BEG: KfW-Förderung für Gebäudesanierung reduziert

Haus mit Pudelmütze als symbolische Darstellung für die energetische Gebäudesanierung im Rahmen derRichtlinien zur BEG-Förderung.Foto: exclusive-design / stock.adobe.com
Einige Bereiche der KfW-Förderung für Gebäude fallen ab morgen weg, andere sind nach dem Willen Habecks abzuspecken. In einer offenbar dringlichen Besprechung hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit anderen Bundesressorts auf deutliche Kürzungen bei der Gebäudeförderung verständigt. Dies wirkt sich massiv auch auf die Programme der KfW Bank aus.

Der Hintergrund der Entscheidung ist offenbar, dass dem Bund für die Sanierungsförderung das Geld ausgeht. Wie das BMWK erklärt, stehen nach der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Bundeshaushalt 13 bis 14 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Davon entfallen 12 bis 13 Milliarden auf die Gebäudesanierung. Der Bund finanziert mit diesen Mitteln die BEG-Förderprogramme bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und bei der KfW Bank. Laut BMWK sind nun seit Januar bis Juli schon Anträge für die Sanierungsförderung in Höhe von 9,6 Milliarden Euro eingegangen. Für den Rest des Jahres könnte bei eher steigendem Interesse an der KfW-Förderung also eine Finanzierungslücke drohen.

Dem will das BMWK nun über weitgehende Änderungen in der BEG entgegen wirken. Und dies sehr kurzfristig. Während sie für die bei der BAFA angesiedelten Zuschussprogramme ab dem 15. August greifen (siehe dazu unseren Artikel zur geänderten Förderung von Einzelmaßnahmen), sind die KfW-Programme praktisch ab sofort betroffen.

BEG-Einzelmaßnahmen nicht mehr über die KfW

Bislang konnten Einzelmaßnahmen, wie der Austausch von Fenstern, Dämmung oder die Erneuerung einer Heizung, auch über die KfW Bank eine Förderung erhalten. Bei der BAFA gab und gibt es in der BEG einen direkten Zuschuss. Bei der KfW-Förderung war innerhalb der BEG der Tilgungszuschuss mit einem günstigen Kredit verknüpft. „Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen in der Sanierung bei der KfW entfällt, da diese Variante keine große Nachfrage erfahren hat“, erklärt dazu das BMWK. Die KfW sagt, im Ergebnis sei die Systematik der KfW-Förderung dadurch einfacher und nutzerfreundlicher. Allerdings fällt das Programm nun ausgerechnet für diejenigen weg, die das notwendige Geld nicht sowieso auf dem Konto haben und die ohne Kredit nicht investieren können.

KfW-Förderung für Sanierung von Effizienzhäusern reduziert

Von den durch die Bundesregierung beschlossenen Änderungen sind die Sanierungen auf ein Effizienzhaus-Niveau stark betroffen. Ganz einstellen muss die KfW die Förderung des Effizienzhaus (EH) 100. Bei allen anderen reduziert sich der Tilgungszuschuss drastisch.. Beim EH Denkmal sinkt er von 25 auf 5 Prozent, beim EH 85 von 30 auf 5 Prozent. Beim EH 70 sackt der Tilgungszuschuss von 35 auf 10 Prozent ab, beim EH 55 von 40 auf 15 Prozent und beim EH 40 von 45 auf 20 Prozent. Erhalten bleibt der Bonus, wenn erneuerbare Energien zum Einsatz kommen oder das Gebäude bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllt. Dann kommen wie bisher 5 Prozentpunkte Tilgungszuschuss hinzu.

