Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) startet im September

Die Europäische Kommission hat das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ genehmigt.Foto: Ritter XL Solar
Solarheizwerke erhalten in der BEW-Förderung einen Betriebskostenzuschuss über einen Zeitraum von 10 Jahren.
Die Europäische Kommission hat das Förderprogramm BEW zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen genehmigt. Die Förderung kann damit Mitte September starten.

„Das ist eine gute sehr Nachricht. Grüne Fernwärmenetze sind ein Schlüssel für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und entscheidend, um unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren“, sagt Vizekanzler Habeck zur Genehmigung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. „Über sie können sich in Zukunft viele Haushalte und Betriebe effizient mit nachhaltiger Wärme versorgen – gespeist aus erneuerbaren Energien oder Abwärme aus industriellen Prozessen. Vor allem in Städten und dicht besiedelten Gegenden ist der Anschluss an die zunehmend klimaneutrale Fernwärme die beste Lösung, um von Öl- und Gasheizungen wegzukommen. Viele Kommunen stehen in den Startlöchern, um die Wärmeversorgung umzustellen. Mit dem Go aus Brüssel für das Förderprogramm können sie jetzt loslegen.“

Die Förderung richtet sich an Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Stadtwerke sowie an eingetragene Vereine und Genossenschaften, die über die neue Förderung Zuschüsse für Investitionen in Wärmenetze erhalten können. So kann künftig beispielsweise eine Kommune oder eine Genossenschaft Zuschüsse erhalten, wenn diese ein Nahwärmenetz im Neubaugebiet errichtet oder ein Stadtwerk das bisher über Kohle-KWK betriebene Fernwärmenetz auf erneuerbare Energien und Abwärme umstellt. Der Umbau der Wärmeversorgung wird neben dem Förderprogramm mit einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für die effiziente Wärmenutzung flankiert.

Eckpunkte der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Mit der BEW fördert die Bundesregierung den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme, die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze.

Gefördert werden in einem ersten Schritt eine Projektphase Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme.

Kernstück der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist dann in einem weiteren Schritt die Förderung von Investitionen und teilweise sogar Betriebskosten, wenn die in den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Investitionskostenförderung erfolgt in Höhe von maximal 40 % der Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Fördergegenstände sind etwa Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, Tiefe Geothermie, Biomasse), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme, sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebs.

Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen gibt es zusätzlich eine Betriebskostenförderung über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen, also Solarthermie-Anlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen kann man zudem eine Investitionskostenförderung nach vereinfachten Anforderungen beantragen. Somit ist keine Machbarkeitsstudie oder kein Transformationsplan erforderlich.

Insgesamt stehen rund 3 Millarden Euro bis 2026 zur Verfügung. Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie wird die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein. Der Förderstart ist für Mitte September vorgesehen.

Weitere Details zur BEW-Förderung sind unter Solarthemen (S+) zu finden.

2.8.2022 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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