EEG 2023: Ab morgen gilt höhere Photovoltaik-Vergütung
Zur Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien greift von heute an der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit haben erneuerbare Energien bei Abwägungsentscheidungen Vorfahrt. Zudem steigt von Samstag (30. Juli) an gemäß des EEG 2023 die Photovoltaik-Vergütung für alle neuen Dachanlagen. Dies sind nur erste Beschleunigungs-Maßnahmen, die mit dem novellierten Erneuerbaren Energien-Gesetz (EG) einhergehen. Das Gesetz ist laut BMWK die umfassendste Novelle des EEG seit dessen Bestehen und zielt darauf, die erneuerbaren Energien in hohem Tempo auszubauen. Der Großteil der weiteren Regelungen des neuen EEG 2023 tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Dazu wurde das reformierte EEG gestern (28. Juli) im Bundesanzeiger veröffentlicht.
„Angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind die erneuerbaren Energien zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit geworden“, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. „Wir müssen so schnell wie möglich unser Energiesystem umstellen, weg von fossilen Energieträgern, hin zu erneuerbaren Energien. Deshalb haben wir alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien deutlich zu verbessern.“
EEG 2023: Photovoltaik-Vergütung bis zu 13,4 Cent pro Kilowattstunde
Von Samstag an können Photovoltaik-Anlagen bis zu 13,4 Cent pro Kilowattstunde für ihren Solarstrom erhalten. Die genauen Fördersätze hat Solarthemen-Chefredakteur Guido Bröer in einem Beitrag zusammengestellt. Die erhöhten Fördersätze gelten für PV-Anlagen, die frühestens am Tag nach dem Inkrafttreten und damit ab dem 30. Juli in Betrieb genommen werden. Zugleich wird der Netzanschluss unter anderem für kleine PV-Anlagen vereinfacht. Weitere Maßnahmen greifen am 1. Januar 2023.
Das EEG 2023 richtet nach Einschätzung des BMWK den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor erstmals auf den 1,5-Grad-Pfad des Pariser Klimaabkommens aus. Hierzu hat man die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen vor allem für Wind an Land und Solarenergie massiv angehoben und mit einem umfassenden Paket an weiteren Maßnahmen unterlegt. So werden etwa die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen erweitert, Agri-PV und weitere besondere Solaranlagen in die reguläre Förderung aufgenommen. Zudem will man die Erschließung von windschwächeren Standorten insbesondere im Süden des Landes deutlich attraktiver machen, Bürgerenergie stärken und die Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen erweitern. Schließlich wurde mit dem EEG 2023 die EEG-Umlage bereits ab 1. Juli 2022 auf null gesenkt.
Die Regelungen des neuen EEG stehen unter dem Vorbehalt der europäischen Beihilfegenehmigung. „Hierzu sind wir mit der EU-Kommission in guten und konstruktiven Gesprächen. Diese Gespräche wurden früh angestoßen worden und sind daher bereits weit fortgeschritten“, sagt Habeck.
Das neue EEG will man mit weiteren Gesetzen zum Ausbau der erneuerbaren Energien flankieren, die ebenfalls bereits final verabschiedet sind. Insbesondere will man die für Windkraftanlagen zur Verfügung stehende Fläche ausweiten. Dafür sind die Bundesländer von Nord bis Süd zu klaren Flächenzielen verpflichtet (Wind-an-Land-Gesetz). Außerdem will man Genehmigungsverfahren beschleunigen. Zusätzlich hat man mit dem Wind-auf-See-Gesetz Ausbauziele für Windenergie auf See deutlich erhöht.
29.7.2022 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH