Deutsche WindGuard darf Standortgüte für Windenergie bestimmen

ZU sehen ist eine Windenergieanlage in einer Waldlandschaft. Das Eckpunktepapier für einen schnelleren Windkraft-Ausbau von BMWK und BMUV soll Artenschutz und Energiewende zusammenbringen.Foto: engel.ac / stock.adobe.com
Betreiber von Windenergie-Anlagen sind laut EEG2017 verpflichtet, die Standortgüte nach fünf, zehn und 15 Jahren Betriebszeit zu überprüfen - noch in diesem Jahr sind also die ersten Untersuchungen fällig.

Die Deutsche WindGuard Consulting bietet die Bestimmung der Standortgüte von Windenergie-Anlagen nun als akkreditierte Dienstleistung an. Das technische Verfahren für die Standortgüte-Bestimmung ist in der Technischen Richtlinie TR 10 der der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW) beschrieben. Dabei fließen die realen Betriebsdaten ein. Zeiten, in denen die Anlage technisch nicht verfügbar war, werden ebenfalls berücksichtigt.

Hintergrund der Standortgüte-Bestimmung ist, dass Windenergie-Anlagen an windschwächeren Standorten pro Kilowattstunde mehr Vergütung erhalten als an ertragsreichen Standorten. Ändert sich die Standortgüte im Laufe der Jahre deutlich, wird die Vergütung angepasst.

„Auf Betreiber von Windparks, die 2017 in Betrieb gegangen sind, kommt die erste Überprüfung noch in 2022 zu“, sagt Martin Strack, Leiter der Standort- und Ertragsbewertung bei der Deutschen WindGuard Consulting. Das Unternehmen hat für die Standortüberprüfung gerade die Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) durchlaufen. Die zusätzlich geforderte Teilnahme an von der FGW durchgeführten Ringversuchen hat die Deutsche WindGuard bereits im Vorfeld absolviert.

Erfahrung mit Betriebsführung und Datenauswertung in der Windenergie

Martin Strack wirkte selbst an der Entwicklung der TR 10 mit und leitet im zugehörigen FGW-Fachausschuss den Arbeitskreis „Methodik und Validierung“ sowie die Arbeitsgruppe „Ringversuch“. Zudem könne die Deutsche WindGuard auf 20 Jahre Erfahrung in der Betriebsführung und Auswertung von Daten zurückgreifen. Zu letzterem gehört unter anderem das Erstellen der sogenannten Statuscodes, mit denen die Windenergie-Anlagen laut TR 10 in fünf Verfügbarkeitskategorien eingeteilt werden. Strack ist vom FGW-Beirat zugelassen, um Konformitätsbescheinigungen für die Zuordnung der Statuscodes auszustellen. „Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-how beherrschen wir nicht nur alle Themen rund um die TR 10, sondern kennen auch die Hintergründe aus Betreiber- und Herstellersicht“, sagt Strack. Davon würden die Kunden besonders dann profitieren, wenn es bei den Daten Lücken oder Unklarheiten gebe.

Global nimmt die Windenergie durch den Klimawandel ab, wie jüngste Studien zeigen. Doch moderne Anlagentechnik könne diesen Rückgang mehr als kompensieren, sagt ein Forschungsteam der Uni Freiburg.

16.8.2022 | Quelle: Deutsche WindGuard | Solarserver © Solarthemen Media GmbH

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