Bayern beschließt 10H-Ausnahmen für Windenergie
Für verschiedene Fälle soll es in Bayern künftig Ausnahmen von der 10H-Regelung für Windkraft geben. Statt der zehnfachen Höhe der Windräder soll der Abstand zu Wohnbebauung in diesen Fällen pauschal 1.000 Meter betragen. Das ist angesichts heutiger Anlagengrößen etwa eine Halbierung des Mindestabstandes. Dieser hatte viele Windkraftprojekte unmöglich gemacht. Andere, wie der Bürgerwindpark „Weißer Turm“, brauchten zehn Jahre von den ersten Plänen bis zur Umsetzung.
„Die 10H-Ausnahmen in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten, nahe Gewerbe- und Industriegebieten, auf vorbelasteten Flächen der Verkehrsinfrastruktur, beim Repowering, in Privat- und Staatswäldern und auf militärischen Übungsflächen schaffen das Potenzial für sehr viele moderne, leistungsstarke Windenergieanlagen“, sagt der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Die Änderungen seien im Einvernehmen mit Bürgern und Kommunen erreicht worden.
Aiwanger sprach sogar von einem „Windkraft-Turbo“. Nun gelte es, geeignete Grundstücke für die Windkraft zu finden und loszulegen. Mit der „bayerischen Mentalität des Anpackens“ könne man manches andere Bundesland beim Windkraftausbau noch überholen.
Bundesregierung soll Naturschutz-Regeln ändern
Der bayerische Wirtschaftsminister forderte zudem von der Bundesregierung Änderungen beim Arten- und Naturschutz. „Etwa 440 der 1130 Windräder in Bayern stehen aus Naturschutzgründen 30 Prozent der Laufzeit still“, so Aiwanger. Das sei ein Potenzial von 100 Windrädern, die bei entsprechenden Änderungen sofort zugeschaltet werden können. „Auch wir wollen Vögel wie den Rotmilan schützen, müssen aber auch Dynamik in die Windkraft bringen“, sagt Aiwanger.
Solarenergie auf 1.300 staatlichen Dächern in Bayern
Darüber hinaus will das Kabinett den Ausbau der Photovoltaik auf öffentlichen Dachflächen voranbringen. 1300 staatliche Dachflächen seien als geeignet identifiziert worden. Auf ihnen sollen nun PV-Anlagen entstehen. Auch auf Denkmälern werde es mehr Photovoltaik-Anlagen geben.
Eine Solarpflicht gibt es in Bayern auch, sie ist im Klimaschutzgesetz verankert. Allerdings gilt sie nur für Nicht-Wohngebäude. Für neue Wohnhäuser spricht das Land lediglich eine „Empfehlung“ aus. Aiwanger nennt dies eine „maßvolle Unterstützung unserer PV-Offensive“.
28.6.2022 | Quelle: STMWI | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH