Verbraucherzentrale will Nachbesserungen für BEG
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will Nachbesserungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreichen. Dazu haben die Verbraucherschützer eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin schlagen sie konkrete Maßnahmen vor, um die Förderung verbraucher- und klimafreundlich zu optimieren.
Der vzbv konstatiert zwar eine leichte Erhöhung des Fördervolumens im Vergleich zum Vorjahr, moniert gleichzeitig die Absenkung der Fördersätze. Gas- und Gas-Hybrid-Heizungen fallen vollständig aus der Förderung heraus. Darüber hinaus ist die Umsetzung des Effizienzhaus(EH)-Standards 100 bei der Komplettsanierung nicht mehr förderfähig. Das gilt auch für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Über die Änderungen hatten die Solarthemen ausführlich berichtet.
Hinzugekommen ist ein Austauschbonus für Gasheizungen sowie ein Bonus bei der Sanierung von Gebäuden, die in die Klasse der „Worst-Performing-Buildings“ fallen. Wegen der geringen Nachfrage wird die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen der KfW eingestellt, ebenso entfällt die Zuschussförderung bei der Komplettsanierung zugunsten von Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen für neu gewährte Förderkredite.
Der vzbv begrüßt dabei den Wegfall der Förderung für gasverbrauchende Heizungen, des EH100-Standards bei der Komplettsanierung und des iSFP-Bonus. Ferner unterstützt er die Erhöhung des Fördermittelrahmens, die Einführung neuer Boni für den Austausch von Gasheizungen und die Sanierung besonders ineffizienter Gebäude.
Zugleich tritt er für Nachbesserungen ein, etwa eine Erhöhung der Fördermittel für die BEG auf jährlich 25 Mrd. Euro. Ferner sollten die Fördersätze für Komplettsanierungen wieder auf das Niveau von 2022 steigen. Zu erwägen sei die Prüfung, die Förderung für die Umsetzung des EH85-Standards zu streichen. Außerdem tritt er für die Wiederaufnahme der Zuschussförderung für Komplettsanierungen und die Aufstockung des Bonus für die „Worst-Performing-Buildings“ ein. Schließlich gelte es, die Fördersätze für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle im Vergleich zur Anlagentechnik besser zu stellen.
10.8.2022 | Quelle: vzbv | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH