BAFA-Förderung: geringere Fördersätze in der BEG ab 15. August – Tabelle
Die Umstrukturierung der BAFA-Förderung betrifft alle Bereiche der BEG-Einzelmaßnahmen. Die heute im Bundesanzeiger veröffentlichte Änderung der Förderrichtlinie gilt ab dem 15. August 2022. Bis dahin können Hausbesitzer:innen Anträge nach der alten Förderrichtlinie stellen. Im Heizungsbereich gibt es künftig insbesondere eine geringere Förderung für Biomassekessel und Solarthermieanlagen. Bevorzugt werden künftig Wärmepumpen, für die es zusätzlich einen Bonus von 5 Prozent geben kann, sofern es sich nicht um Luftwärmepumpen handelt, sondern solche, die als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen. Die folgende Tabelle zeigt die Fördersätze im Einzelnen:
Solarthermie: nur noch 25 Prozent Zuschuss
Solarthermie in der Nachrüstung ist künftig mit 25 Prozent statt bislang 30 Prozent förderfähig. Mit individuellem Sanierungsfahrplan kommt man bis zum 14. August sogar noch auf 35 Prozent. Gar nicht mehr im Angebot des BAFA ist demnächst außerdem die sogenannte „ertragsabhängige“ Förderung, die für besonders große Solarthermieanlagen ab 20 Quadratmetern mitunter sehr attraktiv war. „Ertragsabhängige“ Tilgungszuschüsse für Solaranlagen gibt es nun lediglich noch im Rahmen von KfW-Krediten des Programms „Erneuerbare Energien Premium“, und dies auch nur für Anlagen mit mehr als 40 Quadratmetern Kollektorfläche. Der Fördersatz dafür ist bei der KfW unverändert geblieben.
Kein iSFP-Bonus mehr für Heizungen in der BAFA-Förderung
Den fünfprozentigen Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es künftig beim BAFA generell nicht mehr für Heizungsanlagen, sondern beim BAFA nur noch für sonstige Einzelmaßnahmen etwa an der Gebäudehülle.
Bonus auch für Gas-Heizungstausch
Gestrichen hat die Bundesregierung nun angesichts der aktuellen Gaskrise jegliche BEG-Förderung für Gasheizungen. Damit ist die bislang 20-prozentige Renewable-Ready-Förderung für Gasbrennwertkessel ebenso Geschichte wie die 30- bis 45-prozentige Förderung sogenannter Gas-Hybrid-Heizungen. Im Gegenteil darf das BAFA nun den erfolgreichen Ölkesseltauschbonus auch auf ausrangierte Gaskessel zahlen. Während der Staat die Außerbetriebnahme von Ölkesseln unabhängig von deren Alter belohnt, müssen Gaszentralheizungen allerdings mindestens 20 Jahre alt sein, um von der Prämie zu profitieren. Für Gas-Etagenheizungen gilt wiederum keine Altersgrenze. Und unabhängig von der Laufzeit gibt es die 10-prozentige Tauschprämie auch für Kohle- und Nachstromspeicherheizungen. Als Fußnote durchaus bemerkenswert: Wer eine Kesseltauschprämie in Anspruch nimmt, darf danach das gesamte Gebäude nicht mehr fossil beheizen.
Auch KfW-Förderung geändert
Auch die KfW-Förderung innerhalb der BEG hat die Bundesregierung geändert. Die Neuerungen gelten dort ab sofort. Näheres lesen Sie dazu in einem weiteren Solarthemen-Artikel.
27.7.2022 | Autor: Guido Bröer
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