Photovoltaik: Netzanschluss bis 30 kW ohne Netzbetreiber – EEG entlastet PV-Handwerk

Drehstrom-Zweiwege-Stromzähler. Viele Betreiber haben noch solch ein Gerät und keinen Smart Meter für Photovoltaik-AnlagenFoto: Guido Bröer
Der Bundestag hat mit dem EEG im „Osterpaket" ein vereinfachtes Verfahren zum Netzanschluss für PV-Anlagen bis 30 kW beschlossen. Künftig soll der Netzbetreiber allenfalls noch in Ausnahmefällen für Zählereinbau und die Inbetriebnahme der Anlage vor Ort sein.

Die Neuregelung zum Thema Netzanschluss gilt für Photovoltaik und andere EE-Anlagen ab dem Tag der Veröffentlichung des Gesetzes (mit der in den nächsten Wochen zu rechnen ist). Und nach einer Solarthemen-Blitzumfrage unter Handwerksbetrieben scheint der Gesetzgeber damit tatsächlich ein drängendes Problem zu lösen.

Jeder Netzbetreiber hat anderes Prozedere

Denn nicht nur die Anmeldeprozeduren und die geforderten Unterlagen für den Netzanschluss einer Photovoltaik-Anlage unterscheiden sich heute von Netzbetreiber zu Netzbetreiber. Auch fordern viele von diesen nach einer Solarthemen-Umfrage zur Inbetriebnahme ein persönliches Treffen von Netzbetreiber und Installateur vor Ort. Bis für den gemeinsamen Blick in den Zählerkasten ein Termin gefunden ist, vergehen – zumal in Corona-Zeiten – mitunter Wochen. Derweil könnten die fertig installierten PV-Anlagen Strom erzeugen. Und dann muss der Meister der Solarteur-Firma oft sogar persönlich ausrücken, nur um das OK vom Netzbetreiber in Empfang zu nehmen. Auch die Kosten für die Anfahrt müssen natürlich eingepreist werden.

EEG-Novelle: Vereinfachter Netzanschluss bis 30 kW

Damit soll nun generell Schluss sein. Die Neuregelung ist in § 8 EEG zu finden und wurde erst im parlamentarischen Verfahren von Bundestagsabgeordneten eingebracht. In der offiziellen Gesetzesbegründung ist dazu nun unmissverständlich nachzulesen, wie es künftig zu laufen hat: „Der neue § 8 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 EEG 2021 bewirkt, dass ein Netzbetreiber bereits frühzeitig bei einem Anschlussbegehren mitteilen muss, ob bei der Herstellung eines Netzanschlusses seine Anwesenheit erforderlich sein wird. Das ermöglicht dem Anlagen- und Netzbetreiber die frühzeitige Planung.“

Dabei geht das Gesetz davon aus, dass die Anwesenheit des Netzbetreibers grundsätzlich bei einem Netzanschluss von Anlagen bis 30 kW nicht erforderlich ist. Sollte dies ausnahmsweise der Fall sein, muss dies der Netzbetreiber bereits frühzeitig in den Informationen nach § 8 Absatz 6 EEG 2021 dem Einspeisewilligen mitteilen. Diese Mitteilung muss einfach und verständlich sein. Und der Netzbetreiber muss die Notwendigkeit anhand des Einzelfalls begründen; formularmäßige oder standard-mäßige Begründungen reichen nicht aus.

Netzanschluss in Eigenregie

Als weitere Neuregelung ermächtig das Gesetz nun den Handwerker, die Anlage in eigener Regie in Betrieb zu setzen, falls der Netzbetreiber sich nicht rechtzeitig rührt. In § 8 EEG liest sich das so: „Wenn Netzbetreiber Anschlussbegehrenden (…) die Information (…) nicht fristgerecht übermitteln, können die Anlagen unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen auch ohne Anwesenheit des Netzbetreibers angeschlossen werden.“

Umfrage: Netzanschluss-Prozeduren sind „echtes Problem“

In der Solarthemen-Blitzumfrage unter Chef:innen von Handwerksbetrieben bezeichnete die weit überwiegende Mehrzahl der Befragten das heutige Prozedere der Netzbetreiber als „ein echtes Problem”. Ebenso viele stimmten der Aussage zu: „Ich hoffe/meine, dass die neuen gesetzlichen Regelungen zur vereinfachten Inbetriebnahme uns im Alltag deutlich helfen werden.”

Allerdings zeigte sich auch: Einige Netzbetreiber praktizieren bereits heute sehr einfache, onlinegestützte Verfahren für Anschluss und Inbetriebnahme. Sie überlassen es dem Solarteur, den Zähler fachgerecht einzubauen und verzichten auf einen Ortstermin – genau so, wie es das Gesetz bald zur Regel machen will.

21.7.2022 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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