EEG-Ausschreibungen: Es fehlt an Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am heutigen Mittwoch die erfolgreichen Gebote der jüngsten Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen bekanntgegeben. Dabei handelt es sich um die Gebote, die zum Stichtag 1. Juni 2022 abgegeben wurden. Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen sind in den Ausschreibung laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz als „Solaranlagen des ersten Segments“ aufgeführt. Ebenfalls zum ersten Segment gehören Solaranlagen auf, an, oder in baulichen Anlagen, sofern letztere weder Gebäude noch Lärmschutzwende sind.
Die Ausschreibung war stark unterzeichnet. Ausgeschrieben waren Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1126 MW. Die eingereichten 116 Gebote umfassten in Summe lediglich 714 MW.
Die Zuschlagswerte lagen zwischen 4,87 Cent und 5,69 Cent pro kWh. Der mengengewichtete Durchschnitt lag bei 5,51 Cent pro kWh. Somit ist der Solarstrom deutlich teurer geworden als in der vorigen Ausschreibungsrunde. Damals waren es noch im Schnitt 5,19 Cent pro kWh.
Kann die Photovoltaik-Branche das gestiegene Ausschreibungsvolumen bewältigen?
Den Hauptgrund für die Unterzeichnung sieht die BNetzA laut ihrer Pressemitteilung in der Erhöhung des Ausschreibungsvolumens. Es wird in diesem Jahr bei 3.600 MW liegen. Im Jahr 2021 waren es lediglich 1.850 MW.
Einen ähnlichen Effekt hatte es bereits im April gegeben, als PV-Anlagen auf Gebäuden und an Lärmschutzwänden ausgeschrieben wurden. Auch da konnte die Branche das gesteigerte Volumen nach Darstellung der BNetzA nicht bewältigen. Die vorige Ausschreibung für Freiflächen-Solaranlagen zum 1. März 2022 war allerdings noch überzeichnet.
Zudem vermutet die Behörde Schwierigkeiten bei der verbindlichen Bestellung von Modulen. Auch die nicht mehr kalkulierbaren Preise für die Photovoltaik-Komponenten könnten zu einem zurückhaltendem Gebotsverhalten geführt haben, heißt es.
BSW: Mehr Flächen für Solarparks öffnen!
Eine gänzlich andere Erklärung liefert Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW): „Die erstmalige Unterzeichnung einer Solarpark-Auktion ist ein dringender Weckruf an die Politik. Der BSW hatte in der Vergangenheit wiederholt davor gewarnt. Wir führen die Unterzeichnung insbesondere darauf zurück, dass die Restriktionen zur Nutzung förderfähiger Standorte für PV-Freiflächenanlagen endlich fallen müssen. Das Standortkorsett klemmt der Energiewende die Luft zum Atmen ab und muss dringend abgelegt werden.“
Im Rahmen der aktuellen EEG-Novelle müsse zumindest die Flächenkulisse sogenannter benachteiligter Gebiete endlich ohne Wenn und Aber für die Errichtung von Solarparks bereitgestellt werden, fordert Körnig. Nach dem aktuellen EEG steht die Verfügbarkeit dieser Standorte auf ertragsarmen Acker- und Grünlandflächen unter dem Vorbehalt, dass Bundesländer diese ausdrücklich per Verordnung freigeben. Bislang hat nur etwa die Hälfte der Länder eine solche Verordnung erlassen. Dabei haben aber fast alle jene Länder, die solche Flächen freigeben, den Zugang für Solaranlagenbetreiber insgesamt oder in Form von jährlichen Kontingenten stark limitiert.
Körnig erinnert an frühzeitige Warnungen der Branche zu diesem Thema. Diesen war die Große Koalition bei der Schaffung von Sonderausschreibungen der Jahre 2019–2022 noch nicht gefolgt. Der BSW-Hauptgeschäftsführer sagt: „Aktuell debattiert der Bundestag erneut darüber, ob die starken Standortbeschränkungen gelockert werden sollen. Dies ist dringlicher denn je, da die Bundesregierung eine nochmalige stufenweise Aufstockung der Solarpark-Auktionen auf bis zu 10 GW im Jahr plant, was die Solarbranche ausdrücklich begrüßt. Die Unterzeichnung der jüngsten Auktion beweist, dass dieses ehrgeizige Ziel bei einer unveränderten Limitierung der Standortflächen allerdings ins Leere laufen dürfte.“
Fläche reicht nur für die Hälfte der politisch gewünschten Leistung
Nach BSW-Berechnungen reicht die von den Landesverordnungen in der Summe abgebildete Flächenkulisse theoretisch nur für die Hälfte der jährlich geplanten Solarpark-Auktionsvolumina. Und Körnig warnt dabei vor einem weiteren möglichen Negativeffekt: „Die zunehmend spürbare Verknappung geeigneter Standorte führt häufig auch zu einer Erhöhung der Pachtpreise und damit letztlich der Erzeugungskosten für Solarstrom.“
Von den 116 Geboten bezuschlagte die BNetzA in dieser Ausschreibung 109 Gebote. Die bezuschlagte Leistung liegt somit bei 696 MW, also bei 62 Prozent des Ausschreibungsvolumens. Sechs Gebote schloss die Behörde wegen Formfehlern aus. Ein weiteres Gebot fiel raus, da das Kontingent für Acker- oder Grünlandflächen des Bundeslandes bereits ausgeschöpft war.
Bayern liegt bei Photovoltaik-Ausbau weiter vorne
Mit 64 Zuschlägen und einem Volumen von 399 MW sollen die meisten der neuen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern entstehen. An zweiter Stelle folgt Schleswig-Holstein (72 MW, sechs Gebote), auf dem dritten Platz Niedersachsen (45 MW, sieben Gebote).
BSW-Chef Körnig kritisiert die darin abzulesende Verteilung. „Die dringende Notwendigkeit der Ausweitung der Flächenkulisse wird auch bei der ungleichmäßigen regionalen Verteilung der Zuschläge sichtbar.“
Acker- und Grünlandflächen waren laut BNetzA auch in dieser Ausschreibungsrunde die attraktivsten Standorte. Sie machten 372 MW (bei 55 Zuschlägen) aus. An zweiter Stelle standen die Randstreifen von Autobahnen und Schienenwegen. Für diese Kategorie gab es 35 Zuschläge mit einem Gesamtvolumen von 211 MW.
Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments hat die BNetzA auf den 1. November 2022 terminiert. Allerdings stehe die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission noch aus. Daher stehe nicht fest, ob und zu welchen Regeln die Ausschreibung an diesem Termin stattfinden könne.
29.6.2022 | Quelle: BNetzA, BSW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH