Bis zu 50 Prozent Förderung für öffentliche Ladepunkte in Bayern
Vom 1. Juli bis zum 30. September gilt der „2. Förderaufruf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“. Das Land gibt für neue Ladepunkte inklusive der zugehörigen Infrastruktur einen Zuschuss von 40 Prozent. Pro Standort müssen mindestens zwei Schnellladepunkte beziehungsweise vier normale öffentliche Ladepunkte gebaut werden, um die Förderung zu erhalten.
Neben der Anschaffung und Neuerrichtung der eigentlichen Ladepunkte gilt der Zuschuss auch für die angeschlagenen Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation und Inbetriebnahme. Keinen Zuschuss gibt es für reine Planungs- und Beratungsleistungen, Eigenleistungen, Betriebskosten, Kosten für den Neubau des Parkplatzes selbst oder Kosten von verbundenen Unternehmen.
Den vollen Satz gibt es allerdings nur, wenn die Ladepunkte rund um die Uhr öffentlich zugänglich sind. Um zumindest den halben Fördersatz zu erhalten, müssen die Ladepunkte mindestens montags bis samstags für je zwölf Stunden öffentlich zugänglich sein. Sind die Öffnungszeiten noch kürzer, gibt es keinen Zuschuss vom Land.
Die Ladestation muss außerdem mit Strom aus erneuerbaren Energien und für einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren betrieben werden. Zudem sind die Vorgaben der Ladesäulenverordnung einzuhalten – was allerdings keine Besonderheit des Förderprogramms ist.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Zu letzteren gehören ausdrücklich auch Kommunen, allerdings mit Ausnahme von Behörden oder Dienststellen von Bund und Land. Nicht antragsberechtigt sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).
Förderung für Ladepunkte im Überblick – mehr Geld für Pufferspeicher
Der Fördersatz liegt generell bei 40 Prozent der oben genannten Kosten. Der Maximalbetrag pro Ladepunkt richtet sich dabei nach der Ladeleistung
- Normalladen ≥ 3,7 kW bis ≤22 kW: max. 2.500 € je Ladepunkt
- Schnellladen > 22 kW bis < 100 kW: max. 10.000 € je Ladepunkt
- Schnellladen ≥ 100 kW: max. 20.000 € je Ladepunkt
Ist bei einer Ladeleistung über 100 kW noch ein Pufferspeicher mit mindestens 75 kWh integriert, steigt der Maximalbetrag auf 25.000 Euro pro Ladepunkt.
Auch für den Netzanschluss gibt es eine Förderung – allerdings nur dann, wenn auch die Ladepunkte gefördert werden. Der Fördersatz liegt ebenfalls bei 40 Prozent. Der Maximalbetrag lieg bei 10.000 Euro pro Standort bei einem Anschluss and das Niederspannungsnetz. Ist der Anschluss an die Niederspannung mit einem Pufferspeicher kombiniert (min. 75 kWh) oder hängt der Ladepunkt am Mittelspannungsnetz, gibt es bis zu 20.000 Euro.
Bis zu 50 Prozent Förderung für öffentliche Ladepunkte mit besonderen Kriterien
Die prozentuale Förderung für Ladepunkte und Netzanschluss kann auf 50% steigen. Dafür müssen die Ladepunkte mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen.
- Sie liegen in einem bestehenden Wohnquartier.
- Sie sind Teil eines intermodalen Angebots, liegen also zum Beispiel in der Nähe von P&R-Parkplätzen oder anderen Mobilitätsstationen.
- Sie nutzen gesteuertes, lastoptimiertes Laden an.
- Sie ermöglichen die Authentifizierung über ein gängiges Debit- und Kreditkartensystem.
- Sie ermöglichen eine barrierefreie Nutzung für motorisch eingeschränkte Menschen.
Ausführliche Informationen zum Förderprogramm gibt es hier. Die Bayerische Kompetenzstelle Elektromobilität bietet am 7. Juli um 14 Uhr zudem eine Online-Sprechstunde (via MS Teams) zum dem Förderprogramm an. Dabei soll es auch möglich sein, Fragen zur Antragsstellung und den Voraussetzungen zu klären. Der direkte Link ist auf der Projektwebseite zu finden.
Für Ladepunkte ohne öffentlichen Zugang gilt weiterhin das Förderprogramm der KfW mit einem Zuschuss bis zu 900 Euro.
01.07.2022 | Quelle: Bayern Innovativ | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH