Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Klimaschutzprogramm für den Verkehrssektor

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält das „Sofortprogramm zur Einhaltung der Klimaziele“ für den Verkehrssektor von Verkehrsminister Wissing für rechtswidrig.Foto: Foto: diy13 / stock.adobe.com
Beim Klimaschutz im Verkehrssektor ist noch viel Luft nach oben vorhanden.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält das „Sofortprogramm zur Einhaltung der Klimaziele“ für den Verkehrssektor von Verkehrsminister Wissing für rechtswidrig, da es die gesetzlichen Vorgaben zur CO2-Reduktion um den Faktor 20 verfehlt. Deshalb verklagt die Organisation den Bund.

Die DUH wird gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoßes gegen Paragraf 8 des Bundes-Klimaschutzgesetzes vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klage erheben. Hintergrund ist das am 13. Juli 2022 von Verkehrsminister Wissing vorgestellte „Sofortprogramm zur Einhaltung der Klimaziele“ für den Verkehrssektor, das laut Gutachtern nur ein Zwanzigstel der gesetzlich nötigen CO2-Einsparung erreicht. Nachdem der Verkehrssektor 2021 mehr CO2 emittiert hat als erlaubt, ist der Verkehrsminister gesetzlich verpflichtet, ein Programm vorzulegen, mit dem die festgelegten Emissionsobergrenzen in den nächsten Jahren eingehalten werden. Dafür müssen nach Berechnungen der Bundesregierung zwischen 2022 und 2030 insgesamt 271,4 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden – mehr als die gesamten jährlichen CO2-Emissionen Spaniens.

„Das Verkehrsministerium hat jedoch nur ein zweiseitiges Pseudo-Sofortprogramm mit höchst vage formulierten Maßnahmen vorgelegt und ein Gutachten mitgeliefert, wonach damit bis 2030 bestenfalls gut 13 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Morgen veröffentlicht der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung seine Bewertung der Sofortprogramme für den Gebäude- und Verkehrssektor.

Die DUH hat am 29. Juli 2022 Bundeskanzler Scholz aufgefordert, das rechtswidrige Sofortprogramm für den Verkehrssektor nachzubessern. Die gesetzte Frist ist erfolglos verstrichen, sodass nun der Weg frei ist für eine gerichtliche Klärung.

Gesetzeskonformes Sofortprogramm zur Einhaltung der Klimaziele braucht klare Maßnahmen

„Das von Volker Wissing vorgelegte zweiseitige ‚Klimaschutz-Sofortprogramm‘ ist eine Farce und klar gesetzeswidrig“, so Resch. „Ohne Tempolimit, Stopp der Dienstwagen-Förderung gerade bei besonders spritdurstigen Fahrzeugen und einen massiven Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und der Bahn, inklusive 365-Euro-Klimaticket, ist kein gesetzeskonformes Sofortprogramm denkbar. Wir werden das Tempolimit und das Ende der Klimakiller-Subventionierung vor Gericht durchsetzen.“

Die DUH strebt nun über das Oberverwaltungsgericht eine Verurteilung der Bundesregierung an, sodass diese ein gesetzeskonformes Klimaschutz-Sofortprogramm vorlegen muss, das vor allem mit sofort wirksamen Maßnahmen die CO2-Emissionen im Verkehrssektor um die fehlenden 270 Millionen Tonnen CO2 im Zeitraum 2022 bis 2030 senkt.

Im April hatte die DUH bereits gegen das Sofortprogramm im Gebäudesektor Klage eingereicht.

24.8.2022 | Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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