BEG-Zuschuss für „Worst Performance Buildings“

Einen weiteren, neuen Zuschuss gibt es für jene 25 Prozent der Gebäude, die in Deutschland den schlechtesten Energiestandard aufweisen. Noch gibt es keine Angaben dazu, wie dies nachzuweisen ist. Dieser Bonus liegt bei ebenfalls 5 Prozentpunkten. Wandelt sich ein solches Worst Performance Building zum EH 40 und kommen erneuerbare Energien zum Einsatz, so liegt der Tilgungszuschuss nun bei 30 Prozent. Bislang bekamen alle alten Häuser, die das EH-40-Niveau erreichten einen Tilgungszuschuss von 50 Prozent. Allerdings verspricht der Bund attraktive Zinsvergünstigungen bei KfW-Krediten. Damit läge der Fördersatz dann beim Beispiel mit dem Worst Performance Building bei 45 Prozent, sagt das BMWK. Denn die Zinsvergünstigung mache einen Subventionswert von 15 Prozent aus.

Ende der KfW-Förderung für Gasheizungen

Ab sofort fallen bei allen KfW-Angeboten die Gasheizungen – auch in Kombination mit Solaranlagen oder Wärmepumpen – aus der Förderung. Die Heizungen in Effizienzhäusern können praktisch ab sofort nur noch auf Basis erneuerbarer Energien laufen, wenn sie über die KfW eine Förderung erhalten sollen.

Weiterer Abbau der BEG-Förderung im Neubau

Schon im Frühjahr gab es deutliche Einschnitte bei neuen Effizienzhäusern. Der Bund stellte die Förderung für neue Gebäude im EH-55-Standard komplett ein. Zuletzt gab es Tilgungszuschüsse für das EH 40 im Neubau nur, wenn bestimmte Nachhaltigkeitskriterien eingehalten und zertifiziert wurden. Bislang lag der Tilgungszuschuss bei 12,5 Prozent. Der Bund reduziert ihn auf 5 Prozent. Außerdem senkt der Bund den maximalen Kreditbetrag von 150.000 auf 120.000 Euro je Wohneinheit. Insofern gilt auch die Aussage des BMWK nicht vollkommen, das erklärt: „Mit der Zinsvergünstigung steht aber weiterhin ein attraktives Förderangebot zur Verfügung.“

Sonderregeln für kommunale Antragsteller bei der KfW-Förderung

Für kommunale Antragsteller gibt es Sonderregelungen. So sind hier weiterhin reine Zuschüsse verfügbar. Diese liegen auch höher als die Tilgungszuschüsse. So gibt es für Gebäudesanierungen im EH-40-Standard einen Zuschuss von 35 Prozent. Beim EH 55 sind es 30 Prozent, beim EH 70 noch 25 Prozent. Für eine Sanierung auf EH-85-Niveau gibt es 20 Prozent, ebenso bei der Sanierung eines Denkmals. Die Zuschüsse für die Kommunen sind zugleich Orientierung für die Zinsvergünstigung bei den anderen Antragstellern. Der gesamte Subventionswert aus Tilgungszuschuss und Zinsverbilligung soll sich in der Höhe der Zuschüsse für kommunale Antragsteller bewegen.

Kritik an den BEG-Kürzungen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Kürzungen bei der Förderung für Gebäudesanierung als „Katastrophe für den Klimaschutz.“ Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH, sagt: „Wir sind fassungslos über die Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Während Minister Habeck von Energiesparen und Energieeffizienz spricht, schafft er hiermit de facto die Sanierung des Gebäudebestandes ab. Diese Aktion über Nacht ist eine Absage an den Klimaschutz im Gebäudesektor.“

Wirtschaftsminister Robert Habeck verteidigt die Änderungen: „In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Das ist in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt.“ Vor dem Hintergrund der haushaltpolitischen Vorgabe sei das eine gute Lösung, so Habeck. Andererseits betont der Minister vor dem Hintergrund des Angriffskrieges gegen die Ukraine und der „Zuspitzung der Klimakrise“: „Beides erhöht die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen.“ Habeck beantwortet jedoch nicht die Frage, wie dies für Eigentümer:innen gerade stark sanierungsbedürftiger Gebäude möglich ist, wenn die Förderung sich reduziert.

27.7.2022 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

Schließen