Warten auf BEW-Fernwärme-Förderung

Fernwärme-Rohre im Vordergrund, Freiflächen-Solarthermieanlage mit Flachkollektoren im HintergrundFoto: Guido Bröer
Wenn die BEW-Richtlinie kommt, dürften Freiflächen-Solarthermieanlagen für die Fernwärme deutlich attraktiver werden.
Anfang August hat die EU-Kommission für die deutsche Bun­des­för­de­rung effiziente Wärmenetze (BEW) nach jahrelangen Diskussio­nen zwischen Berlin und Brüssel endlich grünes Licht gegeben. Jetzt wartet eine ganze Branche auf den Start der Förderung, den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für Mitte September angekündigt hat.

Brancheninsider sind dabei besonders gespannt auf mögliche Metamorphosen, die der Entwurf der Fernwärme-Förderrichtlinie BEW aufgrund von Vorbehalten der Brüsseler Wettbewerbshüter:innen bis zum Erscheinen der endgültigen Version durchgemacht haben könnte. Denn seit Bekanntgabe der Notifizierungsentscheidung am 2. August hat die EU-Kommission es noch nicht geschafft, ihre genauen Entscheidungsgründe im per Internet zugänglichen EU-Subventionsregister zu veröffentlichen. Unter der Nummer SA.63177 verweist die Wettbewerbsbehörde dort seit zwei Wochen darauf, dass die Entscheidung veröffentlicht werde, sobald sie von vertraulichen Informationen bereinigt worden sei.

BEW-Entwurf – Stand August 2021

Den letzten mehr oder weniger offiziellen Entwurf der BEW-Förderrichtlinie ließ das Bundeswirtschaftsministerium noch unter der Vorgängerregierung im August 2021 an Fernwärme-Insider herausgeben. Teilweise eingearbeitet worden waren zuvor die Ergebnisse einer Anhörung von Verbänden. Auf dieser Basis hatten Ministeriums­mitarbeiter:in­nen mit den Wettbewerbshütern der EU-Kommission fast ein Jahr lang im Stillen weiterverhandelt. In die Zwischenzeit fiel die Veröffentlichung der neuen Klima-, Energie-, und Umweltbeihilfe-Leitlinien der EU, die seit Anfang 2022 die Möglichkeiten staatlicher Förderung für den Klimaschutz gemäß dem Fit-for-55-Programm ausweiten sollten. Hinzu kamen seit Russlands Überfall auf die Ukraine die europaweiten Weichenstellungen für mehr Unabhängigkeit von fossilen Gaslieferungen. Alle diese Anliegen soll die BEW mit dem Ziel der Transformation der Wärmenetze vorbildlich bedienen.

Und doch musste die Branche mehr als ein weiteres halbes Jahr warten, bevor Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Anfang August das entscheidende Signal für die Förderung von 2,98 Milliarden Euro über die nächsten sechs Jahre gab. Im aktuellen Haushaltsentwurf den das Bundeskabinett am 1. Juli beschlossen hat, addieren sich zwar die Summen zur Transformation der Wärmenetze, zu einem um rund 50 Prozent höheren Betrag, aber darin sind offenbar noch Verpflichtungsermächtigungen enthalten, die aus den BEW-Vorgängerprogrammen resultieren.

BEW verspricht Investitions- und Betriebskostenzuschuss für Fernwärme-Infrastruktur

Eine 50 prozentige Förderung haben Brüssel und Berlin gleichlautend zunächst für die Entwicklung verbindlicher Mach­barkeitsstudien und Transformationspläne in Aussicht gestellt. Ein Großteil der Gelder soll im zweiten Schritt in 40-prozentige Investitionskostenzuschüsse des BAFA für Netzinfrastruktur und Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis von Abwärme und erneuerbaren Energien fließen. Zudem sind aber auch erstmals laufende Betriebskostenzuschüsse für bestimmte Erzeugungsanlagen geplant.

Und es ist ein offenes Geheimnis, dass sich Brüssel vor allem an diesen neuen Betriebskostenbeihilfen störte, die die Bundesregierung speziell für Großwärmepumpen und Solarthermieanlagen in der Fernwärme ausloben will. Mit bis zu sieben Cent pro Kilowattstunde könnte Fernwärme aus elektrischen Wärmepumpen zehn Jahre lang besonder üppig unterstützt werden, falls es bei dem Richtlinienentwurf aus dem vergangenen Sommer bliebe. Der seinerzeit geplante Zuschuss von 2 Cent pro Kilowattstunde für Solarthermie erscheint demgegenüber moderat.

Jährliche Überprüfung der BEW-Betriebskostenzuschüsse

Zwar sieht die Förderformel für Wärmepumen jährlich sinkende Beträge vor. Das reicht Brüssel allerdings nicht. Vestager hat betont, dass die Bundesregierung die Höhe der zum Nachteilsausgleich gegenüber fossilen Energien benötigten Betriebskostenhilfen jährlich zu überprüfen hat. Insofern darf man gespannt sein, welche Förderbeträge das BMWK in den nächsten Wochen in die offizielle Erstauflage ihrer BEW-Richtlinie schreiben wird. Aber neben den finanziellen sind auch viele eher technische Details noch unklar.

22.8.2022 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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