Bundesrat billigt Osterpaket: EEG-Novelle und Wind-an-Land-Gesetz beschlossen

Der Bundesrat hat heute den Weg für das sogenannte Osterpaket mit der EEG-Novelle 2023, dem Wind-an-Land-Gesetz und weiterer Gesetzesnovellen freigemacht.Foto: Bundesrat
Der Bundesrat hat heute den Weg für die EEG-Novelle 2023, für das Wind-an-Land-Gesetz und für weitere Gesetzesnovellen freigemacht. Gestern hatte der Bundestag das sogenannte Osterpaket beschlossen.

Der Bundesrat hat heute das Osterpaket gebilligt, das der Bundestag gestern verabschiedet hatte. Darunter das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor. Das Gesetz enthält eine grundlegende Überarbeitung des EEG. Die EEG-Novelle legt ambitioniertere Ausbauziele für die erneuerbaren Energien fest: Im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind im Gesetz Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien verankert. So erhöht es die aktuellen Ausbauraten bei der Windenergie an Land auf 10 Gigawatt pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 Gigawatt Leistung aus Windkraft stammt. Den Ausbau von Solarenergie schreibt das Gesetz auf 22 Gigawatt pro Jahr vor – im Jahr 2030 sollen insgesamt rund 215 Gigawatt Solar-Leistung in Deutschland erreicht sein. Zudem schafft das Gesetz schafft die EEG-Umlage dauerhaft ab. Die aktuellen Vergütungssätze für die Photovoltaik hat das Gesetz erhöht.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die Novelle im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einige Passagen treten direkt am Tag darauf, andere in einigen Wochen oder Monaten, der Großteil des Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft.

Wind-an-Land-Gesetz im Rahmen vom Osterpaket von Bundesrat gebilligt

Auch das Wind-an-Land-Gesetz hat den Bundesrat passiert. Mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) will der Gesetzgeber die erhöhten Ausbauziele für die Stromgewinnung aus Windenergie in der EEG-Novelle 2023 absichern. Bis spätestens 31. Dezember 2032 müssen 2 Prozent der Landesflächen für Windenergie an Land zur Verfügung stehen. Somit mehr als eine Verdoppelung der derzeit ausgewiesenen Fläche, die aktuell 0,8 Prozent der Bundesfläche beträgt. Tatsächlich verfügbar sind nach Angaben der Bundesregierung lediglich 0,5 Prozent.

Das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz gibt den Ländern in zwei Etappen verbindliche Flächenziele vor – sogenannte Flächenbeitragswerte. Ein Verteilungsschlüssel legt für jedes Bundesland konkrete Quoten bis 2027 und 2032 fest. Er berücksichtigt die bereits vorhandenen Flächenpotenziale für den Ausbau der Windkraftanlagen in den einzelnen Ländern. Die Staffelung reicht von 0,5 Prozent für Stadtstaaten bis zu 2,2 Prozent für einige Flächenländer.

Die bisherige Länderöffnungsklausel, die es den Ländern bislang erlaubt, Mindestabstände der Windenergieanlagen von bis zu einem Kilometer zu Wohngebieten festzulegen, bleibt zwar bestehen. Die Landesregeln greifen jedoch nur dann, wenn die im Verteilerschlüssel festgelegten Flächenziele in den jeweiligen Ländern erreicht sind. Das Gesetz erleichtert auch das sogenannte Repowering von älteren Windkraftanlagen, bei denen man diese durch leistungsstärkere Anlagen am alten Standort ersetzt.

Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll im siebten Monat nach der Verkündung in Kraft treten.

Auch weitere Novellen im Zusammenhang mit dem Osterpaket wie die des Bundesnaturschutzgesetzes haben heute den Bundesrat passiert.

8.7.2022 | Quelle: Bundesrat | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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