anträge seien dabei in Berlin, München, Hamburg, Bonn und Freiburg gestellt worden.

DUH: Kommunen und Länder können Vorschriften für Holzöfen machen

Basierend auf einem Rechtsgutachten sieht die DUH mehrere Möglichkeiten für Bundesländer und Kommunen, strengere Anforderungen an Holzöfen zu stellen, als die EU-Grenzwerte vorgeben. Kommunen könnten in Bebauungsplänen für neue Anlagen spezifische Anforderungen vorgeben. Beim Verkauf kommunaler Grundstücke könnten die Städte und Gemeinden privatrechtliche Vorschriften für Holzfeuerungsanlagen machen. So erlaube zum Beispiel Aschaffenburg auf einstigen städtischen Grundstücken Scheitholzöfen nur noch, wenn diese die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ erfüllen.

Bundesländer könnten auf Grundlage der Landesimmissionsschutzgesetze – sofern vorhanden – Brennstoffverordnungen erlassen. Landesimissionsschutzgesetze gebe es in Ländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Die Kommunen scheinen die Auffassung des Umweltverbandes bisher nicht allzu oft zu teilen. Die DUH hat die bisherigen Antworten gesichtet. Die Mehrzahl der Kommunen sehe demnach weder die Möglichkeit noch den Bedarf für eine Filterpflicht für Holzöfen.

Die DUH kritisiert, dass Holzöfen nicht standardmäßig mit Feinstaubfilter verkauft würden. Für eine hohe Qualität der Staubanscheider verweist der Verband auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“ für Kaminöfen. Dieses ist seit Januar 2022 erhältlich. Die DUH fordert, die darin geltenden Anforderungen zur Pflicht zu machen.

Das Umweltbundesamt hatte zuletzt ebenfalls die Holzfeuerungen wegen zu hoher Emissionen kritisiert. Der Fachverband Holzenergie warf dem UBA daraufhin Pauschalisierung vor. Moderne Holzfeuerungen hätten sehr geringe Emissionen.

27.6.2022 | Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen