Wie PV-Pflicht Gewerbeimmobilien Erträge bringt
Die PV-Pflicht kann für die Betreiber von Gewerbeimmobilien positive Erlöse generieren. Darauf weist das Beratungsunternehmen Solarize hin. Abseits des EEG können dafür Modelle wie Mieterstrom, die Dachverpachtung oder ein PPA zum Einsatz kommen.
Bei Mieterstrommodellen wird der in einem Areal erzeugte PV-Strom den gewerblichen Mietern vor Ort direkt gegen ein Entgelt bereitgestellt. Dabei können Mieter im Rahmen ihrer Wahlfreiheit entscheiden, ob sie am Mieterstrommodell teilnehmen oder ihren Strom weiterhin von externen Anbietern beziehen möchten. Da die Netzentgelte für direkt verbrauchten PV-Strom entfallen, ist der Mieterstrom aus dem lokalen Microgrid in der Regel günstiger als Netzstrom – ein Win-Win für beide Parteien.
Ein Wermutstropfen für Immobiliengesellschaften sei aber die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – beziehungsweise die Gefahr für diese durch Stromverkauf. Eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit wie der Verkauf von PV-Strom kann in der Regel nicht dasselbe Unternehmen ausgeführen, das auch die Vermietung oder Verpachtung der Immobilien steuert. Um das Portfolio rechtssicher vom Solargeschäft zu trennen, können Immobiliengesellschaften aber eine Betriebsmittelgesellschaft zur Verwaltung des Mieterstrommodells ausgründen, die dann Stromlieferverträge mit den Mietern abschließt. Neuerdings gibt es auch eine sogenannte Schmutzgrenze, wenn der Stromverkauf nicht mehr als 10 Prozent der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ausmacht.
Nicht alle Immobiliengesellschaften sind berechtigt, eine Schwestergesellschaft eigens für das Mieterstrom-Geschäft auszugründen. Eine gängige Alternative ist stattdessen die Verpachtung der Dächer, beispielsweise an Stadtwerke und andere Betreibergesellschaften. Zwar fällt beim Dachpachtmodell der wirtschaftliche Nutzen im Vergleich zum direkten Mieterstrommodell deutlich geringer aus. Allerdings profitieren die Mieter auch in diesem Szenario von den stabil niedrigeren Strompreisen. Ob die Verpachtung grundsätzlich wirtschaftlich ist, ist im Einzelfall genau zu kalkulieren.
Onsite PPA
Power Purchase Agreements (PPA), also langfristige Stromversorgungsverträge, sind für Betreiber von Post-EEG-Anlagen ab 300 kWp ein Weg zu mehr Rendite. Dabei schließen Anlagenbetreiber entweder einen Stromliefervertrag mit den zu beliefernden Unternehmen oder mit einem Stromhändler ab. Diese veräußern dann den Strom an die Verbraucher weiter.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Offsite-PPA (Stromversorgung außerhalb des Standorts) und Onsite-PPA (Stromversorgung direkt vor Ort). Bei klassischen Offsite-PPA erwerben Abnehmer den Strom über einen fest definierten Zeitraum – in der Regel bis zu 5 Jahre – zu einem festen Preis über die Einspeisung ins Stromnetz . In Onsite-PPA stellt der Anlagenbetreiber den erzeugten PV-Strom Verbrauchern auf demselben Gelände direkt zur Verfügung. Die Vertragspartner profitieren hier besonders durch die Einsparung der Netzentgelte sowie durch langfristige Preisstabilität.
Allen Vergütungsmodellen ist eine Herausforderung gemeinsam: Zur rechtskonformen Abrechnung des Stromes müssen Betreiber von PV-Dachanlagen den erzeugten und verbrauchten PV-Strom viertelstündig bilanzieren. Dies setzt ein modernes Messkonzept und Abrechnungssystem mit entsprechender Infrastruktur voraus.
10.8.2022 | Quelle: Solarize | Solarserver © Solarthemen Media GmbH