65 % erneuerbare Energien für neu eingebaute Heizungen: Öffentliche Konsultation gestartet

Die Bundesministerien BMWK und BMWSB haben ein Konzept für die gesetzliche Regelung für 65 % erneuerbare Energien für neu eingebaute Heizungen vorgelegt.Foto: hkama / stock.adobe.com
Die Bundesministerien BMWK und BMWSB haben ein Konzept für die gesetzliche Regelung der 65-Prozent-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen vorgelegt. Die öffentlichen Konsultationen darüber dauern bis zum 22. August.

Nach dem Koalitionsvertrag soll jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hat die Koalition bereits am 23. März 2022 entschieden, dass diese Vorgabe möglichst bereits ab dem 1. Januar 2024 für jeden Heizungsaustausch in neuen oder bestehenden Gebäuden gelten soll. Das soll nachhaltig dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus Konfliktregionen zu beenden und die Klimaschutzziele zu erreichen.

Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein Konzept erarbeitet, das im Rahmen einer öffentlichen Konsultation in den nächsten Wochen mit den betroffenen Akteuren diskutiert werden soll.

65 % erneuerbare Energien für die neue Heizung: Umbau herausfordernd

Der Umbau der Wärmeerzeugung ist mit großen Herausforderungen verbunden. Aufgrund der großen Vielfalt an unterschiedlichen Gebäuden, der unterschiedlichen Situation der Eigentümer und den Auswirkungen auf die Mieter. Die nun anstehende öffentliche Konsultation ist laut der Ministerien daher von zentraler Bedeutung. Dadurch will man Ideen einsammeln und unterschiedliche Interessen angemessen bei der gesetzlichen Verankerung des Konzeptes im Gebäudeenergiegesetz berücksichtigen.

Über 80 Prozent der Wärmenachfrage deckt derzeit in Deutschland noch die Verbrennung von Öl und Gas, die man zum allergrößten Teil importiert. Im Gebäudewärmebereich dominiert dabei Erdgas, insbesondere aus Russland. Über 410 TWh Erdgas haben die Haushalte 2021 zur Deckung der Wärmenachfrage in Gebäuden verbrannt. Dies sind über 40 Prozent des gesamten in Deutschland verbrauchten Erdgases. Fast jeder zweite deutsche Haushalt heizt mit Erdgas. Bei den neu installierten Heizungen beträgt die Quote sogar 70 Prozent.

Die Bundesministerien wollen ihr Konzept nun breit mit der Zivilgesellschaft konsultieren, unter anderem mit Immobilien-, Mieter-, Sozial-, Verbraucher und Umwelt-Verbänden. Die Konsultation dauert sechs Wochen, bis zum 22. August. Auf Basis der Ergebnisse werden BMWK und BMWSB einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen Vorgaben erstellen.

Das Konzept von BMWK und BMWSB zur Umsetzung der Vorgabe von 65 % erneuerbare Energien für die Heizung ist unter diesem Link zu finden.

Da man die Klimaziele im Gebäudebereich verfehlt hat, haben die Ministerien kürzlich auch ein Sofortprogramm vorgelegt.

18.7.2022 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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